Altersvorsorgedepot Auszahlphase: Entnahme, Verrentung, Steuer
Die Ansparphase ist die halbe Miete — die andere Hälfte ist die Auszahlung. Und genau hier unterscheidet sich das neue Altersvorsorgedepot fundamental von der alten Riester-Rente: Statt einer starren lebenslangen Rente über einen Versicherer hast du die Wahl zwischen einem flexiblen Entnahmeplan, einer Verrentung oder einer Kombination aus beidem. Das Kapital bleibt dabei investiert und arbeitet weiter.
Auf dieser Seite erklären wir die Auszahlungsoptionen, die steuerlichen Konsequenzen und die Sonderfälle — vom Wohn-Riester-Übertrag bis zum Todesfall.
Die 12/65-Regel: Wann darfst du auszahlen?
Für den geförderten Anteil müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Mindestlaufzeit 12 Jahre — zwischen der ersten Einzahlung und der ersten Auszahlung müssen mindestens 12 Jahre liegen.
- Mindestalter 65 Jahre — die Auszahlung kann frühestens mit dem 65. Geburtstag beginnen.
Spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres muss die Auszahlphase begonnen werden — du kannst also nicht unbegrenzt steuerfrei weiteranlegen.
Die drei Auszahlungsoptionen
Option 1: Entnahmeplan (der Goldesel-Favorit)
Du entnimmst regelmäßig Geld aus dem Depot — monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Das Restkapital bleibt investiert und arbeitet weiter. Der Entnahmeplan läuft bis mindestens Alter 85.
Vorteile: Das Kapital ist nicht unwiderruflich in einer Versicherung versenkt. Du behältst die Kontrolle über die Entnahme-Geschwindigkeit und die Anlage. Bei guter Marktentwicklung bleibt am Ende mehr übrig als bei einer Verrentung.
Nachteil: Kein Langlebigkeitsschutz — wenn du deutlich älter als 85 wirst und der Entnahmeplan aufgezehrt ist, brauchst du eine andere Einkommensquelle.
Option 2: Verrentung (lebenslange Absicherung)
Ein Teil des Kapitals wird in eine lebenslange Rente umgewandelt — über einen Versicherungsanbieter. Du bekommst bis zum Lebensende eine monatliche Zahlung, egal wie alt du wirst.
Vorteile: Langlebigkeitsschutz — du kannst nicht "pleite" im Alter sein. Optional mit Garantiezeit (10 oder 20 Jahre), sodass im Todesfall die Familie weiterbezahlt wird.
Nachteil: Rentenversicherer kalkulieren konservativ — die monatliche Rente fällt in der Regel niedriger aus als ein selbst gesteuerter Entnahmeplan bei durchschnittlicher Lebenserwartung.
Option 3: Kombination (der flexible Mittelweg)
Die voraussichtlich häufigste Variante:
- Bis zu 30 % als Einmalzahlung zu Beginn der Rentenphase (z. B. für Schuldenabbau, Reisen, Wohnungsumbau)
- Entnahmeplan bis 85 für den Großteil des Kapitals
- Verrentung des Restkapitals ab 85 für den Langlebigkeitsschutz
Sonderfall: Kleinbetragsrente
Wenn das Guthaben zu gering ist, um eine sinnvolle monatliche Rente zu tragen (unter ca. 35 € monatlich, aktueller Schwellenwert aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung), kann das gesamte Kapital als Einmalzahlung ausgezahlt werden — ohne dass eine Verrentung erzwungen wird.
Wie viel Rente bringt dein Altersvorsorgedepot?
Schnellcheck: Trag dein erwartetes Kapital ein und sieh sofort, was monatlich netto bei dir ankommt. Für die volle Simulation mit Aufteilung, Restrendite und Szenarien nutze den Rechner im Auszahlungs-Tab.
Schnellcheck
Wie viel Netto-Rente bringt dein Altersvorsorgedepot?
Bei 150.000 € erhältst du ca. 548 €/Monat netto (67–85), danach ca. 94 €/Monat lebenslang.
Annahmen: Renteneintritt 67, 20 % Verrentung ab 85, 3 % Restrendite, 0,3 % Kosten, Rentenfaktor 25.
Besteuerung in der Auszahlphase
Die Auszahlungen werden als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 5 EStG) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das gilt für alle drei Optionen — Entnahmeplan, Verrentung und Einmalzahlung.
Warum der Steuersatz im Alter meist niedriger ist
In der Ansparphase liegt dein Grenzsteuersatz typischerweise bei 30–42 % (Erwerbseinkommen). Im Ruhestand sinkt das zu versteuernde Einkommen oft deutlich: keine Sozialversicherungsbeiträge auf das Arbeitseinkommen mehr, niedrigere Gesamteinkünfte, höhere Freibeträge.
Ein typischer Steuersatz im Alter liegt bei 15–25 % — das ergibt eine Steuerarbitrage von 10–20 Prozentpunkten zwischen Einzahlung und Auszahlung. Genau das macht den steuerlichen Hebel des Altersvorsorgedepots aus. Wie sich das gegenüber einem klassischen ETF-Depot rechnet, zeigen wir auf Altersvorsorgedepot vs. ETF-Depot mit drei durchgerechneten Profilen.
Sozialabgaben auf die Auszahlungen
Mit dem am 8. Mai 2026 verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz steht fest: Auf Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an — anders als bei Betriebsrenten (bAV/Direktversicherung), wo Pflichtversicherte rund 11 % auf die Auszahlung abführen. Bei einer Monatsrente von 800 € macht das einen Unterschied von fast 90 € pro Monat (über 1.000 € pro Jahr), der voll in deiner Tasche bleibt.
