Deutsche Lufthansa Aktie: Gericht entscheidet über Schmerzensgeld nach Germanwings-Absturz
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Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht Braunschweig verkündet am 6. Oktober um 11 Uhr seine Entscheidung zu zusätzlichen Schmerzensgeldforderungen.
- 30 Hinterbliebene verlangen von der Bundesrepublik Deutschland jeweils bis zu 110.000 Euro.
- Die Kläger sehen eine unzureichende Überwachung der Flugtauglichkeit des Copiloten als Ursache für mögliche staatliche Verantwortung.
- Das Gericht hatte zum Prozessauftakt Zweifel an der Erfolgsaussicht geäußert und auf mögliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft verwiesen.
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Entscheidung zu Forderungen gegen den Bund
Der Rechtsstreit betrifft zusätzliche Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit dem Absturz einer Germanwings-Maschine am 24. März 2015. Das Flugzeug war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf, als der Copilot es nach den Ermittlungen absichtlich gegen einen Berg steuerte. Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben.
Die 30 Hinterbliebenen machen ihre Forderungen gegen die Bundesrepublik geltend. Sie argumentieren, die Flugtauglichkeit des Copiloten sei nicht ausreichend überwacht worden. Verhandelt wird in Braunschweig, weil dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat. Die Entscheidung des Landgerichts wird am Vormittag erwartet; ein Ergebnis liegt in den vorliegenden Informationen noch nicht vor.
Bedeutung für die Lufthansa-Aktie
Analysten-Einordnung: Für die Lufthansa ist entscheidend, dass das Verfahren unmittelbar Ansprüche gegen den Bund betrifft und nicht direkt gegen die Fluggesellschaft. Das Gericht hatte allerdings bereits darauf hingewiesen, dass mögliche Ansprüche eher gegenüber der Airline geltend zu machen sein könnten. Dies deutet darauf hin, dass ein Urteil zugunsten des Bundes den Rechtsstreit nicht zwingend abschließen würde. Für Anleger bleibt daher neben dem heutigen Spruch auch relevant, ob weitere Forderungen gegen die Lufthansa folgen und wie diese rechtlich bewertet werden. Zu möglichen finanziellen Folgen für den Konzern enthalten die vorliegenden Angaben keine belastbaren Zahlen.
Fazit & Ausblick
Der nächste konkrete Schritt ist die für den 6. Oktober um 11 Uhr angekündigte Entscheidung des Landgerichts Braunschweig. Ihre Tragweite für die Lufthansa hängt davon ab, ob das Gericht eine Verantwortung des Bundes bejaht und ob daraus weitere Verfahren gegen die Fluggesellschaft entstehen. Ein unmittelbarer finanzieller Effekt auf den Konzern lässt sich vor Bekanntgabe des Urteils nicht beziffern.
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