Snap Aktie: Kölner Gericht sieht Datenschutz- und Jugendschutzverstöße bei Snapchat

Snap Aktie: Kölner Gericht sieht Datenschutz- und Jugendschutzverstöße bei Snapchat AI Generated

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Landgericht Köln beanstandet den Umgang von Snapchat mit Nutzerdaten des KI-Chatbots My AI.
  2. Nach dem Urteil fehlte eine erforderliche ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Angaben.
  3. Das Gericht kritisiert zudem voreingestellte Werbung aus den Bereichen Alkohol und Glücksspiel.
  4. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Snap will nach vorliegenden Angaben Rechtsmittel einlegen.

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Urteil zu My AI und sensiblen Nutzerdaten

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Betreiber von Snapchat Nutzerdaten, die über den KI-Chatbot My AI erhoben wurden, rechtswidrig eingeholt und verarbeitet haben. Nutzer können dem Chatbot persönliche Informationen anvertrauen, die laut den im Verfahren erhobenen Vorwürfen auch für personalisierte Werbung ausgewertet werden konnten. Die Richter folgten der Argumentation, dass dafür eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich gewesen sei; bei unter 16-Jährigen sei zudem die eindeutige Zustimmung der Eltern maßgeblich.

Die Klage richtete sich gegen Snap Group Limited. Das Unternehmen hatte dem Urteil zufolge eingewandt, die Datenverarbeitung erfolge durch die US-Muttergesellschaft Snap Inc. Das Gericht ließ diese Abgrenzung nicht gelten. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Jugendschutz und Werbeeinstellungen

Beanstandet wurden auch voreingestellte Werbeanzeigen aus den Bereichen Alkohol und Glücksspiel. Die Richter ließen offen, ob Antworten von My AI auf entsprechende Fragen selbst als Werbung gelten. Sie sahen jedoch eine Gefahr, dass Werbung aus diesen Kategorien auch minderjährigen Nutzern ausgespielt werden könnte. In einem Test hatte der Chatbot auf die Frage einer als 14-jährig auftretenden Nutzerin nach Cocktails Beispiele genannt.

Der Fall fällt in eine Phase verschärfter politischer Aufmerksamkeit für den Schutz junger Menschen auf sozialen Plattformen: Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für eine grundsätzlich vorgesehene Nutzungssperre sozialer Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren beschlossen. Dabei handelt es sich zunächst um eine Absichtserklärung, nicht um ein bereits geltendes Gesetz.

Analysten-Einordnung

Das Urteil macht den Umgang mit Daten und Werbeausspielung bei einem besonders jungen Publikum zu einem konkreten Rechts- und Reputationsrisiko für Snap. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung vor allem zusätzliche Unsicherheit darüber, ob Produktgestaltung und Werbemodell angepasst werden müssen. Wie stark sich daraus finanzielle Folgen ergeben, lässt sich derzeit nicht beziffern: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und eine mögliche Berufung sowie die weitere Gesetzgebung können den Ausgang verändern.

Die Snap-Aktie notierte am 15. Oktober 2026 um 16:44 Uhr bei 5,38 Euro, 0,92 Prozent unter dem Vortagesschluss. Seit Jahresbeginn lag sie 19,49 Prozent im Minus. Diese Kursdaten belegen für sich genommen keinen ursächlichen Zusammenhang mit dem Urteil.

Fazit & Ausblick

Im nächsten Schritt ist entscheidend, ob Snap Rechtsmittel einlegt und wie die höhere Instanz die Verarbeitung der Chatbot-Daten sowie die Jugendschutzfragen bewertet. Für den weiteren regulatorischen Rahmen bleibt außerdem relevant, ob aus den deutschen Eckpunkten konkrete Vorschriften werden. Eine unmittelbare finanzielle Belastung durch das Urteil ist bislang nicht beziffert.

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