Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Freelancer

Jahrelang waren Selbstständige und Freiberufler bei der staatlich geförderten Altersvorsorge weitgehend außen vor. Riester stand nur Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung offen — Freelancer, Unternehmer und die meisten Freiberufler schauten in die Röhre. Die einzige geförderte Option war die Rürup-Rente (Basisrente), die über den Sonderausgabenabzug steuerlich begünstigt wird, aber keine direkten Zulagen bietet und bei der Auszahlung extrem unflexibel ist.

Das ändert sich ab 2027 fundamental: Alle Selbstständigen sind im Altersvorsorgedepot voll förderberechtigt — unabhängig davon, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Egal ob Solo-Freelancer, Gewerbetreibende oder Freiberufler ohne Versorgungswerk.

Was sich für Selbstständige ändert

Bisher (Riester-Welt)Ab 2027 (Altersvorsorgedepot)
Nur pflichtversicherte Selbstständige förderberechtigtAlle Selbstständigen förderberechtigt
Rürup als einzige geförderte AlternativeAltersvorsorgedepot als neue Option neben Rürup
Riester: Beitragsgarantie, hohe Kosten, unflexibelNeues Depot: Keine Garantie, niedrige Kosten, ETF-Auswahl
Keine direkte Zulage bei RürupBis zu 540 € Grundzulage + 300 €/Kind

Die Förderberechtigung gilt für Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) und § 18 EStG (Freiberufler) — vorausgesetzt, sie geben eine Steuererklärung ab. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater) sind förderberechtigt.

So hoch ist die Förderung für Selbstständige

Die Förderung ist identisch mit der für Angestellte — gleiche Zulagen, gleiche Staffelung, gleiche Günstigerprüfung:

Besonders attraktiv für Selbstständige: Die flexible Einzahlung. Du musst keinen festen monatlichen Betrag einhalten. In guten Monaten zahlst du mehr ein, in schlechten weniger — solange am Jahresende der Mindesteigenbeitrag von 120 € erreicht ist. Das passt zum typischen Cashflow-Profil von Selbstständigen deutlich besser als ein starrer Versicherungs-Beitrag.

Altersvorsorgedepot vs. Rürup-Rente — was ist besser?

Für Selbstständige stellt sich jetzt die Frage: Altersvorsorgedepot oder Rürup? Oder beides? Die Produkte haben grundlegend verschiedene Stärken:

Altersvorsorgedepot vs. Rürup-Rente für Selbstständige
KriteriumAltersvorsorgedepotRürup-Rente
Direkte ZulagenJa (bis 540 € + 300 €/Kind)Nein
Steuerlicher HebelSonderausgabenabzug: Eigenbeitrag + Zulagen (typ. 2.340–3.240 €)Sonderausgabenabzug auf bis zu 30.826 € (2026, Ledige)
AuszahlungsflexibilitätEntnahmeplan bis 85 + Verrentung des RestsNur lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung
Kosten0,2–0,5 % bei Neobroker-Depot0,5–2,0 % bei fondsgebundener Rürup
AnlageuniversumETFs, Fonds (Positivliste)Abhängig vom Anbieter, oft eingeschränkt
VererbbarkeitAn Ehepartner steuerneutral, sonst nachgelagert besteuertStark eingeschränkt (nur Hinterbliebenenrente)
KapitalentnahmeBis 30 % Einmalzahlung bei Rentenbeginn möglichKeine Kapitalauszahlung möglich
PfändungsschutzJa (Altersvorsorgevermögen)Ja

Für Gutverdiener kann eine Kombination aus Altersvorsorgedepot (Zulagen) und Rürup (hoher Sonderausgabenabzug) sinnvoll sein.

Wann das Altersvorsorgedepot besser ist als Rürup

  • Einkommen unter 60.000 €: Die Zulagen wiegen schwerer als der Sonderausgabenabzug bei Rürup, weil der Grenzsteuersatz noch nicht hoch genug ist.
  • Flexibilität gewünscht: Das Altersvorsorgedepot bietet einen Entnahmeplan statt einer starren lebenslangen Rente. Du kannst bis zu 30 % als Einmalzahlung entnehmen.
  • Vererbung wichtig: Rürup-Kapital ist praktisch nicht vererbbar (nur als Hinterbliebenenrente). Das Guthaben im neuen Depot geht an die Erben.
  • Kinder vorhanden: Die Kinderzulage von 300 € pro Kind gibt es nur hier, nicht bei Rürup.

