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Hannes Püsche in Guide

16.09.2024 09:55

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Die Trading GmbH - der Turbo zum echten Reichtum oder am Ende sogar Fallstrick?

Die Trading GmbH – der Turbo zum echten Reichtum oder am Ende sogar Fallstrick?

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Als privater Trader oder Investor versteuert man seine Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der Kapitalertragsteuer. Hierzu haben wir bereits einen Artikel erstellt, den du dir gerne anschauen kannst. Als erfahrener Trader mit größerem Depot kommt auch eine sogenannte Trading GmbH in Frage. Dabei handelst du nicht als Privatperson an der Börse, sondern über diese GmbH. Dies geht mit vielen Besonderheiten, einigen Vorteilen, aber auch Fallstricken einher, denen man sich bewusst sein sollte. Deshalb klären wir in diesem Artikel, ob und wann die Gründung einer Trading GmbH für dich Sinn ergeben könnte.


Disclaimer: Bitte beachte, dass es sich bei den gewählten Werten zwar um objektivierte Werte, letztendlich aber um Annahmen handelt. Deine individuelle steuerliche Situation kann eine andere sein, diese könnte das Ergebnis signifikant verändern. Die Rendite wurde aus Vereinfachungsgründen der Modellierung als konstante Wachstumsrate angenommen. Damit werden keine Risiken wie das Renditereihenfolgerisiko berücksichtigt. Du solltest nicht auf Grund der hier gewählten Ergebnisse handeln, immer deinen eigenen Sachverhalt betrachten und im Zweifel professionellen Rat einholen.

Trading GmbH vs. Privatanleger

Was sind die Unterschiede bei der Versteuerung?

Um den Nutzen einer Trading GmbH zu verdeutlichen, müssen wir uns kurz nochmal die Versteuerung als Privatperson ins Gedächtnis rufen. Privat versteuert man Gewinne an der Börse als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Einzelheiten regelt hier das Einkommensteuergesetz. Das Einkommen wird als Privatperson nur auf der persönlichen Ebene des Steuerpflichtigen betrachtet.  Der wichtigste Punkt ist hier, dass Gewinne mit 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich 1,375% Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer besteuert werden. Außerdem findet ein Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro Anwendung und es bestehen Regelungen, die eine Verlustverrechnung zwischen einzelnen Anlageklassen erlauben, aber teils auch restriktieren, insbesondere deutlich wird dies bei der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften/CFDs. Wenn du darüber noch nicht so genau Bescheid weißt, kannst du gerne in unserem Steuerguide nachlesen. [Steuerguide verlinken]

Nutzt man hingegen eine GmbH für den Börsenhandel, dann handelt man mit dem Firmendepot auf Ebene der GmbH. Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft. Die Ebene der GmbH ist deshalb grundsätzlich getrennt von der Ebene des Gesellschafters. Sie ist also als eigenständiges Subjekt zu betrachten. Für Kapitalgesellschaften gelten im Steuerrecht andere Regelungen als für natürliche Personen. Die Einzelheiten zur Besteuerung regeln hier primär das Körperschaftsteuergesetz (KStG) sowie das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Die GmbH kann dabei als eine Art Spardose angesehen werden, sie wird deshalb auch oft als Spardosen-GmbH bezeichnet. Du als Trader oder Investor steckst Geld in diese Spardose, handelst mit dem Geld und wenn du das Geld wieder privat verwenden möchtest, muss es wieder aus der Spardose entnommen werden. Die Entnahme läuft dabei allerdings nicht steuerneutral ab, sondern ist als Ausschüttung ebenfalls steuerpflichtig. Auf die Details gehen wir aber im Laufe des Artikels nochmal genauer ein.

Nur 1,5% Steuern?! Welche Vorteile die Trading GmbH wirklich bietet

In einer Trading GmbH kann man grundsätzlich sehr steueroptimiert handeln. Immer wieder taucht die Zahl von 1,5% Steuern anstatt von 26,275% Steuern auf. Wie kommt dieser Betrag zustande? Eine GmbH unterliegt anstelle der Kapitalertragsteuer der Körperschafts- und der Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer beträgt in Deutschland 15%, darauf werden nochmal 0,83% Solidaritätszuschlag fällig und die Gewerbesteuer beträgt circa 14%. Die genaue Höhe hängt vom sogenannten Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde ab, in dem deine GmbH ansässig ist. Jede Gemeinde kann ihren Hebesatz selbst festlegen. Der niedrigst mögliche Hebesatz beträgt 200%. Bei in deutschen Gemeinden durchschnittlich angewandten 400% Hebesatz ergibt sich damit eine Belastung durch Gewerbesteuer mit 14%. Auf diese prozentuale Belastung kommt man, wenn man den Gewinn mit dem Hebesatz und der Steuermesszahl von 3,5% multipliziert.

