Vonovia Aktie: Berlin plant Vergesellschaftung – Konzern sieht Verfassungsrisiko
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Goldesel Kompakt
Das Wichtigste in Kürze
- Linke, Grüne und SPD in Berlin planen eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände – Vonovia hält das Vorhaben für verfassungswidrig.
- Betroffen wären laut Sondierungspapier Konzerne mit mehr als 10.000 Berliner Wohnungen; rund 160.000 Wohnungen könnten in kommunalen Besitz übergehen.
- Ein Gesetzentwurf ist für Mitte 2028 vorgesehen, die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden.
- Die Bundesregierung sieht derzeit keinen unmittelbaren Anlass zum Eingreifen; ein mögliches Bundesgesetz gegen Vergesellschaftungen ist noch in Abstimmung.
Marktanalyse & Details
Politischer Fahrplan und mögliche Betroffenheit
Die Berliner Parteien wollen im Fall einer gemeinsamen Regierungsbildung private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen vergesellschaften. Den Unternehmen soll ein Grundbestand von 10.000 Wohnungen bleiben; nach den vorliegenden Plänen könnten etwa 160.000 weitere Wohnungen in kommunalen Besitz übergehen. Zu den potenziell betroffenen Unternehmen zählt auch Vonovia mit ihrer Tochter Deutsche Wohnen.
Ein Gesetz soll nach dem Sondierungspapier Mitte 2028 vorgelegt werden und erst ein Jahr nach seiner Beschlussfassung in Kraft treten. Vorgesehen ist eine Entschädigung, die auf insgesamt 16 Milliarden Euro begrenzt wäre. Ob eine solche Regelung rechtlich Bestand hätte und wie die Entschädigung konkret ausgestaltet würde, ist offen. Eine verfassungsgerichtliche Prüfung und Klagen gelten als wahrscheinlich.
Vonovia weist auf Investitions- und Rechtsrisiken hin
Vonovia hält die Vergesellschaftung in der geplanten Form für verfassungswidrig und nicht gerichtsfest. Der Konzern argumentiert, zur Bekämpfung des Wohnungsmangels seien private Investitionen sowie ein verlässlicher rechtlicher Rahmen erforderlich. Für seine Berliner Bestände nennt Vonovia eine durchschnittliche Miete von 8,26 Euro je Quadratmeter und rund 1.000 derzeit im Bau befindliche Wohnungen.
Die Bundesregierung erklärt, die Berliner Debatte zunächst zu beobachten. Ein im Juli angekündigtes Vorhaben, Vergesellschaftungen auf Landesebene zu verhindern, ist noch nicht als Gesetzentwurf umgesetzt und befindet sich laut Bundesregierung in der Abstimmung. Damit stehen sich politische Pläne auf Landesebene und ein möglicher Eingriff des Bundes gegenüber; der rechtliche und zeitliche Ausgang bleibt ungewiss.
Analysten-Einordnung: Dies deutet auf ein längerfristiges politisches und rechtliches Risiko für Vonovias Berliner Geschäft hin, nicht aber auf eine unmittelbar bevorstehende Übertragung von Wohnungen. Entscheidend sind zunächst die Bildung einer Koalition, die konkrete Gesetzesform und deren verfassungsrechtliche Prüfung. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung, dass die Unsicherheit trotz des langen Zeitplans bestehen bleibt. Die Aktie notierte mit 16,485 Euro nur rund 1,9 Prozent über dem jüngsten Tief seit 2023 von 16,185 Euro; die politische Debatte trifft damit auf eine bereits schwache Kursentwicklung, deren Ursachen sich aus den vorliegenden Angaben nicht allein ableiten lassen.
Fazit & Ausblick
In den kommenden Wochen müssen die Berliner Parteien über den Eintritt in Koalitionsverhandlungen entscheiden. Danach dürften die Ausgestaltung des Vorhabens und die noch ausstehende Abstimmung eines möglichen Bundesgesetzes die nächsten wichtigen Beobachtungspunkte sein. Ein konkreter Gesetzestext liegt bislang nicht vor.
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