Boeing Aktie: FAA könnte 737-Max-Softwarefehler ab Freitag prüfen
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Das Wichtigste in Kürze
- Die FAA könnte am Freitag, 2. Oktober, ein Prüfungsgremium zum Softwarefehler der Boeing 737 MAX einberufen.
- Das Gremium soll klären, ob der Fehler die Flugsicherheit betrifft und weitere Auflagen nötig macht.
- Der Fehler könnte auch die Zertifizierung der 737 MAX 10 verzögern; Airlines halten betroffene Jets vorerst zurück.
- Auftragsmeldungen für Grey-Wolf-Hubschrauber und Frachtflugzeuge stützen Boeings Geschäftsperspektive, lösen das Sicherheitsrisiko aber nicht.
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FAA-Prüfung könnte regulatorische Folgen haben
Die US-Luftfahrtbehörde FAA könnte bereits am Freitag eine sogenannte Corrective Action Review Board einberufen. Im Mittelpunkt steht ein Softwarefehler in der 737 MAX. Das Gremium soll beurteilen, ob daraus ein sicherheitsrelevantes Problem im Flugbetrieb entsteht und ob zusätzliche regulatorische Maßnahmen erforderlich sind. Eine Entscheidung der Behörde liegt bislang nicht vor.
Der Fehler betrifft nach den vorliegenden Angaben das Navigationssystem. Die Prüfung ist deshalb auch für die 737 MAX 10 bedeutsam: Zusätzliche Anforderungen könnten deren Zertifizierung weiter verzögern. Mehrere US-Fluggesellschaften übernehmen betroffene Maschinen vorerst nicht. Für Boeing kann das Auslieferungen und den Hochlauf des Programms erschweren.
Aufträge in Verteidigung und Frachtgeschäft
Parallel meldete Boeing Fortschritte bei anderen Programmen. Die US Air Force vergab den Auftrag für die ersten vier MH-139A Grey Wolf in der Vollserienproduktion. Damit steigt die Zahl der bestellten Maschinen auf 42; 27 wurden bislang ausgeliefert. Zudem bestellte Ethiopian Airlines zehn Frachtflugzeuge: acht 777-8 Freighter und zwei 777 Freighter.
Analysten-Einordnung: Dies deutet auf eine zweigeteilte Lage hin: Neue Aufträge liefern Boeing Geschäftsperspektiven außerhalb des 737-MAX-Programms, während die FAA-Prüfung ein konkretes Risiko für Zertifizierung und Auslieferungsplanung offenhält. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung, dass die Auftragsmeldungen den regulatorischen Ausgang nicht vorwegnehmen. Entscheidend wird sein, ob die FAA Nachbesserungen verlangt und wie stark diese Produktion und Kundenübernahmen beeinflussen.
Fazit & Ausblick
Der nächste kurzfristige Orientierungspunkt ist die mögliche Einberufung des FAA-Gremiums am Freitag, 2. Oktober. Wichtig sind anschließend die Einstufung des Softwarefehlers und mögliche Auflagen. Bis dahin bleibt offen, ob sich die Prüfung auf die 737 MAX 10 und die Auslieferung betroffener Jets ausweitet.
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