Damit würde sich insgesamt eine durchschnittliche Gesamtbelastung von Gewinnen von 29,83% ergeben.

Es besteht jedoch eine Begünstigung bei Gewinnen aus Unternehmensbeteiligungen, also auch aus Aktien, nicht jedoch aus anderen Anlageklassen. Für die Ermittlung des Einkommens bleiben die Gewinne aus Aktienveräußerungen außer Ansatz, ganz steuerfrei sind diese jedoch nicht. Vom Veräußerungsgewinn gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden. Wendet man auf die vom Gesamtgewinn zu versteuernden 5 % die Steuerbelastung in Höhe von ca. 30% an, fallen pro 100 Euro Gewinn aus Aktien nur 1,50 Euro Steuern auf Ebene der Gesellschaft an.

Tatsächlich nur 1,5% Steuern fallen regelmäßig auf Aktiengewinne auf Ebene der GmbH an.

Damit ergibt sich in der GmbH ein immenser Liquiditäts- und Steuervorteil gegenüber der Besteuerung von Aktiengewinnen als Privatperson. Mit den verbleibenden 98,5% kann damit langfristig sehr gut der Zinseszinseffekt zur Geltung kommen, ohne dass bereits ein großer Teil des Gewinns durch Steuern gekappt wird.

Da die GmbH den Geschäftszweck hat, mit aktivem Handel an der Börse Gewinne zu erzielen, sind außerdem alle Kosten, die mit dieser Gewinnerzielung in Zusammenhang stehen, als Betriebskosten anrechenbar. Direkt mit dem Trading verbundene Kosten sind meist vollständig absetzbar. Dies sind bspw. Transaktionsgebühren, Ordergebühren, Depotführungskosten oder auch Margin-Zinsen. Dazu kommen Kosten wie Trading-Seminare, die teilweise als Kosten anzusetzen sind. Alle diese Kosten reduzieren den Umsatz der GmbH, aber mindern damit gleichzeitig den steuerpflichtigen Gewinn und die Steuerbelastung. Als privater Trader fallen diese Kosten gleichermaßen an, jedoch können diese auf privater Ebene nicht mit Gewinnen verrechnet werden.

Als Geschäftsführer einer Trading GmbH kann man sich außerdem ein Geschäftsführergehalt auszahlen, das grundsätzlich als Betriebsausgabe abziehbar ist. Zu beachten ist, dass dieses Gehalt auf privater Ebene natürlich wie gewöhnlich mit der Einkommensteuer zu besteuern ist.

Ein extrem leidiger Punkt, der Privatanleger trifft, ist die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und CFDs, die wir bereits in unserem Steuerguide thematisiert haben. Diese Verlustverrechnungsbeschränkung auf 20.000 Euro pro Jahr hat diese Anlageklasse für viele Trader zum No Go werden lassen. 

Eine Lösung zur Umgehung dieser Beschränkung kann die Gründung einer Trading GmbH sein, da die steuerliche Regelung nur Privatanleger betrifft und für Kapitalgesellschaften keine Geltung hat. Trotzdem lassen sich auch hier Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus solchen verrechnen, zumindest aber kennt das Körperschaftsteuergesetz keine Begrenzung dieser Verrechnung.

Mit einer Trading GmbH kann außerdem die persönliche Haftung beschränkt und optimiert werden. Das Wesen einer Kapitalgesellschaft ist, dass die Haftung sich nur auf das eingezahlte Kapital beschränkt. Wenn die Trading GmbH in finanzielle Schieflage geraten sollte, dann haftet sie nur mit ihrem Vermögen, nicht auch noch mit dem Vermögen des Gesellschafters. Dies kann insbesondere für den Handel mit Futures und Optionen relevant werden. Auch wenn seit der Leerverkaufsregulierung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) der Privatanleger ebenso vor unbegrenzten Verlusten und Nachschusspflicht geschützt bzw. von einzelnen Anlageklassen fast gänzlich ausgeschlossen wurde, ist die Trading GmbH insbesondere bei Nutzung von Auslandsbrokern und dem Handel mit Instrumenten mit Nachschusspflicht deshalb relevant und interessant.

