VW Aktie: EU-Ausschuss stimmt über Lockerung des Verbrenner-Aus ab
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Goldesel Kompakt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Umweltausschuss des Europaparlaments stimmt am Mittwochnachmittag über eine mögliche Lockerung des Verbrenner-Aus ab.
- Der Vorschlag könnte neue Verbrenner und Hybridfahrzeuge auch nach 2035 ohne Strafzahlungen zulassen.
- Eine Annahme im Ausschuss gilt als wahrscheinlich, weil Abgeordnete mehrerer Fraktionen einen gemeinsamen Text vereinbart haben.
- Eine Änderung tritt erst nach Zustimmung von Parlament und EU-Mitgliedstaaten in Kraft.
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Abstimmung ist noch keine politische Wende
Bislang sieht die EU-Regelung vor, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden dürfen. Der nun zur Abstimmung stehende Vorschlag würde der Autoindustrie ermöglichen, auch danach neue Verbrenner und Hybridfahrzeuge anzubieten, ohne dafür Strafzahlungen befürchten zu müssen. Wie weit die Lockerung tatsächlich reicht, hängt vom endgültigen Text und den weiteren Verhandlungen ab.
Das Votum des Umweltausschusses ist ein Zwischenschritt. Die Entscheidung des gesamten Europaparlaments wird voraussichtlich Mitte Dezember erwartet. Parallel arbeiten die 27 Mitgliedstaaten an einer gemeinsamen Position. Ohne Einigung zwischen Parlament und Rat kann die Regelung nicht geändert werden.
Zusätzlicher Streit um Plug-in-Hybride
Unabhängig von der Abstimmung steht die Berechnung des Beitrags von Plug-in-Hybriden zu den CO₂-Flottenzielen zur Debatte. Der Verband der Automobilindustrie kritisiert eine für Ende November vorgesehene Verschärfung des sogenannten Utility Factors. Nach seiner Einschätzung könnte sie Hersteller dazu zwingen, mehr emissionsfreie Fahrzeuge zu verkaufen, um die Flottenziele einzuhalten. Die Anpassung soll berücksichtigen, dass viele Plug-in-Hybride seltener elektrisch fahren als bei der bisherigen Berechnung angenommen.
Analysten-Einordnung: Für Volkswagen ist eine mögliche Lockerung relevant, weil sie den Spielraum für den Antriebsmix nach 2035 beeinflussen könnte. Sie wäre jedoch weder eine sofortige Änderung der geltenden Regeln noch eine Garantie für dauerhaft stabile Nachfrage nach Verbrennern oder Hybriden. Dies deutet darauf hin, dass die Abstimmung vor allem die politische Unsicherheit für die langfristige Produktplanung verringern könnte – sofern Parlament und Mitgliedstaaten anschließend eine gemeinsame Linie finden.
Fazit & Ausblick
Der nächste wichtige Termin ist die erwartete Abstimmung im Plenum Mitte Dezember. Danach kommt es auf die Position der EU-Mitgliedstaaten und eine Einigung mit dem Parlament an. Bis dahin bleibt die geltende Vorgabe für Neuwagen ab 2035 bestehen; für Volkswagen ist daher entscheidend, wie konkret und verbindlich eine mögliche Lockerung ausfällt.
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