Meta Platforms A Aktie: Münchner Gericht verurteilt Meta wegen Datenleck
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Das Wichtigste in Kürze
- Das Oberlandesgericht München sprach zwei Facebook-Nutzern wegen des Datenlecks von 2019 jeweils 100 Euro Entschädigung zu.
- Meta muss außerdem für mögliche künftige materielle Schäden der Kläger aufkommen; eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
- Bei dem Datenleck wurden weltweit Daten von mehr als einer halben Milliarde Nutzern kopiert und später im Internet veröffentlicht.
- Eine Sammelklage in Hamburg könnte für Meta größere Folgen haben; der Europäische Gerichtshof prüft noch deren Zulässigkeit.
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Urteil zu den Folgen des Datenlecks
Das Oberlandesgericht München verurteilte Meta in zwei zivilrechtlichen Berufungsverfahren dazu, jeweils 100 Euro an betroffene Facebook-Nutzer zu zahlen. Zusätzlich haftet das Unternehmen für mögliche materielle Schäden, die den beiden Klägern künftig noch entstehen. In einem dritten Fall wies das Gericht Metas Berufung gegen ein Urteil der ersten Instanz zurück. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließen die Münchner Richter in den beiden Berufungsverfahren nicht zu.
Unbekannte Täter hatten zwischen Januar 2018 und September 2019 eine Schwachstelle bei Facebook ausgenutzt und persönliche Daten von weltweit mehr als 500 Millionen Nutzern kopiert. Die Daten wurden 2021 im Internet veröffentlicht. In den Münchner Verfahren ging es um Namen, Telefonnummern, Geschlecht und Facebook-Nutzer-IDs. In Deutschland sollen rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Die Klagen richteten sich gegen Metas europäische Gesellschaft in Irland.
Größeres Risiko liegt in möglichen Folgefällen
Die zugesprochenen Einzelbeträge sind für Meta finanziell überschaubar. Eine mögliche Sammelklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vor dem Oberlandesgericht Hamburg birgt jedoch größere Unsicherheit: Der Europäische Gerichtshof klärt derzeit, ob die Klage zulässig ist. Über mögliche Ansprüche oder deren Umfang ist damit noch nicht entschieden.
Analysten-Einordnung: Für Anleger bedeutet diese Entwicklung zunächst keine bezifferbare Belastung, die sich aus den beiden Entschädigungszahlungen allein ableiten ließe. Entscheidend ist vielmehr, ob weitere Betroffene Ansprüche geltend machen können und welche rechtliche Reichweite die Sammelklage erhält. Das Münchner Urteil erhöht den Druck auf Meta im Umgang mit den Folgen des Datenlecks; eine Gesamtbelastung lässt sich aus den vorliegenden Entscheidungen aber nicht seriös hochrechnen.
Fazit & Ausblick
Für Meta bleibt die weitere Entwicklung des Verfahrens in Hamburg der wichtigste offene Punkt. Anleger sollten insbesondere auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit der Sammelklage achten. Bis dahin sind die unmittelbaren Zahlungen aus den Münchner Einzelfällen begrenzt, während mögliche Folgekosten rechtlich offenbleiben.
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