Die dunkle Seite der Trading GmbH – welche Nachteile und Fallstricke lauern

Natürlich kann die Trading GmbH nicht nur Positives bieten. Der wohl wichtigste Punkt, den man sich verdeutlichen sollte, ist, dass es sich hierbei um die Gründung und Verwaltung einer Kapitalgesellschaft handelt. Sowohl die Gründung, als auch die Verwaltung, welche die Buchführung, die Erstellung einer Jahressteuererklärung und eines Jahresabschlusses umfasst, kosten sowohl Zeit als auch Geld und man sollte sich seiner Pflichten bewusst sein, die eine GmbH mit sich bringt.

Die reinen Gründungskosten einer GmbH belaufen sich auf 800-1.000 Euro, die sich aus den Gebühren des Notars und der Eintragung in das Handelsregister zusammensetzen. Der Anbieter RIDE Capital, der sich auf GmbH-Gründungen spezialisiert hat, bietet eine solche als Komplettpaket bspw. für 2.300 Euro an. Hierin bereits erfasst ist die Eröffnung eines Geschäftskontos, eines Firmendepots, Notarkosten und Vertragsunterlagen. Ein solches Paket kommt deshalb grundsätzlich auch für die Gründung einer Trading GmbH in Frage.

Hinzu kommen laufende jährliche Kosten für Punkte wie den IHK-Beitrag, aber eben auch die  Buchhaltung sowie die Erstellung von Steuererklärung und Jahresabschluss. Natürlich kann man sich theoretisch auch selbst um diese Sachen kümmern, das ist ohne Fachwissen aber nicht empfehlenswert. Die Kosten für einen Steuerberater richten sich nach Gegenstandswert bzw. nach Zeitgebühr, so dass die jährlichen Kosten dafür schwer zu pauschalisieren sind. Man sollte jedoch mindestens mit Kosten in Höhe von 2.000 Euro rechnen, je nach Komplexität und Aufwand entsprechend mehr. Gerade die fehlende Vorbereitung der Unterlagen kann diese Kosten stark in die Höhe treiben, bzw. eine gute Vorbereitung diese gering halten.

Während der Aktienhandel in der GmbH ein steuerliches Privileg genießt, gilt diese Art Steuerbefreiung jedoch nicht für andere Anlageklassen.

Demnach müssen Gewinne aus Derivaten, ETFs, Anleihen und sonstigen Anlageklassen vollständig mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer versteuert werden. Deshalb werden solche Gewinne mit 15% Körperschaftsteuer und circa 15% Gewerbesteuer belastet, so dass eine Gesamtbelastung in Höhe von circa 30% entsteht, welche regelmäßig bereits höher als die Belastung mit Kapitalertragsteuer in Höhe von 26,375% ist.

Gleiches gilt für Dividenden, solange keine Beteiligung am ausschüttenden Unternehmen von mindestens 10% besteht, was für viele unrealistisch ist. Demnach werden auch Dividenden mit Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer und damit insgesamt mit circa 30% Steuern belastet. Eine Spardosen-GmbH bietet sich demnach für Dividendeninvestoren aus steuerlicher Sicht prinzipiell nicht an.

Hinzu kommt, dass die Ausschüttung von Gewinnen aus der GmbH an den Anteilseigner einen steuerpflichtigen Vorgang darstellt. Das führt dazu, dass der auszuschüttende Gewinn als Basis in Höhe von 70% (nach 15% Körperschaftsteuer und ca. 15% Gewerbesteuer) nochmal mit 26,375% Kapitalertragsteuer auf der privaten Ebene belastet wird.

Zieht man die Gewinne aus Dividenden und Gewinnen aus anderen Anlageklassen als Aktien aus der GmbH auf die private Ebene, fallen kumuliert sogar 48,33% Steuern an.

Beispiel für die Versteuerung von 100 Euro Gewinn (nicht aus Aktien), die an den Anteilseigner ausgeschüttet werden:

100 Euro Gewinn (aus anderen Anlageklassen als Aktien)

-15 Euro (15% Körperschaftsteuer)

-0,83 Euro (5,5% Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer)

-14 Euro (ca. 14% Gewerbesteuer)

=70,17 Euro Gewinn nach Steuern auf Ebene der Gesellschaft

-18,50 Euro (26,375% Kapitalertragsteuer auf Ebene des Anteilseigners bei Ausschüttung)

=51,66 Euro, als Betrag der beim Anteilseigner ankommt

Dies würde eine Gesamtbelastung von unglaublichen 48,33% ergeben. Sollte der Gewinn hingegen ausschließlich aus Aktien erzielt worden sein, würde sich eine Gesamtbelastung von 27,48% ergeben. Zur Erinnerung, die Gesamtbelastung als Privatanleger beträgt, egal ob aus Aktien oder anderen Anlageklassen, 26,375%. 

