Altersvorsorgedepot-Förderung: So viel Geld gibt der Staat dazu
Die Förderung ist der Hauptgrund, warum sich das Altersvorsorgedepot für die meisten Anleger lohnt. Der Staat legt auf deine Einzahlungen drauf — über ein gestaffeltes Zulagensystem, das deutlich großzügiger ist als die alte Riester-Förderung. Dazu kommt ein steuerlicher Hebel über den Sonderausgabenabzug, der bei Gutverdienern die Zulagen nochmal übertrifft.
Auf dieser Seite rechnen wir alles durch: Was du bekommst, was du dafür einzahlen musst und wann der Sonderausgabenabzug die bessere Wahl ist. Keine Versicherungsprosa, keine Werbefloskeln — Zahlen, Tabellen, konkrete Szenarien.
Anders als bei Riester ist die Förderung im Altersvorsorgedepot einkommensunabhängig. Egal ob 25.000 € oder 85.000 €: die Zulagen-Staffelung ist identisch. Die einzige Bedingung: 120 € Mindesteigenbeitrag pro Jahr.
Die Grundzulage — bis zu 540 € pro Jahr
Die Grundzulage funktioniert in zwei Stufen. Je mehr du einzahlst, desto mehr legt der Staat drauf — bis zu einem Maximum von 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag.
Stufe 1: Auf die ersten 360 € pro Jahr (30 € pro Monat) gibt es 50 Cent pro Euro — maximal also 180 € Zulage.
Stufe 2: Auf jeden weiteren Euro von 361 bis 1.800 € (also auf die nächsten 1.440 €) gibt es 25 Cent pro Euro — maximal weitere 360 € Zulage.
In Summe: 180 € + 360 € = 540 € maximale Grundzulage bei 1.800 € Eigenbeitrag (150 € pro Monat).
Voraussetzung: Mindestens 120 € im Jahr (10 € pro Monat) müssen als Eigenbeitrag fließen. Wer weniger einzahlt, bekommt keine Zulage — auch keine anteilige.
| Monatlicher Eigenbeitrag | Jährlich | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 50 % |
| 30 € | 360 € | 180 € | 50 % |
| 50 € | 600 € | 240 € | 40 % |
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 33 % |
| 150 € | 1.800 € | 540 € | 30 % |
| 200 € | 2.400 € | 540 € | 23 % |
Über 1.800 € Eigenbeitrag hinaus steigt die Grundzulage nicht weiter. Das macht 150 € monatlich zum Sweet Spot für die volle Förderung. Mehr einzahlen ist möglich (bis 6.840 € pro Vertrag), bringt aber keine zusätzliche Zulage — nur den Steuerstundungseffekt.
Vergleich mit der alten Riester-Zulage
Die Riester-Grundzulage betrug 175 € pro Jahr — und war an 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens als Mindestbeitrag gekoppelt. Das neue System ist dreimal so hoch (540 € statt 175 €) und viel einfacher: Feste Staffelung statt Einkommensberechnung.
Kinderzulage — 300 € pro Kind und Jahr
Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, legt der Staat bis zu 300 € pro Jahr ins Depot. Die Kinderzulage funktioniert als 100-Prozent-Match auf deinen Eigenbeitrag: Für jeden Euro, den du einzahlst, gibt es einen Euro Kinderzulage — bis zum Maximum von 300 € pro Kind.
Die volle Kinderzulage erhältst du, wenn dein gesamter jährlicher Eigenbeitrag mindestens 300 € pro Kind abdeckt — anteilig also 25 € pro Monat pro Kind. Bei zwei Kindern brauchst du in Summe mindestens 600 € Eigenbeitrag pro Jahr für die volle Kinderzulage, bei drei Kindern 900 €. Wichtig: Es gibt keinen separaten Bucket pro Kind — die Kinderzulage wird auf den gesamten Eigenbeitrag angerechnet. Wer 150 €/Monat (1.800 €/Jahr) einzahlt, erfüllt damit gleichzeitig die volle Grundzulage und die Kinderzulage für bis zu sechs Kinder.
Wichtig: Die Kinderzulage wird zusätzlich zur Grundzulage gezahlt. Eine Familie mit zwei Kindern und 150 € monatlichem Eigenbeitrag bekommt also 540 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 1.140 € Zulagen pro Jahr. Wie sich dieser Effekt über 30 Jahre gegen ein klassisches ETF-Depot rechnet, zeigen wir auf Altersvorsorgedepot vs. ETF-Depot mit drei durchgerechneten Profilen.
Rechne es für dein Profil durch
Unser Rechner zeigt dir Förderung, Endkapital und Netto-Vergleich — in 30 Sekunden, mit deinen echten Zahlen.
