Frühstart-Rente: 10 € pro Monat vom Staat ins Kinderdepot

Neben dem Altersvorsorgedepot für Erwachsene plant die Bundesregierung eine zweite große Neuerung: die Frühstart-Rente. Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen — das Vorhaben ist damit aus der Ministeriums-Phase heraus und im parlamentarischen Verfahren. Der Staat zahlt für Kinder 10 € pro Monat (120 € pro Jahr) in ein gesperrtes Wertpapierdepot ein — ohne dass die Eltern einen Cent dazugeben müssen. Das Geld wird in ETFs oder Fonds investiert und wächst bis zum Renteneintritt des Kindes.

Klingt nach wenig? Rechnen wir nach: 10 € monatlich über 12 Jahre bei 6 % Rendite ergeben rund 2.100 €. Wenn das Geld dann bis zum 65. Lebensjahr des Kindes investiert bleibt, werden daraus — dank Zinseszins über fast fünf Jahrzehnte — rund 32.000 €. Und wenn die Eltern zusätzlich 25 € monatlich dazulegen, vervielfacht sich das Ergebnis.

So funktioniert die Frühstart-Rente

Wer bekommt sie? Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, die mit ihrem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind (Kinder im Sinne des Steuerrechts — dazu zählen auch Adoptiv- und Pflegekinder). Ein laufender Kindergeld-Bezug ist laut Gesetzentwurf keine Voraussetzung. Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle — die Förderung ist einkommensunabhängig.

Ab wann? Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Los geht es mit dem Geburtsjahrgang 2020 (Kinder, die 2026 sechs Jahre alt wurden) — für sie wird die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 gutgeschrieben. Danach kommt jedes Jahr der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Wichtig: Kinder, die beim Start schon älter als sechs sind (Jahrgänge vor 2020), bekommen die staatlichen 10 € nicht — sie können aber ein eigenes Frühstart-Depot eröffnen, das die Eltern privat besparen.

Wie lange? Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr — also maximal 12 Jahre lang. Das ergibt eine staatliche Gesamtförderung von 1.440 € pro Kind.

Was passiert mit dem Geld? Die Eltern eröffnen für das Kind ein sogenanntes Standarddepot bei einem Anbieter ihrer Wahl — einen einfachen, gesetzlich standardisierten Fonds-Sparplan, für den ein Kostendeckel von 1 % pro Jahr gilt und bei dem bis zum 18. Geburtstag keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden dürfen. Das Depot ist für die Altersvorsorge gesperrt: Ausgezahlt wird grundsätzlich erst ab 65, eine frühere Entnahme ist nicht vorgesehen.

Und wenn Eltern nichts tun? Dann geht die Förderung nicht verloren: Der Staat legt die 10 € ersatzweise kollektiv an — verwaltet von der Deutschen Bundesbank, ausschließlich in global gestreute Aktien und Aktienfonds. Dieses Guthaben kann bis zum 25. Geburtstag des Kindes in ein eigenes Depot übertragen werden.

Wie wird besteuert? In der Ansparphase sind die Erträge steuerfrei — Steuern fallen erst bei der Auszahlung im Rentenalter an (nachgelagerte Besteuerung, wie beim Altersvorsorgedepot).

Die Hochrechnung: Was wird aus 10 € pro Monat?

Die Kraft der Frühstart-Rente liegt nicht in den 10 € selbst, sondern im Zeitfaktor. Ein Kind, das mit 6 Jahren die erste Einzahlung bekommt, hat bis zur Auszahlung mit 65 fast 60 Jahre Zinseszins-Effekt vor sich.