Sollte der Gewinn in der GmbH aus Dividenden generiert werden, fällt ebenso wie als Privatperson je nach Land des ansässigen Unternehmens auch noch Quellensteuer an. Dem Thema Quellensteuern haben wir uns bereits im Steuerguide ausführlicher gewidmet.

An diesem Beispiel sieht man gut, dass die angebliche steuerliche Bevorteilung von Trading GmbHs gegenüber Privatpersonen bei einer gesamtheitlichen Betrachtung grundsätzlich nicht besteht.

Es besteht kein grundsätzlicher Steuervorteil der GmbH bei gesamtheitlicher Betrachtung!

Der Vollständigkeit halber sei aber nochmals erwähnt, dass mit der Trading GmbH in Verbindung stehende Ausgaben steuermindernd angesetzt werden können und im Einzelfall die effektive Steuerbelastung deshalb beeinflussen und mindern können. Außerdem gibt es unter Umständen Möglichkeiten, Gewinne steueroptimiert aus einer GmbH zu entnehmen, was ebenfalls die effektive Steuerbelastung beeinflussen und potentiell mindern kann. Die zur Betrachtung gewählten Steuersätze stellen den Grundfall dar. Möglichkeiten zur Steueroptimierung solltest du aber am besten mit einem Steuerberater besprechen!

Eine Option, die wir in dem Kontext aber erwähnen wollen, ist, dass man alternativ bei der Ausschüttung von Gewinnen aus der GmbH statt mit der Kapitalertragsteuer wahlweise nach dem sogenannten Teileinkünfteverfahren (TEV) besteuert. Die Voraussetzung dafür, dass ein GmbH-Gesellschafter das TEV anwenden darf, ist, dass dieser mindestens 25 Prozent der Unternehmensanteile hält oder mindestens 1 Prozent der Unternehmensanteile hält, aber „maßgeblichen unternehmerischen Einfluss” auf die „wirtschaftliche Tätigkeit“ der GmbH nimmt. Diese Voraussetzung sollten die meisten Trading GmbHs erfüllen, möchte man mit mehreren Personen eine Trading GmbH gründen, sollte man berücksichtigen und überlegen, ob in Zukunft  die Anwendung des TEV sinnvoll sein könnte. Die Sinnhaftigkeit bemisst sich insbesondere daran, wie hoch der persönliche Einkommensteuersatz im Veranlagungsjahr ist. Da dies schwer abzuschätzen sein mag, kann es empfehlenswert sein, ab GmbH-Gründung zu mindestens 25% an dieser beteiligt zu sein, um in Zukunft das TEV nutzen zu können.

Das Teileinkünfteverfahren stellt 40% des Ausschüttungsbetrages frei, so dass nur noch 60% steuerpflichtig sind. Diese sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern. Deshalb gilt, umso niedriger das Einkommen und der persönliche Einkommensteuersatz, desto eher lohnt sich die Wahl des TEV an Stelle der Besteuerung mit 26,275% Kapitalertragsteuer.

Ähnlich zur Günstigerprüfung empfiehlt es sich, eine individuelle Rechnung zu erstellen und mit Hilfe eines Einkommensrechners zu schauen, ob eine Hinzurechnung des auszuschüttenden Betrages zum übrigen Einkommen und Besteuerung mit Einkommensteuer gegenüber der Besteuerung mit Kapitalertragsteuer lohnenswert wäre.

Der Grenzsteuersatz liegt bei etwas über 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei 26,375%. Bis dahin wäre demnach eine Hinzurechnung der Ausschüttungen zum übrigen Einkommen gegenüber der Besteuerung mit Kapitalertragsteuer vorteilhaft.

Fallstrick Wegzugsbesteuerung

Der Vollständigkeit halber sei noch ein weiterer potentieller Fallstrick der Trading GmbH genannt, die so genannte Wegzugsbesteuerung. Für die meisten dürfte die Wegzugsbesteuerung kein Begriff und auch irrelevant sein. Da aber die Tendenz zum Auswandern oder zumindest das Offenhalten der Option auszuwandern in den letzten Jahren zugenommen hat, ist es umso wichtiger, dass man sich dieser Thematik bewusst ist. Unter Umständen kann die Auswanderung einer natürlichen Person, die in ihrem Privatvermögen Anteile an einer Trading GmbH (oder auch sonstigen GmbH) hält, den Wegzugsbesteuerungstatbestand auslösen.