Privat Krankenversicherte sind ohnehin nicht betroffen.
Falls das BMF im finalen Anwendungsschreiben Details konkretisiert (z. B. Sonderregeln für freiwillig gesetzlich Versicherte), aktualisieren wir diesen Abschnitt.
Sonderentnahmen ohne Förderrückzahlung
In bestimmten Fällen kannst du vor dem regulären Auszahlungsbeginn Kapital entnehmen, ohne dass Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen:
Selbstgenutztes Wohneigentum: Du kannst Guthaben für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen. Das entnommene Kapital wird auf einem Wohnförderkonto geführt und nachträglich besteuert — die Mechanik ist an die Wohn-Riester-Regelung angelehnt, aber rechtlich eigenständig im Gesetz zum Altersvorsorgedepot verankert.
Altersgerechter Umbau: Kosten für den barrierefreien Umbau der selbstgenutzten Wohnung können aus dem Altersvorsorgedepot finanziert werden.
Energetische Sanierung: Investitionen in die energetische Sanierung der selbstgenutzten Immobilie sind ebenfalls förderunschädlich entnehmbar.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Wer das Altersvorsorgedepot vor Ablauf der 12/65-Regel auflöst, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen — das ist die sogenannte förderschädliche Verwendung. In der Praxis heißt das: Du bekommst dein Guthaben minus die erhaltenen Zulagen minus die Steuervorteile. Auf den verbleibenden Gewinn fällt dann regulär Kapitalertragsteuer an.
Das macht eine vorzeitige Kündigung fast immer unwirtschaftlich. Wenn du das Geld dringend brauchst, prüfe zuerst alle anderen Optionen (normales Depot liquidieren, Kredit aufnehmen, Beiträge pausieren). Wer von Beginn an Liquiditätsbedarf einplant, baut das in unsere Hybrid-Strategie ein — Anteil im geförderten Depot bewusst klein halten, Reserve im normalen Depot.
Übrigens: Auch in der Auszahlphase fallen Anbieter-Kosten an. Wie sich Kostendifferenzen über die Entnahmephase auswirken, zeigt der Vergleich auf Kosten im Altersvorsorgedepot. Welche Förderung du in der Ansparphase überhaupt aufbauen kannst, klären wir auf Förderung.
Anbieterwechsel in der Auszahlphase
Ein wichtiger und oft übersehener Punkt: Du kannst zu Beginn der Auszahlphase den Anbieter wechseln — also dein Anspar-Depot bei Anbieter A schließen und das Kapital zu Anbieter B übertragen, der bessere Auszahlungskonditionen bietet.
Das kann sinnvoll sein, wenn:
- Dein Anspar-Anbieter hohe Gebühren für die Auszahlphase berechnet
- Ein anderer Anbieter bessere Verrentungskonditionen bietet (günstigerer Rentenfaktor)
- Du von einem Neobroker (gut in der Ansparphase) zu einem spezialisierten Auszahlungsanbieter wechseln willst
Was passiert im Todesfall?
Vererbung an Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner: Das Guthaben kann steuerneutral auf den Partner übertragen werden — in dessen eigenes Altersvorsorgedepot. Die Förderung bleibt erhalten, es fallen keine Steuern an.
Vererbung an andere Erben (Kinder, Geschwister, etc.): Das Guthaben wird an die Erben ausgezahlt und muss von diesen als sonstige Einkünfte versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Die Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Wie viel bleibt nach Steuern im Alter?
Unser Rechner modelliert die Auszahlphase mit deinem erwarteten Steuersatz — so siehst du, was netto übrig bleibt.
Häufige Fragen zur Auszahlung
- Nicht das gesamte Kapital. Du kannst bis zu 30 % als Einmalzahlung entnehmen, der Rest muss als Entnahmeplan oder Rente laufen. Ausnahme: Bei Kleinbetragsrenten (unter ca. 35 € monatlich) ist eine komplette Einmalauszahlung möglich.
- Im freien Altersvorsorgedepot ohne Garantie trägst du das Marktrisiko. Aber: Du musst nicht exakt am 65. Geburtstag mit der Entnahme beginnen — du kannst bis 70 warten. In dieser Zeit kann sich der Markt erholen. Wer das Risiko minimieren will, schichtet in den letzten 5–10 Jahren schrittweise in Anleihen-ETFs um.
- Ja. Die Auszahlungen sind sonstige Einkünfte und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Der Anbieter wird voraussichtlich Steuerbescheinigungen ausstellen, die du in der Anlage R einträgst.
- Ja. Zu Beginn der Auszahlphase ist ein Anbieterwechsel möglich und kann sinnvoll sein, wenn ein anderer Anbieter bessere Auszahlungskonditionen bietet. Das Kapital wird steuerneutral übertragen.
- Das ist noch nicht abschließend geregelt. Grundsätzlich bleibt das Depot bestehen, aber die Zulagenberechtigung kann bei Wegzug ins Nicht-EU-Ausland entfallen. Innerhalb der EU gibt es Regelungen zur Freizügigkeit. Wir aktualisieren diesen Punkt, sobald die Details feststehen.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996) — Auszahlungsregelungen und 12/65-Regel
- § 22 Nr. 5 EStG — Besteuerung sonstiger Einkünfte — Rechtsgrundlage für die nachgelagerte Besteuerung
- Bundesministerium der Finanzen — FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge — laufend aktualisierte Hinweise zur Auszahlphase
- Goldesel-Depotvergleich — Anbieter-Übersicht (auch relevant für den Hybrid-Anteil neben dem Altersvorsorgedepot)
Stand: 27.05.2026 · Redaktion: Goldesel Redaktion