Frühstart-Rente: 10 € pro Monat vom Staat ins Kinderdepot

Neben dem Altersvorsorgedepot für Erwachsene plant die Bundesregierung eine zweite große Neuerung: die Frühstart-Rente. Der Staat zahlt für jedes Kind 10 € pro Monat (120 € pro Jahr) in ein gesperrtes Wertpapierdepot ein — ohne dass die Eltern einen Cent dazugeben müssen. Das Geld wird in ETFs oder Fonds investiert und wächst bis zum Renteneintritt des Kindes.

Klingt nach wenig? Rechnen wir nach: 10 € monatlich über 12 Jahre bei 6 % Rendite ergeben rund 2.100 €. Wenn das Geld dann bis zum 67. Lebensjahr des Kindes investiert bleibt, werden daraus — dank Zinseszins über fünf Jahrzehnte — rund 36.000 €. Und wenn die Eltern zusätzlich 25 € monatlich dazulegen, vervielfacht sich das Ergebnis.

So funktioniert die Frühstart-Rente

Wer bekommt sie? Alle Kinder mit Wohnsitz in Deutschland, für die Kindergeld bezogen wird. Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle — die Förderung ist einkommensunabhängig.

Ab wann? Die Einführung erfolgt jahrgangsweise. Geplant ist ein Start 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 (also Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden). Weitere Jahrgänge folgen schrittweise bis 2029, wenn alle Kinder ab Geburt berechtigt sein sollen.

Wie lange? Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr — also maximal 12 Jahre lang. Das ergibt eine staatliche Gesamtförderung von 1.440 € pro Kind.

Was passiert mit dem Geld? Es fließt in ein gesperrtes Depot, das der Altersvorsorge dient. Das Kind kann ab dem 18. Lebensjahr das Depot als eigenes Altersvorsorgedepot weiterführen und eigene Beiträge einzahlen. Eine vorzeitige Entnahme ist nicht vorgesehen.

Die Hochrechnung: Was wird aus 10 € pro Monat?

Die Kraft der Frühstart-Rente liegt nicht in den 10 € selbst, sondern im Zeitfaktor. Ein Kind, das mit 6 Jahren die erste Einzahlung bekommt, hat bis zur Rente mit 67 über 60 Jahre Zinseszins-Effekt vor sich.

SzenarioStaatsbeitragEltern-AufstockungGesamteinzahlung (12 Jahre)Endvermögen mit 67 (6 % Rendite)
Nur Staat10 €/Monat0 €1.440 €~36.000 €
Staat + 25 € Eltern10 €/Monat25 €/Monat5.040 €~126.000 €
Staat + 50 € Eltern10 €/Monat50 €/Monat8.640 €~215.000 €
Staat + 100 € Eltern10 €/Monat100 €/Monat15.840 €~395.000 €

Was Eltern jetzt tun sollten

Da das Frühstart-Rente-Gesetz noch aussteht, kannst du dein Kind noch nicht anmelden. Aber du kannst dich vorbereiten:

1. Schon jetzt: Junior-Depot als Brücke

Wenn du nicht bis 2027 warten willst, eröffne bereits jetzt ein Junior-Depot bei einem Neobroker und starte einen ETF-Sparplan für dein Kind. Sobald die Frühstart-Rente startet, kannst du entscheiden, ob du den Sparplan ins Frühstart-Depot überführst oder beide parallel laufen lässt. Für die ETF-Auswahl gelten die gleichen Kriterien wie im eigenen Altersvorsorgedepot — siehe ETF-Auswahl im Altersvorsorgedepot. Welcher Broker für ein Junior-Depot taugt, zeigt der Goldesel-Depotvergleich.

2. Aufstockung einplanen

Die 10 € vom Staat sind ein netter Start, aber der echte Hebel kommt durch die Eltern-Aufstockung. Schon 25–50 € monatlich zusätzlich verändern das Endergebnis dramatisch (siehe Tabelle oben). Plane den Betrag in euer Familienbudget ein.