Den Tatbestand erfüllt ein Steuerpflichtiger, der:

  • die letzten zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen ist,
  • innerhalb der letzten fünf Jahre zumindest 1% der Anteile an einer Gesellschaft besaß,
  • den deutschen Wohnsitz aufgibt.

Dies hätte zur Folge, dass dem Steuerpflichtigen ein fiktiver Verkauf der Anteile unterstellt wird. Besteuert werden würde dann circa die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert nach dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Eine Wegzugsbesteuerung will, soweit irgendwie möglich, vermieden werden. Für den Fall, dass man von dieser in Zukunft möglicherweise betroffen sein sollte, ist es dringend empfohlen, sich den fachlichen Rat eines Steuerberaters einzuholen.

10.000€ oder 1 Mio.€ –  Ab wann macht eine Trading GmbH wirklich Sinn?

Oft hört man nur von den Vorteilen einer Trading GmbH, hauptsächlich der extrem geringen Besteuerung von Aktiengewinnen mit rund 1,5%. Auch wenn dieser Wert nicht falsch ist, sollte man verstehen, dass es sich dabei nur um die Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft handelt und eine Ausschüttung von Gewinnen einen steuerpflichtigen Vorgang darstellt. Trotzdem ist die geringe Besteuerung von Aktiengewinnen in der GmbH ein immenser Vorteil gegenüber der Besteuerung als Privatperson. Dieser Vorteil zeigt sich dann aber erst wirklich, wenn Gewinne über lange Zeiträume reinvestiert werden und damit der Zinseszinseffekt in der GmbH über Jahre und Jahrzehnte ausgenutzt wird.

Wir haben hier einmal eine Beispielrechnung zum Vergleich zwischen der Trading GmbH und einem privaten Trader aufgestellt, um anschaulich darzustellen, ob und wann die Trading GmbH überhaupt Sinn ergeben kann. Wir nehmen einmal an, du fängst in Jahr 1 mit 100.000 Euro Startkapital an, die du in die GmbH gibst. Im ersten Jahr fallen pauschal 2.000 Euro Gründungskosten und weitere 2.000 Euro laufende Kosten (Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung) an, diese sind als Betriebsausgaben abziehbar. Die laufenden Kosten fallen jedes Jahr an. Der private Trader hat dagegen keine laufenden Kosten. Dem privaten Trader stehen 1.000 Euro Sparerpauschbetrag zur Verfügung. Dem Trader in der Trading GmbH steht dieser nur zur Verfügung, wenn er Gewinne ausschüttet und versteuert.

Wir nehmen verschiedene Szenarien bezüglich der jährlichen Rendite an. Die Gewinne seien ausschließlich aus Aktiengewinnen erwirtschaftet worden und werden in der Trading GmbH mit 1,5% besteuert sowie beim privaten Trader mit 26,375%. Alle Gewinne werden nach Steuer reinvestiert. Wir vergleichen den Betrag, den der Trader sich in dem Jahr ausschütten könnte, wenn dieser bis dahin alle Gewinne thesauriert hätte und sich in dem Jahr X dann alle Gewinne und die Einlage ausschütten würde. 

Annahmen:

Trading-GmbHprivater Trader
Startkapital100.000 Euro
AnlageklasseAktien (Kursgewinne)
GewinnverwendungThesaurierung
Sparerpauschbetrag1.000 Euro (nur bei Ausschüttung)1.000 Euro
laufende Kosten2.000 Euro
laufende Besteuerung1,5%26,375%
Besteuerung der Ausschüttung26,375%

Szenario 1:

Durchschnittliche jährliche Rendite i.H.v. 8% (Marktrendite)

X-Achse: Anlagedauer in Jahren

Y-Achse: Vermögen in Euro (nach Steuer, nach Ausschüttung)

Szenario 2:

Durchschnittliche jährliche Rendite i.H.v. 15%

Szenario 3: 

Durchschnittliche jährliche Rendite i.H.v. 20%

Wir sehen deutlich, dass die Rendite einen bedeutenden Einfluss darauf hat, wann und ob die Trading-GmbH überhaupt gegenüber einem privaten Trader vorteilhaft wird. Nehmen wir an, dass jährlich eine Marktrendite i.H.v. 8% erzielt wird. In diesem Fall würde die Trading GmbH immer einen negativen Einfluss auf das Gesamtvermögen nach Ausschüttung haben. Nehmen wir an, dass jährlich eine Rendite i.H.v. 15% erzielt werden kann, wird die Trading GmbH im Jahr 12 gegenüber dem privaten Trader vorteilhaft. Erzielt man als Trader eine jährliche Rendite i.H.v. 20%, wird die Trading GmbH bereits ab Jahr 8 vorteilhaft sein, wobei bis dahin auch nur minimale Unterschiede bestehen. Ab Jahr 8 hebt sich das Vermögen aus der Trading GmbH exponentiell vom Vermögen des privaten Traders ab. Hier sieht man sehr schön die exponentielle Wirkung des Zinseszinses.