Berufseinsteigerbonus — 200 € einmalig
Wer sein Altersvorsorgedepot vor dem 25. Geburtstag eröffnet und den Mindesteigenbeitrag (120 €/Jahr) einzahlt, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus im ersten Förderjahr.
Klingt nach wenig — aber bei einem 22-Jährigen mit 43 Jahren bis zur Rente und 6 % Rendite werden aus 200 € rund 2.500 € Endvermögen. Geschenktes Geld, das man mitnimmt.
Geringverdiener-Bonus — 175 € extra pro Jahr
Wer ein Bruttoeinkommen unter 26.250 € pro Jahr hat, erhält zusätzlich zu allen anderen Zulagen einen Geringverdiener-Bonus von 175 € pro Jahr. Die einzige Voraussetzung: der Mindesteigenbeitrag von 120 €. Für Selbstständige gilt das Gleiche — auch hier ist nicht das Brutto-Gehalt, sondern der zu versteuernde Gewinn maßgeblich.
Für Geringverdiener ergibt sich damit eine besonders hohe Förderquote:
Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
Neben den Zulagen gibt es den zweiten Förderweg: den Sonderausgabenabzug. Du kannst deine gesamten Einzahlungen plus die erhaltenen Zulagen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt führt dann automatisch die sogenannte Günstigerprüfung durch.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt vergleicht zwei Wege — und nimmt automatisch den für dich besseren:
Weg 1 — Nur Zulagen: Du bekommst die Zulagen (Grund + Kinder + Bonus) direkt ins Depot. Keine weitere Steuererstattung.
Weg 2 — Sonderausgabenabzug: Dein gesamter Beitrag (Eigenbeitrag + Zulagen) wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die resultierende Steuerersparnis wird mit den bereits erhaltenen Zulagen verrechnet. Ist die Steuerersparnis höher, bekommst du die Differenz als Steuererstattung aufs Girokonto überwiesen.
Die Zulagen fließen in jedem Fall ins Altersvorsorgedepot. Die zusätzliche Steuererstattung landet auf dem Girokonto — nicht im Depot. Was du damit machst, ist dir überlassen (idealerweise: zurück ins Depot oder ins normale ETF-Depot).
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Sonderausgabenabzug?
Die Faustregel: Ab einem Grenzsteuersatz von etwa 30–35 % wird der Sonderausgabenabzug attraktiver als die reine Zulage. Das entspricht grob einem zu versteuernden Einkommen ab ca. 45.000–55.000 € (Single) bzw. 90.000–110.000 € (verheiratet, Splitting).
Günstigerprüfung bei Familien
Bei Verheirateten mit Zusammenveranlagung wird die Günstigerprüfung gemeinsam durchgeführt. Das bedeutet: Die Zulagen beider Partner werden mit der gesamten Steuerersparnis verglichen. Für Familien mit hohem Gesamteinkommen kann der Sonderausgabenabzug dadurch besonders attraktiv sein.
Ungeförderte Zuzahlung — bis zu 5.040 € extra
Neben dem geförderten Höchstbeitrag von 1.800 € pro Jahr kannst du bis zu 5.040 € zusätzlich in dein Altersvorsorgedepot einzahlen — also insgesamt bis zu 6.840 € pro Vertrag und Jahr. Auf die Zuzahlung gibt es keine Zulage, aber die Erträge wachsen trotzdem steuerfrei in der Ansparphase (keine Vorabpauschale, keine Kapitalertragsteuer). Im Gegenzug wird die Auszahlung später mit dem persönlichen Steuersatz besteuert — die Details inklusive 12/65-Regel und Entnahmeoptionen findest du auf Auszahlung.
Wann lohnt sich das?
- Wenn du deinen Sparerfreibetrag (1.000 € Single / 2.000 € verheiratet) im normalen Depot bereits ausschöpfst
- Wenn du einen sehr langen Anlagehorizont hast (über 20 Jahre) — der Steuerstundungseffekt summiert sich
- Wenn du zwei Verträge nutzt (erlaubt sind maximal zwei) und den zweiten mit ungeförderten Beiträgen besparst
→ Mehr dazu auf unserer Strategie-Seite, wo wir die Hybrid-Strategie aus Altersvorsorgedepot und normalem ETF-Depot durchrechnen.
Mittelbare Berechtigung — der Partner-Bonus
Auch wenn du selbst nicht sozialversicherungspflichtig bist (z. B. als Hausmann oder Hausfrau), kannst du die Förderung bekommen — vorausgesetzt, dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist förderberechtigt. In diesem Fall erhältst du eine pauschale Grundzulage in noch zu konkretisierender Höhe (der Gesetzentwurf orientiert sich an der bisherigen Riester-Regel von 175 €) bei Einzahlung des Mindesteigenbeitrags von 120 €, plus die vollen Kinderzulagen für eure gemeinsamen Kinder.
