Shop-Apotheke und Doc Morris kämpfen mit Marktbedingungen in Deutschland
Deutschland ist nicht gerade bekannt dafür, Unternehmen freie und gerechte Marktbedingungen zu bieten. Das scheinen auch gerade zwei Versandapotheken aus den Niederlanden zu spüren: Doc Morris und die Shop-Apotheke haben bei der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerde eingereicht, weil sie ihre Geschäfte durch die Einführung des E-Rezepts benachteiligt sehen.
Neuerungen beim E-Rezept
Zum Hintergrund: Seit rund einer Woche (1. Juli 2023) können gesetzlich Versicherte ein E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) einlösen. Hierbei stellt die Arztpraxis das E-Rezept aus und der Patient erlaubt es seiner Apotheke vor Ort, über die physische Gesundheitskarte die Rezeptdaten abzurufen. Die Online-Apotheke Doc Morris sieht die stationären Apotheken mit dieser Lösung klar im Vorteil, weil eine volldigitale Einlösung derzeit nur über ein umständliches App-Verfahren möglich ist.
Konkret: Wer sein E-Rezept online einlösen will, braucht ein NFC-fähiges Smartphone (NFC = Funktion des kontaktlosen Austauschs von Daten) sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit PIN-Nummer von der Kasse, damit der drahtlose Datenaustausch funktionieren kann. Doc Morris argumentiert, dass die Downloadzahlen für die App mickrig seien. Der Zugang zum deutschen E-Rezeptmarkt sei so nicht unter fairen Marktbedingungen möglich. Die Europäische Kommission soll nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung einleiten. Dieser Forderung schloss sich Doc-Morris-Konkurrent Shop-Apotheke an.
Das sagt der CEO von Doc Morris
“Volldigitale diskriminierungsfreie Einlösungsverfahren für das E-Rezept sind für EU-ausländische Online-Apotheken sowie ihre Patientinnen und Patienten eine Voraussetzung für Marktzugang und fairen Wettbewerb”, sagte Walter Hess, CEO von Doc Morris. Weiter kritisierte er scharf: “Wir haben in unser pharmazeutisches Fachpersonal und Know-how sowie unsere Technologie und Infrastruktur investiert, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben fürs E-Rezept bereit zu sein. Jetzt werden wir strukturell benachteiligt.”
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Wie geht es nun weiter?
Am 1. Januar 2024 wird die Nutzung des E-Rezepts bundesweit verpflichtend. Bis es soweit ist, soll die Bundesregierung nach Wunsch von Doc Morris und der Shop-Apotheke ein niedrigschwelliges und nutzerfreundliches Einlöseverfahren für alle Apotheken ermöglichen. “Es gilt, jetzt die technischen sowie gesetzlichen Grundlagen für vollständig digitale Einlösewege zu schaffen und im Sinne der Patientinnen und Patienten auch die Apothekenwahlfreiheit wiederherzustellen. Wir hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer herstellt”, sagte Doc-Morris-CEO Walter Hess. Die Verzögerungen bei der E-Rezept-Einführung in Deutschland hätten für sein Unternehmen schon Umsatzeinbußen verursacht.
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Offenlegung wegen möglicher Interessenkonflikte
Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Analyse nicht investiert. Dieser Artikel ist ein journalistischer Beitrag und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren