VW Aktie: Gericht kippt Aktionärs-Ja zu Stadler-Vergleich

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Oberlandesgericht Celle erklärte am 14. Oktober 2026 die Zustimmung der VW-Aktionäre zum Haftungsvergleich mit Ex-Audi-Chef Rupert Stadler für unwirksam.
  2. Die Richter bemängelten, dass die Aktionäre nicht ausreichend über Stadlers Vermögensverhältnisse und die Informationsgrundlage des Aufsichtsrats informiert worden seien.
  3. Der Vergleich sah für Stadler einen Eigenbeitrag von 4,1 Millionen Euro vor; ihm werden im Dieselskandal rund 300 Millionen Euro Schaden zugerechnet.
  4. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Volkswagen prüft Rechtsmittel, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ist möglich.

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Gericht beanstandet Informationen an Aktionäre

Das Oberlandesgericht Celle gab der Klage von Anlegern statt. Nach Auffassung des Gerichts reichten die Informationen auf der Hauptversammlung nicht aus, um beurteilen zu können, in welchem Umfang mögliche Haftungsansprüche durch Stadlers Vermögen gedeckt gewesen wären. Auch sei nicht hinreichend deutlich geworden, ob der Aufsichtsrat selbst über ausreichende Kenntnisse zu dessen finanzieller Leistungsfähigkeit verfügte.

Volkswagen hatte den Eigenbeitrag von 4,1 Millionen Euro damit begründet, Stadler könne finanziell nicht mehr leisten. Der Vergleich war Teil einer 2021 geschlossenen Vereinbarung über insgesamt gut 288 Millionen Euro mit früheren Führungskräften und Versicherern. Im Gegenzug sollten die Betroffenen von weiteren Ansprüchen freigestellt werden. Die Aktionäre hatten dem Paket mit großer Mehrheit zugestimmt.

Vergleich steht vor neuer Unsicherheit

Das Gericht ließ keine Revision zu. Volkswagen teilte mit, die Entscheidung nicht zu teilen und mögliche Rechtsmittel eingehend zu prüfen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof bleibt möglich. Das Urteil betrifft Stadlers Fall; über den abgetrennten Teil zum früheren Konzernchef Martin Winterkorn hat das OLG noch nicht entschieden.

Der Stadler-Vergleich wurde nach einem früheren höchstrichterlichen Urteil nicht erneut zur Abstimmung gestellt. Ein erheblicher Teil seines Eigenbeitrags sollte aus einer Abfindung stammen, die an ein Ende der Strafverfahren ohne Schuldspruch geknüpft war. Stadler wurde im Dezember 2025 rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt. VW und Audi verhandeln deshalb über einen neuen Haftungsvergleich; eine Einigung ist bislang nicht absehbar.

Analysten-Einordnung: Dies deutet darauf hin, dass bei der Aufarbeitung des Dieselskandals neben der Höhe möglicher Ansprüche auch die Transparenz gegenüber den Aktionären ein wesentliches Risiko bleibt. Für Anleger bedeutet die Entscheidung vor allem zusätzliche rechtliche Unsicherheit: Sie hebt die Aktionärszustimmung zum Stadler-Vergleich auf, ordnet aber für sich genommen keine konkrete zusätzliche Zahlung an. Entscheidend wird sein, ob Volkswagen Rechtsmittel einlegt und ob mit Stadler ein neuer Vergleich zustande kommt.

Fazit & Ausblick

Als Nächstes sind Volkswagens Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde und der Fortgang der Gespräche mit Stadler maßgeblich. Auch das separate Verfahren zum Vergleich mit Winterkorn bleibt offen. Damit ist die rechtliche und finanzielle Aufarbeitung des Dieselskandals für den Konzern weiterhin nicht abgeschlossen.

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