Es ist schwer zu pauschalisieren, mit welchen individuellen Voraussetzungen und welchen Parametern eine Trading GmbH Sinn ergibt. Einige Aussagen lassen sich aber treffen, eine Trading GmbH lohnt sich insbesondere dann, wenn:

  • du überwiegend, im besten Fall ausschließlich, Aktien handelst.
  • du Gewinne überwiegend aus Kursgewinnen, weniger aus Dividendenausschüttungen erzielst.
  • du ein signifikantes Startkapital, mindestens aber 100.000 Euro hast.
  • du einen langen Zeithorizont, bestenfalls von mehr als 10 Jahren, hast.
  • du durch das Trading durchschnittliche Renditen oberhalb der Marktrendite erzielen kannst.

Die Faktoren sind teilweise austauschbar. Fängst du mit einem geringen Startkapital an, solltest du einen sehr langen Zeithorizont haben und hohe durchschnittliche Renditen erzielen. Startest du jedoch bereits mit einem sehr hohen Kapital in der GmbH, dann kann diese sich auch bereits bei einem vergleichsweise kürzeren Zeithorizont und einer etwas niedrigeren Rendite lohnen, welche trotzdem über der zu durchschnittlichen zu erwartenden Marktrendite liegen sollte. Die Rendite ist elementar bei der Frage, ob der Handel in einer Trading GmbH vorteilhaft gegenüber dem Handel als privater Trader ist. 

Weitere, spezielle Voraussetzungen, unter denen eine Trading GmbH Sinn ergeben könnte, sind:

  • wenn du sehr hohe Werbungskosten (z.B. durch die Teilnahme an Seminaren etc.) hast.
  • wenn du als Trader bei Termingeschäften hohe Verluste und hohe Gewinne verrechnen willst.

Es ist nicht ganz leicht, ein Fazit zur Trading GmbH zu ziehen. Was sich aber grundsätzlich sagen und empfehlen lässt:

Handle zunächst einige Jahre konstant als Trader und baue dein Depot kontinuierlich auf, bevor du überhaupt über eine Trading GmbH nachdenkst. Unterhalb von 100.000 Euro überwiegen die Kosten und damit die Nachteile. Auch der Zinseszinseffekt durch die Steuerentlastung kommt erst bei hohen Gewinnen bedeutend zum Tragen. Wenn du mit dem Gedanken spielst, eine Trading GmbH zu gründen, informiere dich genau über die Kosten, die Fallstricke und stelle eine gesamtheitliche Betrachtung unter deinen objektivierten Annahmen an. Hole dir im Zweifelsfall lieber professionelle Hilfe und Beratung, als in einigen Jahren das böse Erwachen bei einem der Fallstricke der Trading GmbH zu erleiden.

Gut überlegt und geplant kann die Trading GmbH bei größeren Depots und einem langen Zeithorizont durch die Steuereinsparungen und dem sich aus der Wiederanlage ergebenden Zinseszinseffekt einen privat so nicht möglichen Renditebooster und Vorteil erzielen.

Entscheidung getroffen – wie eröffne ich ein Firmendepot am Beispiel Captrader

Während sich für Privatanleger der Zugang zu den internationalen Finanzmärkten in den letzten Jahren zunehmend vereinfacht hat, ist die Eröffnung eines Wertpapierdepots für Firmen nach wie vor häufig mit einigen Hürden verbunden. Zudem richten sich die Angebote vieler Onlinebroker ausschließlich an Privatkunden.

Ein Broker, der mit seinem Firmendepot die Möglichkeit ein Wertpapierdepot für eine Trading GmbH zu eröffnen bietet und dabei dennoch attraktive Konditionen und Vorteile aufweist, ist Captrader. Wir möchten dir hier die wichtigsten Punkte zur Eröffnung eines Firmendepots am Beispiel von Captrader zeigen. Auch einige andere Broker bieten die Eröffnung von Firmendepots an, jedoch ist die Auswahl sehr limitiert. Hier kannst du unseren Firmendepotvergleich finden und dich zu weiteren möglichen Brokern informieren. [Firmendepotvergleich einfügen]

CapTrader ist ein führender Online-Broker, der mit seinem breiten Angebot an handelbaren Wertpapieren und günstigen Handelskonditionen zu überzeugen weiß. Mit mehr als 1,2 Millionen handelbaren Wertpapieren bietet CapTrader eine beeindruckende Auswahl an Anlagemöglichkeiten für Trader aller Erfahrungsstufen. Was CapTrader besonders auszeichnet, sind die äußerst geringen Ordergebühren ab 2 € pro Order. Die Depotführung bei CapTrader ist kostenlos. Als Kunde hast du die Möglichkeit, ein Demokonto zu nutzen, um dich mit der Plattform vertraut zu machen und deine Handelsstrategien risikofrei zu testen. 

