Evonik Industries Aktie: BASF erwägt höheres Gebot, NRW stellt sich gegen Übernahme
Aktien im Artikel
Goldesel Kompakt
Das Wichtigste in Kürze
- BASF ist laut Kreisen nach einer Prüfung der Evonik-Bücher bereit, über ein höheres Gebot als die zunächst genannten 22,15 Euro je Aktie zu sprechen.
- Evonik hat den ersten Vorstoß als zu niedrig zurückgewiesen; Gespräche finden bislang nicht statt.
- Im NRW-Landtag sprachen sich SPD und Landesregierung gegen die Übernahme aus und verlangten den Schutz von Arbeitsplätzen und Standorten.
- BASF soll bestehende Beschäftigungs- und Standortvereinbarungen bei einer Übernahme einhalten; betriebsbedingte Kündigungen sind bei Evonik in Deutschland bis 2032 ausgeschlossen.
Marktanalyse & Details
Höheres Gebot bleibt an Prüfung gebunden
BASF hält sich nach Informationen aus mit der Transaktion vertrauten Kreisen ein höheres Angebot für Evonik offen. Voraussetzung wäre zunächst ein Einblick in die Bücher des Spezialchemiekonzerns. Der erste Vorstoß soll bei 22,15 Euro je Aktie gelegen haben und wurde von Evonik als zu niedrig bewertet. Eine verbindliche Übernahmeofferte liegt nach den vorliegenden Angaben weiterhin nicht vor; Evonik hatte zuvor erklärt, dass derzeit keine Gespräche stattfinden.
Der mitgeteilte Kursstand der Evonik-Aktie lag am 14. Oktober um 14:29 Uhr bei 21,42 Euro und damit 0,19 Prozent über dem Vortag. Der Abstand zum zunächst genannten Gebot ist kein gesicherter Übernahmeaufschlag: Das Angebot wurde abgelehnt, und eine mögliche Aufstockung ist weder beschlossen noch verbindlich.
Politischer Widerstand in Nordrhein-Westfalen
Die Debatte im Landtag rückt die Folgen für den Industriestandort in den Mittelpunkt. Die SPD fordert langfristige Beschäftigungs- und Standortgarantien sowie Investitionszusagen; zudem brachte sie eine Landesbeteiligung als mögliche Option ins Spiel. Die Landesregierung lehnt eine Übernahme ab. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur verwies auf mehr als 11.000 Evonik-Beschäftigte in NRW und sprach sich dafür aus, auch Forschung, Entwicklung, Verwaltung und Konzernzentrale im Land zu halten. Den Vorschlag einer Landesbeteiligung wies sie zurück.
CDU und FDP setzten andere Akzente: Die CDU verwies auf die ablehnende Haltung des Evonik-Vorstands und kritisierte eine aus ihrer Sicht überzogene Alarmierung. Die FDP stellte den Erhalt von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung über die Frage, ob Evonik eigenständig bleibt. Damit ist politischer Widerstand gegen den konkreten BASF-Vorstoß deutlich, aber keine einheitliche Position zur Frage, ob Eigenständigkeit zwingend Vorrang haben muss.
Beschäftigung, Standorte und mögliche Verkäufe
BASF soll nach Angaben aus Kreisen bestehende Vereinbarungen zu Beschäftigung und Standorten vollständig einhalten. Bei Evonik sind in Deutschland betriebsbedingte Kündigungen bis 2032 ausgeschlossen; der geplante Stellenabbau soll über freiwillige Abfindungen erfolgen. BASF würde demnach außerdem Evoniks Pläne prüfen, das Basischemiegeschäft Oxeno und den Chemieparkbetreiber Syneqt zu verkaufen. Welche Folgen eine Übernahme für diese Vorhaben hätte, ist offen.
Analysten-Einordnung: Dies deutet darauf hin, dass der weitere Prozess an zwei Hürden hängt: BASF muss zunächst Zugang zu den Unternehmensdaten erhalten und anschließend ein für Evonik und die maßgeblichen Anteilseigner attraktiveres Angebot vorlegen. Zugleich erhöhen die politischen Forderungen nach Garantien den Verhandlungsdruck, ohne bislang eine Übernahme rechtlich zu verhindern. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung, dass der Kurs von Übernahmefantasie geprägt sein kann, der Ausgang aber wegen fehlender Gespräche, eines abgelehnten Erstangebots und ungeklärter Bedingungen unsicher bleibt.
Fazit & Ausblick
Entscheidend sind nun ein möglicher Zugang zur Due-Diligence-Prüfung, die Reaktion von Evonik und der RAG-Stiftung als größter Anteilseignerin sowie konkrete Aussagen zu Preis, Beschäftigung und Standorten. Solange BASF kein verbindliches Angebot vorlegt und Evonik Gespräche nicht bestätigt, bleibt die Übernahme eine offene Sondierung. Einen konkreten nächsten Verhandlungstermin nennen die vorliegenden Informationen nicht.
Hinweise zu diesem Inhalt
Diese Inhalte wurden ganz oder teilweise automatisiert unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt und können Fehler, Ungenauigkeiten oder unvollständige Informationen enthalten. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Die Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen keine individuelle, fachkundige Beratung.
Eine Haftung für Vermögensschäden oder sonstige Schäden, die aus der Nutzung der Inhalte entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.