Wann Rürup besser ist als das Altersvorsorgedepot

  • Sehr hohes Einkommen (>100.000 €): Bei Rürup kannst du 2026 bis zu 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagung) steuerlich absetzen — der Hebel bei hohem Grenzsteuersatz (42 % oder 45 %) ist enorm. Im Altersvorsorgedepot sind nur Eigenbeitrag + Zulagen absetzbar (ohne Kinder typisch 2.340 €).
  • Maximale Steuerverschiebung: Wer in der Ansparphase 45 % Grenzsteuersatz zahlt und im Alter 25 % erwartet, profitiert bei Rürup vom höheren absetzbaren Betrag.

Die optimale Kombination

Für Selbstständige mit mittlerem bis hohem Einkommen (50.000–120.000 €) kann die Kombination beider Produkte sinnvoll sein:

  1. Altersvorsorgedepot: 150 €/Monat für die volle Grundzulage (540 €) + ggf. Kinderzulage. Die volle Förder-Mechanik erklären wir auf Förderung im Altersvorsorgedepot.
  2. Rürup: Darüber hinaus für den maximalen Sonderausgabenabzug.

Wie sich beide Bausteine zusammen mit einem klassischen ETF-Depot in ein Gesamt-Portfolio einfügen, zeigen wir auf Strategie — inklusive Kern-Satelliten-Logik für Selbstständige.

Praxis: So startest du als Selbstständiger

  1. Förderberechtigung prüfen: Bist du Selbstständiger nach § 15 oder § 18 EStG und gibst eine Steuererklärung ab? Dann bist du berechtigt. Auch als Pflichtmitglied eines Versorgungswerks.

  2. Optimale Einzahlung berechnen: Nutze unseren Rechner mit deinem Gewinn und deiner Familiensituation. Der Rechner zeigt dir die optimale Sparrate für maximale Förderung.

  3. Anbieter wählen: Sobald die Konditionen veröffentlicht werden (voraussichtlich Herbst 2026), findest du den Vergleich auf unserer Anbieter-Seite.

  4. Depot eröffnen + Dauerzulagenantrag: Ab Januar 2027 bei einem zertifizierten Anbieter. Dauerzulagenantrag nicht vergessen — sonst keine Zulagen.

  5. Anlage AV in der Steuererklärung: Für den Sonderausgabenabzug und die Günstigerprüfung.

Schon jetzt ein ETF-Depot eröffnen

Bis das Altersvorsorgedepot im Januar 2027 startet, baust du mit einem klassischen ETF-Depot schon Vermögen auf. Ab dann splittest du die Sparrate einfach auf — flexibel auch für unregelmäßige Selbstständigen-Einkünfte.

Berechne deine Förderung als Selbstständiger

Unser Rechner berücksichtigt die Besonderheiten für Selbstständige — inklusive Günstigerprüfung und Vergleich mit dem klassischen ETF-Depot.

Häufige Fragen für Selbstständige

  • Ja. Ab 2027 sind alle Selbstständigen förderberechtigt — unabhängig davon, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das gilt für Freelancer, Gewerbetreibende und Freiberufler ohne Versorgungswerk gleichermaßen.
  • Ja. Die Produkte gehören zu unterschiedlichen Förderschichten und können parallel bespart werden. Für Selbstständige mit mittlerem bis hohem Einkommen kann die Kombination steuerlich optimal sein: Altersvorsorgedepot für die Zulagen, Rürup für den hohen Sonderausgabenabzug.
  • Du musst mindestens 120 € pro Jahr einzahlen, um die Zulagen zu bekommen. In einem verlustreichen Jahr reichen also 10 € pro Monat, um die Förderberechtigung aufrechtzuerhalten. Du kannst die Einzahlung auch am Jahresende nachholen.
  • Ja. Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater etc.) sind im Altersvorsorgedepot förderberechtigt — das ist eine wichtige Neuerung gegenüber der bisherigen Regelung.
  • In den meisten Fällen ja — als Ergänzung, nicht als Ersatz. Das Altersvorsorgedepot bietet direkte Zulagen (die Rürup nicht hat), niedrigere Kosten und flexiblere Auszahlung. Die Rürup behältst du für den hohen Sonderausgabenabzug. Eine Übertragung von Rürup ist nicht möglich.

Quellen

Stand: 27.05.2026 · Redaktion: Goldesel Redaktion