3. Großeltern einbeziehen

Statt Spielzeug zum Geburtstag: 300 € im Jahr als Sparplan-Aufstockung fürs Enkel-Depot. Über 12 Jahre und mit Zinseszins wird daraus ein Startkapital, das sich sehen lassen kann.

Offene Fragen (Stand Mai 2026)

Da das eigene Frühstart-Rente-Gesetz noch nicht verabschiedet ist, gibt es einige offene Punkte:

  • Welche Anbieter dürfen die Frühstart-Rente anbieten? Vermutlich dieselben wie beim Altersvorsorgedepot — aber die Zertifizierung steht noch aus.
  • Können Eltern den Anbieter wählen? Oder wird ein Standard-Depot zugewiesen? Das ist noch unklar.
  • Können Eltern die Aufstockung direkt ins Frühstart-Depot einzahlen? Oder muss ein separates Junior-Depot genutzt werden?
  • Was passiert bei Umzug ins Ausland? Die Förderung ist an den Kindergeldanspruch gekoppelt — bei Wegzug könnte sie entfallen.
  • Gilt die Frühstart-Rente auch für Kinder unter 6? Der aktuelle Plan startet ab 6, aber es gibt Diskussionen über eine Ausdehnung ab Geburt.

Wir aktualisieren diese Seite laufend, sobald neue Informationen verfügbar sind.

Ab 18: Übergang ins eigene Altersvorsorgedepot

Wenn dein Kind 18 wird, endet die staatliche Frühstart-Förderung. Das aufgebaute Depot bleibt aber bestehen und kann als eigenes Altersvorsorgedepot weitergeführt werden. Dein Kind kann dann:

  • Eigene Beiträge einzahlen (ab dem ersten Einkommen)
  • Die reguläre Förderung nutzen (Grundzulage, Berufseinsteigerbonus)
  • Die ETF-Auswahl selbst steuern

Der nahtlose Übergang von der Frühstart-Rente ins eigene Altersvorsorgedepot ist einer der elegantesten Aspekte der Reform: Das Kind startet seine Erwerbsphase bereits mit einem Depot-Grundstock — und hat dann 45+ Jahre Zeit, darauf aufzubauen. Mit dem Berufseinsteigerbonus von 200 € und einer eigenen Sparrate ab dem ersten Job wird daraus schnell ein vierstelliger Förderhebel.

Deine eigene Förderung berechnen

Die Frühstart-Rente ist für die Kinder — aber vergiss dein eigenes Altersvorsorgedepot nicht. Berechne, was die Hybrid-Strategie für dich als Elternteil bringt.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

  • Nein. Die 10 € pro Monat werden vollständig vom Staat getragen. Es gibt keinen Eigenbeitrag der Eltern als Voraussetzung. Eltern können aber freiwillig aufstocken — und sollten das auch tun, weil der Hebel über die Anlagedauer enorm ist.
  • Nein. Jedes Kind mit Kindergeldanspruch in Deutschland bekommt die gleiche Förderung — unabhängig vom Einkommen der Eltern.
  • Nein. Das Frühstart-Depot ist zweckgebunden für die Altersvorsorge. Ab 18 kann dein Kind das Depot als eigenes Altersvorsorgedepot weiterführen und eigene Beiträge einzahlen — eine Entnahme vor dem Rentenalter ist nicht vorgesehen.
  • Der genaue Starttermin steht noch nicht fest, da das eigene Gesetz noch nicht verabschiedet ist. Geplant ist ein Start 2026 für den Jahrgang 2020 (Kinder, die 2026 sechs werden), mit schrittweiser Ausweitung auf alle Kinder bis 2029.
  • Nach aktuellem Planungsstand: Nein. Die Förderung beginnt mit dem jeweiligen Einführungsjahrgang. Kinder, die zum Startzeitpunkt bereits älter als 6 sind, bekommen keine rückwirkende Förderung — aber die Einführung erfolgt jahrgangsweise, sodass sukzessive mehr Jahrgänge erfasst werden.

Quellen

Stand: 27.05.2026 · Redaktion: Goldesel Redaktion