Die Konditionen eines Firmendepots unterscheiden sich nicht von einer privaten Kontenstruktur. Lediglich die Kosten der Marktdatenpakete (Realtimekurse) sind für Firmendepots höher, da man automatisch als gewerblicher Kunde eingestuft wird. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Firmendepots mit dem privaten Depot verweisen wir hier auch nochmal auf unseren Artikel zum fortgeschrittenen Handel, in dem wir den Captrader Broker bereits ausführlich beschrieben haben [Artikel zum fortgeschrittenen Handel einfügen].

Das Firmendepot eignet sich für Kapitalgesellschaften, speziell die GmbH und die AG. Auf Anfrage ist ein Firmendepot auch für die Unterform der GmbH, der UG sowie für Stiftungen, Personengesellschaften (GbR, KG, GmbH & Co. KG) und Eingetragene Vereine (e.V.) möglich.

Zur Eröffnung eines Firmendepots werden eine ganze Reihe an Dokumenten benötigt, welche dich als Eigentümer und das Unternehmen identifiziert. Diese können direkt im Online-Antrag hochgeladen werden oder den Mitarbeitern per E-Mail (newaccounts@captrader.com) zukommen lassen. 

Der Kundenservice ist dabei börsentäglich von 08:30 – 20:00 Uhr auf der Webseite via Live-Chat, klassisch via E-Mail und auch telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800-8723370 (international: 00800-08723370) zu erreichen.

Ein Firmendepot kann bei Captrader online unter https://www.captrader.com/kontotypen/firmendepot/ eröffnet werden.

Unterlagen, die zur Firmendepoteröffnung benötigt werden:

  • Handelsregisterauszug – nicht älter als 30 Tage
  • Nachweis der Hauptgeschäftsadresse (Proof of Principle Place of Address)
    • Kontoauszug, Adressbestätigung der Bank des Unternehmens, Rechnung eines Versorgungsunternehmens, alle weniger als 6 Monate alt
  • Identitätsnachweis aller Eigentümer. Als Identitätsnachweis wird akzeptiert:
    • eine Kopie des Reisepasses
    • eine Kopie des Personalausweises
    • oder eine Kopie des Führerscheines (wenn dieser ein Ablauf-Datum besitzt).
  • Adressnachweis aller Eigentümer. Als Adressnachweis wird unter anderem akzeptiert:
    • Kontoauszug, der nicht älter als 6 Monate ist
    • Kreditkartenabrechnung, die nicht älter als 6 Monate ist
    • Maklerauszug, der nicht älter als 6 Monate ist
    • Hypothekenauszug, der nicht älter als 6 Monate ist
    • Adressbestätigungsschreiben einer Bank, das weniger als 6 Monate alt ist
  • Nachweis der Genehmigung zur Eröffnung eines Kontos
    • Dokument kann auf der Antragsstatusseite durch Anklicken des Fragezeichens (?) generiert werden
  • Eigentumsnachweis (Proof of Ownership)
    • Kopie der Originalliste der Gesellschafteranteile des Unternehmens (Proof of Authorization to Open Margin Account) 
  • Grafik zur Unternehmenseigentumsstruktur (Corporate Ownership Chart)
    • Übermittlung einer Grafik zur Unternehmenseigentumsstruktur, die (falls zutreffend) jegliche Zwischenstufen beschreibt
  • Certification Regarding Trading Control and Ownership of the Account
    • Formular ist im Account Management zu finden
  • Direktorenliste (Director List)
    • Einreichung des Dokumentes, das Sie auf der Antragsstatusseite durch Anklicken des Fragezeichens (?) aufgeführt ist
  • Herkunft der Mittel
    • Angabe der ursprüngliche Quelle der Gelder, welche verwendet wurden um das Unternehmen zu gründen
    • z.B. „Ersparnisse aus Angestelltenverhältnis bei der Firma/Anschrift“
  • Angaben zur früheren Beschäftigung
    • Name des Arbeitgebers, Ort, Position ODER Name des Unternehmens, Land der Gründung und Art der Tätigkeit, falls man selbständig sind
  • nochmalige Erläuterung der Art des Geschäfts (Nature of Business)
    • Art des Geschäfts und gegebenenfalls Erläuterung, wer die Kunden sind und wo sie sich befinden
    • bei Trading GmbH z.B. „Verwaltung eigenen Vermögens. Kein operatives Geschäft, keine Kunden“