SzenarioStaatsbeitragEltern-AufstockungGesamteinzahlung (12 Jahre)Endvermögen mit 65 (6 % Rendite)
Nur Staat10 €/Monat0 €1.440 €~32.000 €
Staat + 25 € Eltern10 €/Monat25 €/Monat5.040 €~114.000 €
Staat + 50 € Eltern10 €/Monat50 €/Monat8.640 €~195.000 €
Staat + 100 € Eltern10 €/Monat100 €/Monat15.840 €~357.000 €

Was Eltern jetzt tun sollten

Da das Frühstart-Rente-Gesetz noch aussteht, kannst du dein Kind noch nicht anmelden. Aber du kannst dich vorbereiten:

Vater spielt mit seiner kleinen Tochter auf dem Wohnzimmerteppich mit Holzbausteinen, im Regal steht ein Sparschwein
Der größte Hebel der Frühstart-Rente ist nicht die Höhe der Einzahlung, sondern das Alter des Kindes: bis zur Auszahlung liegen fast 60 Jahre Zinseszins.

Drei Schritte für Eltern

Was du schon vor dem Start 2027 erledigen kannst

  • Junior-Depot als Brücke — ETF-Sparplan jetzt starten, später überführen
  • Aufstockung einplanen — 25 bis 50 € im Monat verändern das Ergebnis dramatisch
  • Großeltern einbeziehen — 300 € im Jahr statt Spielzeug zum Geburtstag

1. Schon jetzt: Junior-Depot als Brücke

Wenn du nicht bis 2027 warten willst, eröffne bereits jetzt ein Junior-Depot bei einem Neobroker und starte einen ETF-Sparplan für dein Kind. Sobald die Frühstart-Rente startet, kannst du entscheiden, ob du den Sparplan ins Frühstart-Depot überführst oder beide parallel laufen lässt. Für die ETF-Auswahl gelten die gleichen Kriterien wie im eigenen Altersvorsorgedepot — siehe ETF-Auswahl im Altersvorsorgedepot. Welcher Broker für ein Junior-Depot taugt, zeigt der Goldesel-Depotvergleich.

2. Aufstockung einplanen

Die 10 € vom Staat sind ein netter Start, aber der echte Hebel kommt durch die Eltern-Aufstockung. Schon 25–50 € monatlich zusätzlich verändern das Endergebnis dramatisch (siehe Tabelle oben). Der Gesetzentwurf erlaubt eigene Einzahlungen direkt ins Frühstart-Depot — bis zu 6.840 € pro Jahr, also mehr als genug Spielraum. Plane den Betrag in euer Familienbudget ein.

3. Großeltern einbeziehen

Statt Spielzeug zum Geburtstag: 300 € im Jahr als Sparplan-Aufstockung fürs Enkel-Depot. Über 12 Jahre und mit Zinseszins wird daraus ein Startkapital, das sich sehen lassen kann.

Was der Gesetzentwurf klärt — und was noch offen ist (Stand September 2026)

Der Regierungsentwurf, den das Kabinett am 12. August 2026 beschlossen hat, beantwortet die meisten Fragen, die lange offen waren:

  • Welche Anbieter dürfen die Frühstart-Rente anbieten? Zugelassen ist ausschließlich das neue, gesetzlich standardisierte Standarddepot mit 1-%-Kostendeckel, das mit der Altersvorsorgedepot-Reform eingeführt wird. Die Eltern wählen den Anbieter frei; der Vertrag kann komplett online und ohne Beratungspflicht abgeschlossen werden.
  • Können Eltern den Anbieter wählen — oder wird ein Depot zugewiesen? Beides ist geregelt: Eltern wählen selbst. Wer nichts unternimmt, für dessen Kind legt der Staat das Geld kollektiv über die Deutsche Bundesbank an (siehe oben).
  • Können Eltern die Aufstockung direkt ins Frühstart-Depot einzahlen? Ja, bis zu 6.840 € pro Jahr — ein separates Junior-Depot ist dafür nicht nötig.
  • Was passiert bei Umzug ins Ausland? Die Förderung ist an den ersten Wohnsitz in Deutschland geknüpft. Fällt er weg, enden die staatlichen Zahlungen mit dem betreffenden Monat — das bereits angesparte Guthaben bleibt bestehen.
  • Gilt die Frühstart-Rente auch für Kinder unter 6? Nein. Gefördert wird vom 6. bis zum 18. Geburtstag; eine Ausdehnung ab Geburt ist im Entwurf nicht vorgesehen.

