Boeing Aktie: 737-MAX-Softwarefehler belastet Kurs und Auslieferungen
Aktien im Artikel
Goldesel Kompakt
Das Wichtigste in Kürze
- Boeing-Aktien verloren am 28. September im US-Handel mehr als vier Prozent.
- Ein Softwarefehler kann nach einem abgebrochenen Landeanflug die automatisierte vertikale Navigation beeinträchtigen.
- Southwest und United wollen betroffene Maschinen nicht übernehmen und verlangen eine Rückkehr zu einer früheren Softwareversion.
- Die FAA prüft den Fall; Boeing arbeitet an einer dauerhaften Lösung.
Marktanalyse & Details
Fehler betrifft Navigation nach abgebrochenem Landeanflug
Der Softwarefehler tritt nach bisherigen Angaben im Zusammenhang mit Cockpit-Softwareupdates auf. Ändert ein Flugzeug nach einem abgebrochenen Landeanflug seine Flugroute, kann die automatisierte vertikale Navigation bei einem weiteren Anflug zunächst ausfallen. Piloten müssen dann auf eine niedrigere Automatisierungsstufe zurückgreifen und gegebenenfalls manuell fliegen. Boeing erklärt, die Crews seien für Flüge ohne diese Automatisierung geschult; ein Softwareupdate soll das Problem dauerhaft beheben.
Wie viele der mehr als 2.000 bereits ausgelieferten 737-MAX-Maschinen betroffen sind, ist bislang nicht bekannt. Die US-Luftfahrtaufsicht FAA bewertet den Sachverhalt. Southwest Airlines und United Airlines wollen keine neuen Flugzeuge mit der fehlerhaften Software übernehmen und haben eine Rückkehr zu einer älteren Version verlangt.
Kursreaktion und mögliche Folgen für das Programm
Die Boeing-Aktie gab am 28. September im regulären Handel um mehr als vier Prozent nach. An der Lang & Schwarz Exchange notierte sie um 16:15 Uhr bei 166,22 Euro, ein Tagesminus von 4,36 Prozent. Seit Jahresbeginn liegt das Papier damit 10,7 Prozent im Minus. Der Kursdruck spiegelt vor allem die Unsicherheit über Abnahmen, die Behebung des Fehlers und die regulatorische Prüfung wider.
Der Vorfall könnte die Zertifizierung der neuen 737 MAX 10 verzögern und den betrieblichen Hochlauf der bereits zugelassenen 737 MAX 7 beeinträchtigen. Konkrete Verzögerungen oder eine Zahl betroffener Auslieferungen sind bislang jedoch nicht bestätigt.
Analysten-Einordnung und Nachfragebild
Analysten-Einordnung: JPMorgan hielt an seiner Einstufung „Overweight“ fest und verwies auf begrenzte kurzfristige Auswirkungen auf die Auslieferungen. Das nimmt dem Problem jedoch nicht seine Bedeutung: Für Anleger ist entscheidend, wie schnell Boeing die Software korrigiert und ob Aufsicht sowie Fluggesellschaften die Lösung akzeptieren. Dies deutet darauf hin, dass der unmittelbare finanzielle Schaden noch schwer einzuschätzen ist, während ein erneuter Vertrauensverlust bei Kunden und Aufsehern ein wesentliches Geschäftsrisiko bleibt.
Der Rückschlag trifft Boeing trotz weiter sichtbarer Nachfrage. Turkish Airlines hatte jüngst Aufträge über bis zu 150 737 MAX bekanntgegeben; zudem führt Akasa Air Gespräche über mehr als 200 weitere Flugzeuge. Diese Perspektive stützt den langfristigen Auftragsbedarf, kann aber kurzfristige technische und regulatorische Unsicherheiten nicht aufwiegen.
Fazit & Ausblick
Im Mittelpunkt stehen nun die Ergebnisse der FAA-Prüfung, der Zeitplan für das Softwareupdate und die Frage, ob Southwest und United ihre Abnahmebedingungen ändern. Solange weder der Umfang des Problems noch mögliche Auswirkungen auf Zertifizierung und Auslieferungen klar sind, dürfte die 737-MAX-Meldung ein Belastungsfaktor für die Boeing-Aktie bleiben.
Hinweise zu diesem Inhalt
Diese Inhalte wurden ganz oder teilweise automatisiert unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt und können Fehler, Ungenauigkeiten oder unvollständige Informationen enthalten. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Die Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen keine individuelle, fachkundige Beratung.
Eine Haftung für Vermögensschäden oder sonstige Schäden, die aus der Nutzung der Inhalte entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.