VW Aktie: Gericht kippt Haftungsvergleich mit Ex-Audi-Chef Stadler
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Das Wichtigste in Kürze
- Das Oberlandesgericht Celle erklärte die Zustimmung der VW-Aktionäre zum Haftungsvergleich mit Rupert Stadler für unwirksam.
- Den Aktionären fehlten nach Auffassung des Gerichts ausreichende Informationen zu Stadlers Vermögen und zur Prüfungsgrundlage des Aufsichtsrats.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Volkswagen will sich weiter verteidigen und mögliche Rechtsmittel prüfen.
- Eine unmittelbare Zahlungspflicht oder die endgültige finanzielle Belastung für VW ergibt sich aus der Entscheidung noch nicht.
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Gericht beanstandet Informationslage
Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle gab der Klage von Anlegern statt. Die Richter sahen die Informationen auf der Hauptversammlung als unzureichend an: Aus den Antworten sei nicht hervorgegangen, in welchem Umfang mögliche Haftungsansprüche durch Stadlers Vermögen gedeckt gewesen wären. Auch sei nicht deutlich genug geworden, ob der Aufsichtsrat über eine belastbare Grundlage zur Einschätzung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit verfügte.
Volkswagen hatte den Vergleich damit begründet, Stadler könne finanziell keinen höheren Eigenbeitrag leisten. Der 2021 geschlossene Gesamtvergleich mit früheren Topmanagern und Versicherern belief sich auf gut 288 Millionen Euro. Für Stadler waren 4,1 Millionen Euro vorgesehen; im Gegenzug sollte er von weiteren Ansprüchen freigestellt werden. Klägervertreter bezifferten den Stadler zugerechneten Schaden auf rund 300 Millionen Euro.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Eine Revision ließ das OLG nicht zu. Möglich bleibt eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Volkswagen erklärte, die gerichtliche Auffassung nicht zu teilen, und will die Entscheidung prüfen sowie sich weiter verteidigen. Über den Vergleich mit dem früheren Konzernchef Martin Winterkorn hat das Gericht noch nicht entschieden; dieser Verfahrenskomplex wurde abgetrennt.
Stadlers Vergleich wurde nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs im September 2025 nicht erneut zur Abstimmung gestellt. Ein wesentlicher Teil seines vorgesehenen Eigenbeitrags sollte aus einer Abfindung kommen, die an ein Ende der Strafverfahren ohne Schuldspruch geknüpft war. Stadler wurde im Dezember 2025 rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt. VW und Audi verhandeln deshalb über einen neuen Vergleich; eine Einigung ist bislang nicht absehbar.
Analysten-Einordnung: Dies deutet darauf hin, dass für Volkswagen neben der möglichen finanziellen Belastung vor allem die rechtliche und kommunikative Aufarbeitung des Dieselskandals weiter relevant bleibt. Das Urteil macht den früheren Vergleich nicht automatisch zu einer sofort fälligen Zahlung in Höhe der behaupteten Schäden. Die konkreten Folgen hängen von möglichen Rechtsmitteln und einer neuen Einigung oder weiteren Verfahren ab. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung daher zunächst zusätzliche Rechtsunsicherheit; eine belastbare Einschätzung eines unmittelbaren Ergebniseffekts lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten.
Fazit & Ausblick
Als Nächstes ist entscheidend, ob Volkswagen eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegt und wie die Verhandlungen mit Stadler verlaufen. Auch der getrennte Fall Winterkorn bleibt offen. Erst weitere gerichtliche Entscheidungen oder eine neue Vergleichsvereinbarung dürften die finanzielle Tragweite für den Konzern klarer machen.
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