Apple soll 5,7 Milliarden Dollar Patent-Schadenersatz zahlen – Urteil bleibt anfechtbar

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Eine US-Jury sprach Taction Technology im Patentstreit um Apples Taptic Engine gut 5,72 Milliarden US-Dollar zu.
  2. Apple bestreitet eine Nutzung der patentierten Technik und will gegen das Urteil Berufung einlegen.
  3. Das Urteil ist noch kein endgültiger Zahlungsbeschluss; Nachverfahren und Berufung können die Summe verändern.
  4. In Großbritannien darf zudem ein Teil einer Verbraucherklage gegen Apple und Amazon weitergehen.

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Patenturteil über die Taptic Engine

Eine US-Jury sieht zwei Patente von Taction Technology durch Apples Taptic Engine verletzt und sprach dem Unternehmen 5.721.961.750 US-Dollar Schadenersatz zu. Die Technik kommt unter anderem bei Vibrationssignalen von iPhones und der Apple Watch zum Einsatz. Die Geschworenen stellten zwar Patentverletzungen fest, werteten diese aber nicht als vorsätzlich. Eine vorsätzliche Verletzung hätte den Schadenersatz weiter erhöhen können.

Apple weist den Vorwurf zurück und kündigte an, das Urteil anzufechten. Damit steht die Summe zunächst als Jury-Entscheidung im Raum, nicht als endgültig festgesetzte oder bereits gezahlte Entschädigung. Im nächsten Schritt kann Apple unter anderem beantragen, das Urteil aufzuheben; anschließend sind Rechtsmittel möglich.

Weitere Unsicherheit durch Nachverfahren

Der Prozessfinanzierer Burford Capital teilte mit, dass ihm bei einer Auszahlung des vollen Jury-Betrags nach den Bedingungen seiner Finanzierung ein Anteil von rund 1,4 Milliarden US-Dollar zustehen könnte. Dieser Betrag würde ungefähr zur Hälfte Burfords eigener Bilanz und zur Hälfte seinen Investmentfonds zugerechnet. Burford betonte zugleich, dass weder ein endgültiges Urteil noch ein Zahlungseingang vorliegt und der tatsächliche Erlös deutlich geringer ausfallen oder ausbleiben kann.

Analysten-Einordnung: Dies deutet darauf hin, dass die hohe Jury-Summe vor allem ein erhebliches Prozessrisiko markiert, aber noch keine verlässliche Prognose für Apples tatsächliche Zahlungspflicht ist. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung, dass die Schlagzeilensumme nicht eins zu eins als absehbarer Mittelabfluss bewertet werden sollte. Entscheidend sind die Begründung der Gerichte, mögliche Änderungen im Nachverfahren und der Ausgang der Berufung.

Britische Verbraucherklage geht teilweise weiter

Auch in Großbritannien bleibt ein separater Rechtsstreit anhängig. Das Competition Appeal Tribunal ließ Ansprüche weiterverfolgen, die sich auf Apple- und Beats-Produkte beziehen, die über Amazons Marktplatz gekauft wurden. Verbraucher werfen Apple und Amazon vor, sich darauf verständigt zu haben, den Kreis der Händler für diese Produkte auf Amazon zu begrenzen. Weitergehende Ansprüche zu Käufen direkt bei Apple und bei anderen Händlern wies das Tribunal zurück. Die Vorwürfe sind damit nicht als erwiesen festgestellt.

Fazit & Ausblick

Für Apple stehen in den kommenden Monaten zunächst die nächsten Schritte im US-Patentverfahren im Mittelpunkt. Eine endgültige Zahlung und deren Höhe hängen von den Nachverfahren und möglichen Rechtsmitteln ab. Im britischen Verfahren muss sich zeigen, wie die zugelassenen Ansprüche weiter geprüft werden. Beide Fälle schaffen rechtliche Unsicherheit, erlauben derzeit aber keine belastbare Aussage über konkrete finanzielle Folgen für Apple.

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