Noch offen bzw. erst im weiteren Verfahren zu klären:

  • Ob das angesparte Guthaben bei Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld) angerechnet wird, ist noch nicht abschließend geregelt.
  • Der genaue technische Start der Antragstellung steht noch nicht fest — die zuständige Stelle soll ihn gesondert bekannt geben.
  • Bundestag und Bundesrat können im Gesetzgebungsverfahren noch Details ändern. Umstritten ist vor allem, dass für Standarddepot-Verträge keine Beratung mehr geschuldet sein soll — die Vermittlerverbände AfW und BVK kritisieren das scharf, der Fondsverband BVI zweifelt an der kollektiven Auffanglösung über die Bundesbank.

Ab 18: Übergang ins eigene Altersvorsorgedepot

Wenn dein Kind 18 wird, endet die staatliche Frühstart-Förderung. Das aufgebaute Depot bleibt aber bestehen und kann als eigenes Altersvorsorgedepot weitergeführt werden. Dein Kind kann dann:

  • Eigene Beiträge einzahlen (ab dem ersten Einkommen)
  • Die reguläre Förderung nutzen (Grundzulage, Berufseinsteigerbonus)
  • Die ETF-Auswahl selbst steuern

Der nahtlose Übergang von der Frühstart-Rente ins eigene Altersvorsorgedepot ist einer der elegantesten Aspekte der Reform: Das Kind startet seine Erwerbsphase bereits mit einem Depot-Grundstock — und hat dann 45+ Jahre Zeit, darauf aufzubauen. Mit dem Berufseinsteigerbonus von 200 € und einer eigenen Sparrate ab dem ersten Job wird daraus schnell ein vierstelliger Förderhebel.

Deine eigene Förderung berechnen

Die Frühstart-Rente ist für die Kinder — aber vergiss dein eigenes Altersvorsorgedepot nicht. Als Elternteil bekommst du zusätzlich 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr. Rechne aus, was das für dich bringt.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

  • Nein. Die 10 € pro Monat werden vollständig vom Staat getragen. Es gibt keinen Eigenbeitrag der Eltern als Voraussetzung. Eltern können aber freiwillig aufstocken — und sollten das auch tun, weil der Hebel über die Anlagedauer enorm ist.
  • Nein. Jedes anspruchsberechtigte Kind bekommt die gleichen 10 € pro Monat — unabhängig vom Einkommen der Eltern. Voraussetzung ist laut Gesetzentwurf nur, dass das Kind zwischen 6 und 18 Jahre alt und mit seinem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist.
  • Nein. Das Frühstart-Depot ist zweckgebunden für die Altersvorsorge: Eine Auszahlung ist laut Gesetzentwurf grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr möglich. Ab 18 kann dein Kind das Depot als eigenes Altersvorsorgedepot weiterführen und eigene Beiträge einzahlen.
  • Der Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat, sieht das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor. Die 10 € pro Monat werden dann rückwirkend ab 2026 gutgeschrieben — zunächst für den Geburtsjahrgang 2020. Jedes Jahr kommt der neue Jahrgang der Sechsjährigen dazu. Fertig beschlossen ist das Gesetz allerdings noch nicht: Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, geplant ist der Abschluss bis Ende 2026.
  • Nein. Gefördert werden nur die Geburtsjahrgänge ab 2020 — jeweils ab ihrem 6. Geburtstag. Kinder, die beim Start bereits älter sind, erhalten laut Gesetzentwurf keine staatlichen Einzahlungen. Sie können aber trotzdem ein Frühstart-Depot (Standarddepot) eröffnen, das die Eltern privat besparen.

Quellen

Stand: 19.09.2026 · Redaktion: Goldesel Redaktion