Übersicht — alle Förderungen auf einen Blick
| Förderung | Höhe | Voraussetzung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Grundzulage | Bis 540 €/Jahr | 120 € Mindesteigenbeitrag | Gestaffelt: 50 % auf 360 €, 25 % auf 1.440 € |
| Kinderzulage | 300 €/Kind/Jahr | 25 €/Monat Eigenbeitrag pro Kind | Zusätzlich zur Grundzulage |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig | Depot-Eröffnung vor 25. Geburtstag | Nur im ersten Förderjahr |
| Geringverdiener-Bonus | 175 €/Jahr | Brutto unter 26.250 € | Zusätzlich zu allen anderen Zulagen |
| Sonderausgabenabzug | Variabel | Steuererklärung mit Anlage AV | Günstigerprüfung: Differenz als Erstattung |
| Mittelbare Berechtigung | ~175 € (final offen) | Partner förderberechtigt | Pauschale Grundzulage + volle Kinderzulage |
Alle Zulagen können kombiniert werden. Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch durch das Finanzamt.
Praxis: So beantragst du die Förderung
Der Prozess ist bewusst einfach gehalten — deutlich unkomplizierter als bei Riester:
- Depot eröffnen bei einem zertifizierten Anbieter (ab Q1 2027)
- Dauerzulagenantrag stellen — einmalig beim Anbieter. Danach übermittelt der Anbieter deine Daten jährlich automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beim Bundeszentralamt für Steuern.
- Zulagen fließen automatisch auf dein Altersvorsorgedepot — du musst nicht jedes Jahr neu beantragen.
- Anlage AV in der Steuererklärung ausfüllen — nur so wird der Sonderausgabenabzug gewährt und die Günstigerprüfung durchgeführt.
Berechne deine persönliche Förderung
Unser Rechner zeigt dir in 30 Sekunden, wie viel Zulagen du bekommst und wann sich der Sonderausgabenabzug lohnt — für dein konkretes Einkommens- und Familienprofil.
Häufige Fragen zur Förderung im Altersvorsorgedepot
- Nein. Du bekommst anteilige Zulagen für jeden Euro, den du einzahlst — solange du den Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr (10 € pro Monat) erreichst. Die Zulage steigt linear mit deinem Eigenbeitrag: Bei 30 € monatlich bekommst du 180 € Grundzulage, bei 150 € monatlich die vollen 540 €. Es muss nicht alles oder nichts sein.
- Nicht beides in voller Höhe. Die Günstigerprüfung vergleicht beide Wege: Ist die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen, bekommst du die Differenz als Steuererstattung aufs Girokonto — zusätzlich zu den Zulagen, die in jedem Fall ins Depot fließen. Das Finanzamt rechnet das automatisch aus.
- Als Faustregel: Ab einem Grenzsteuersatz von rund 30–35 % wird der Sonderausgabenabzug attraktiver als die reine Zulage. Das entspricht grob einem zu versteuernden Einkommen ab ca. 45.000–55.000 € (Single) oder 90.000–110.000 € (verheiratet). Je mehr Kinder und Kinderzulagen im Spiel sind, desto höher muss das Einkommen sein, damit der Sonderausgabenabzug vorne liegt.
- Die Zulagen werden für jedes Jahr einzeln berechnet. Zahlst du in einem Jahr nur 50 € monatlich statt 150 €, bekommst du eben weniger Grundzulage — aber die Kinderzulage und den Geringverdiener-Bonus (falls berechtigt) erhältst du trotzdem in voller Höhe, solange der Mindesteigenbeitrag gedeckt ist.
- Ja — und das ist eine der wichtigsten Neuerungen gegenüber Riester. Selbstständige, Freiberufler und Kammerberufe sind erstmals voll förderberechtigt. Die gleichen Zulagen, die gleiche Staffelung, die gleiche Günstigerprüfung. Mehr dazu auf unserer Spezialseite für Selbstständige.
- Ohne Dauerzulagenantrag fließen keine Zulagen. Versäumte Ansprüche kannst du nur für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Beitragsjahr nachfordern. Also: Direkt bei Depoteröffnung beantragen.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996) — Gesetzestext mit allen Förder-Regelungen
- Bundesministerium der Finanzen — FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge — offizielle FAQ
- Finanzämter NRW — Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung — offizielle Erläuterung
- Goldesel-Depotvergleich — Broker-Vergleich für die Umsetzung im klassischen ETF-Depot (Hybrid-Anteil neben dem Altersvorsorgedepot)
Stand: 27.05.2026 · Redaktion: Goldesel Redaktion