Bei der Eröffnung eines Firmendepots gibt es unterschiedliche Stufen und involvierte Abteilungen (New Accounts > Client Risk Assessment > Compliance). Diese benötigen eine gewisse Zeit, um Dokumente und Informationen zu überprüfen. Eine generelle Bearbeitungszeit ist aufgrund der Stufenstruktur und dem teilweise hohen Aufkommen schwer zu prognostizieren.

Es empfiehlt sich, die Eröffnung erst zu starten, wenn die Eröffnung der Firma bereits abgeschlossen ist und die erforderlichen Dokumente abgerufen werden können.

Die Mindesteinlage für ein Firmendepot beläuft sich auf 25.000 Euro, welche entweder in Form einer Einzahlung oder eines eingehenden Depotübertrages erbracht werden kann.

Ein wichtiger Punkt zum Firmendepot ist, wie die Depotaktivitäten dokumentiert und wie die steuerliche Berichterstattung unterstützt wird. Die Dokumentation der Depotaktivitäten im Firmendepot erfolgt ebenfalls wie in einer privaten Kontenstruktur, in Form eines standardmäßigen Kontoauszuges. CapTrader bietet über seinen Partner fintegra für deutsche Kapitalgesellschaften eine vollumfängliche steuerliche Berichterstattung, die du und dein Steuerberater buchen können. So können alle steuerlichen Vorteile realisiert werden, ohne dass Wertpapiere kompliziert und teuer durch den Steuerberater verbucht werden müssen.

Als deutsche Kapitalgesellschaft müssen alle Geschäftsvorfälle mit Kapitalmarktbezug steuerlich korrekt bewertet und verbucht werden. Dies bearbeitet zumeist der Steuerberater in aufwendiger Einzelarbeit. Dieser Aufwand ist häufig kostenintensiv und fehleranfällig. Captraders Kooperationspartner fintegra hat dafür das automatisierte Verbuchungstool „Wave“ entwickelt (Wertpapiere automatisiert verbuchen). Im Gegensatz zu bereits bestehenden, ähnlichen Dienstleistern wird dieser Service direkt von Captrader unterstützt, wodurch mehrere Vorteile entstehen:

  • Keine Dokumentenuploads: die Lieferung aller steuerrelevanten Transaktionen wird übernommen – auch rückwirkend für Vorjahre, in denen das Depot noch nicht an CapTrader angebunden war
  • Keine Nachbearbeitungskosten: Teure, nachträgliche Steuerberaterstunden zur Integration der Berichte in Ihre Finanzbuchhaltung sind nicht notwendig
  • Keine Probleme mit komplexen Transaktionen: Deutlich höhere Verbuchungsqualität durch ergänzendes Fachwissen direkt von CapTrader, insbesondere bei Short-Selling, Kapitalmaßnahmen und Termingeschäften

Das Basismodul kostet jährlich 1.200 Euro und beinhaltet die gesamte steuerliche Verbuchung & Erträgnisaufstellung für bis zu 500 Transaktionen pro Jahr. Bei mehr Transaktionen für Vieltrader fallen 2 Euro pro Transaktion an, bei mehr als 2500 Transaktionen nach individueller Vereinbarung. Es können weitere Zusatzmodule wie zur Quellensteuer erworben werden, welches die anrechenbare Quellensteuer auf Basis der anrechenbaren Höchstsätze berechnet.

Ein solches Steuerreporting-Tool kostet zwar je nach Transaktionen und Modulen zwischen 1200 und 3000 Euro pro Jahr, mindert jedoch den Aufwand des Steuerberaters und damit auch die Steuerberaterkosten, aber auch den Aufwand in der GmbH immens.

Wie zu sehen ist, geht die Eröffnung, aber auch die laufenden Verwaltung eines Firmendepots unter anderem durch Reporting mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand und Kosten einher. Wenn man sich sicher ist, eine Trading GmbH zu gründen und damit auch ein Firmendepot zu eröffnen, dann ist es empfohlen, dies bei einem Broker wie Captrader zu machen, der langjährige Erfahrung mit Firmendepots sowie eine entsprechende Spezialisierung hat und deshalb auch passende Unterstützung bieten kann.

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