IREN Aktie: Dan Ives sieht im KI-Ausverkauf eine Kaufchance
Aktien im Artikel
Goldesel Kompakt
Das Wichtigste in Kürze
- Dan Ives bewertet den Ausverkauf bei IREN und anderen KI-Infrastrukturwerten als Kaufgelegenheit.
- Die IREN-Aktie notiert am 15. Oktober um 15:15 Uhr bei 25,825 Euro und liegt 5,07 Prozent im Minus.
- Steigende Renditen und Genehmigungsrisiken belasten die Stimmung, erhöhen aber laut Ives nicht automatisch die Nachfrage nach Rechenleistung.
- Ives erwartet 800 bis 1.000 neue Rechenzentren und sieht weiterhin ein knappes Angebot an KI-Computing.
Marktanalyse & Details
Kursdruck trifft auf langfristige KI-Erwartungen
Die IREN-Aktie steht am Donnerstag unter Druck: An der Lang & Schwarz Exchange kostet das Papier um 15:15 Uhr 25,825 Euro, ein Tagesverlust von 5,07 Prozent. Seit Jahresbeginn beträgt das Minus 23,35 Prozent. Der Rückgang passt in eine breitere Schwäche bei KI-Infrastruktur- und Cloud-Computing-Aktien.
Der frühere Wedbush-Analyst Dan Ives hält den Ausverkauf bei IREN, CoreWeave und Nebius für eine mögliche Kaufgelegenheit. Seine Begründung: Die Nachfrage nach Rechenleistung durch Hyperscaler und KI-Labore bleibe hoch, während verfügbare Kapazitäten in wichtigen Regionen weiterhin knapp seien. Ives rechnet in den kommenden Jahren mit dem Bau von 800 bis 1.000 Rechenzentren.
Finanzierung und Genehmigungen bleiben Risiken
Die Gegenkräfte sind erheblich. Die Rendite zehnjähriger US-Staatsanleihen ist laut Ives über fünf Prozent gestiegen. Bei mehrjährigen Infrastrukturprojekten, deren Erlöse erst später anfallen, können höhere Zinsen die Finanzierung verteuern. Zusätzlich sorgen politische Debatten um Strompreise und lokale Genehmigungen für Unsicherheit.
Ives schätzt, dass fünf bis zehn Prozent der geplanten Rechenzentrumsprojekte wegen lokaler Widerstände oder Wahlkampfdynamik möglicherweise nicht umgesetzt werden. Seiner Einschätzung nach könnte die übrige Branche Verzögerungen jedoch auffangen, insbesondere wenn Anbieter über gesicherte Stromversorgung und unterschriebene Kundenverträge verfügen. Diese Aussage bezieht sich auf den Sektor insgesamt und belegt nicht, dass IREN selbst über bestimmte Verträge oder Projekte verfügt.
Analysten-Einordnung: Dies deutet darauf hin, dass der Markt derzeit vor allem die Kapitalkosten und Umsetzungsrisiken neu bewertet, während Ives die Nachfrage als tragende Säule der KI-Infrastruktur-These sieht. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung, dass eine Erholung nicht allein von einer besseren Stimmung abhängt: Entscheidend dürften belastbare Nachfrage, gesicherte Finanzierung und der planmäßige Ausbau konkreter Kapazitäten sein. Ives würde seine positive Einschätzung erst bei Anzeichen für sinkende Investitionspläne der Hyperscaler, gekündigte oder neu verhandelte Kapazitätsverträge oder deutlich fallende GPU-Mietpreise überdenken.
Fazit & Ausblick
Die kommenden Quartalsberichte großer Cloud-Anbieter könnten Hinweise darauf liefern, ob deren Investitionspläne und der Bedarf an KI-Rechenleistung intakt bleiben. Bis dahin stehen bei IREN zwei Kräfte gegeneinander: die langfristige Nachfrageperspektive und die kurzfristige Belastung durch höhere Finanzierungskosten sowie Projekt- und Genehmigungsrisiken. Ives sieht Rücksetzer als Einstiegschance; die Kursentwicklung und das deutliche Minus seit Jahresbeginn zeigen jedoch, dass diese Einschätzung keine Gewissheit über eine baldige Erholung bietet.
Hinweise zu diesem Inhalt
Diese Inhalte wurden ganz oder teilweise automatisiert unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt und können Fehler, Ungenauigkeiten oder unvollständige Informationen enthalten. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Die Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen keine individuelle, fachkundige Beratung.
Eine Haftung für Vermögensschäden oder sonstige Schäden, die aus der Nutzung der Inhalte entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.