Ryanair Holdings Aktie: EuGH weist Condor-Klage ab, drei Flüge von Bombendrohungen betroffen
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Goldesel Kompakt
Das Wichtigste in Kürze
- Der EuGH weist Ryanairs Klage gegen die Genehmigung von 321 Millionen Euro Staatshilfe für Condor endgültig ab.
- Condor zufolge ist die Beihilfe inzwischen zurückgezahlt; im Verfahren um KLM geht ein Teil der Klage zur erneuten Prüfung zurück.
- Drei Ryanair-Flüge auf dem Weg nach Bulgarien erhielten am Donnerstag Bombendrohungen; bestätigte Sprengsätze wurden bislang nicht gefunden.
- Die Ryanair-Aktie notierte am 5. November bei 24,68 Euro und lag damit 1,91 Prozent im Minus.
Marktanalyse & Details
EuGH beendet Streit um Condor-Hilfen
Für Ryanair ist der Rechtsstreit über die während der Corona-Pandemie genehmigte deutsche Unterstützung für Condor endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof hob ein früheres Urteil zugunsten der irischen Fluggesellschaft auf und wies ihre Klage vollständig ab. Im Kern ging es um 321 Millionen Euro, die Condor bei der Umstrukturierung helfen sollten. Das Gericht sah keinen Fehler darin, dass die EU-Kommission die Beihilfe genehmigt hatte. Condor teilte mit, das Geld inzwischen zurückgezahlt zu haben.
Anders ist der Stand im Verfahren zu den niederländischen Hilfen für KLM: Dabei ging es um ein Unterstützungspaket von 3,4 Milliarden Euro. Der EuGH verwies einen Teil der Klage zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurück. Eine abschließende Entscheidung über diesen Verfahrensabschnitt steht damit noch aus.
Bombendrohungen sorgen für operative Unsicherheit
Unabhängig vom Gerichtsurteil wurden am Donnerstag mehr als ein Dutzend Passagierflüge in Europa durch Bombendrohungen beeinträchtigt. Drei Ryanair-Flugzeuge auf dem Weg nach Bulgarien waren betroffen. Mehrere Maschinen anderer Gesellschaften wurden umgeleitet oder nach der Landung durchsucht. Bislang fanden die Sicherheitskräfte nach den vorliegenden Angaben keine tatsächlichen Sprengsätze; Urheber und möglicher Zusammenhang der Drohungen waren zunächst unklar.
Für die Airline können solche Vorfälle kurzfristig zusätzliche Abläufe wie Sicherheitskontrollen und Umleitungen erforderlich machen. Zu konkreten Kosten oder Ausfällen bei Ryanair lagen jedoch keine Angaben vor. Die Vorfälle sollten deshalb nicht mit bereits eingetretenen finanziellen Schäden gleichgesetzt werden.
Einordnung für die Aktie
Analysten-Einordnung: Die endgültige Niederlage im Condor-Verfahren begrenzt Ryanairs Möglichkeit, gegen die Genehmigung dieser konkreten Staatshilfe vorzugehen. Da Condor die Unterstützung bereits zurückgezahlt hat, ist ein unmittelbarer zusätzlicher Zahlungsabfluss für Ryanair aus dem Urteil nicht erkennbar. Der offene KLM-Verfahrensabschnitt hält dagegen einen Teil der grundsätzlichen Auseinandersetzung um die Prüfung staatlicher Hilfen am Leben. Dies deutet darauf hin, dass die heutige Gerichtsentscheidung vor allem wettbewerbs- und rechtspolitisch relevant ist, während sich ein direkter Effekt auf Ryanairs laufendes Geschäft aus den bekannten Fakten nicht ableiten lässt.
Die Aktie lag am Donnerstag bei 24,68 Euro 1,91 Prozent im Minus; seit Jahresbeginn summiert sich der Rückgang auf 16,08 Prozent. Diese Kursdaten belegen für sich genommen nicht, dass das EuGH-Urteil oder die Bombendrohungen die Bewegung ausgelöst haben.
Fazit & Ausblick
Für Ryanair ist der Condor-Fall abgeschlossen, während der KLM-Komplex teilweise weiter vor Gericht verhandelt wird. Im operativen Bereich bleibt abzuwarten, ob die Ermittlungen zu den Drohungen weitere Einschränkungen oder bestätigte Folgen für Flüge der Airline ergeben. Konkrete finanzielle Auswirkungen wurden bislang nicht beziffert.
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