UBS schließt Greensill-Klage mit IAG kurz vor Prozessbeginn ab

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Die UBS hat für die übernommene Credit Suisse einen Vergleich mit dem Versicherer IAG erzielt.
  2. Die Bedingungen der Einigung sind vertraulich; IAG bezifferte die geltend gemachten Forderungen auf rund 1,6 Milliarden Franken zuzüglich Zinsen.
  3. Der Vergleich kommt kurz vor dem für kommende Woche angesetzten Prozessbeginn in Australien.
  4. Der finanzielle Effekt dürfte in der UBS-Berichterstattung zum dritten Quartal auftauchen.

Marktanalyse & Details

Vergleich beendet einen Teil der Greensill-Aufarbeitung

Die UBS hat eine weitere Rechtsstreitigkeit aus dem Zusammenbruch der Greensill Capital beigelegt. Streitpunkt waren Versicherungsdeckungen für Forderungen, die in Lieferkettenfonds der Credit Suisse eingebracht worden waren. Die CS-Gesellschaften machten Ansprüche gegen IAG geltend; der Versicherer hatte diese zurückgewiesen und unter anderem auf den früheren Verkauf seiner zuständigen Tochtergesellschaft verwiesen.

IAG bezifferte den Gesamtwert der geltend gemachten Forderungen auf rund 1,6 Milliarden Franken zuzüglich Zinsen. Wie viel die UBS im Rahmen des vertraulichen Vergleichs erhält oder zahlt, ist nicht bekannt. Auch die Bank äußerte sich nicht zu den finanziellen Einzelheiten. IAG erklärte seinerseits, die Einigung werde keinen wesentlichen Einfluss auf die eigene Finanzrechnung haben.

Finanzielle Folgen bleiben vorerst offen

Eine mit der Angelegenheit vertraute Person geht davon aus, dass der Vergleich in der UBS-Berichterstattung für das dritte Quartal berücksichtigt wird. Damit könnte die Einigung das Ergebnis des Zeitraums beeinflussen; ohne Angaben zu den Bedingungen lässt sich die Richtung oder Höhe des Effekts jedoch nicht verlässlich bestimmen.

Der Rechtsstreit reicht zurück zum Greensill-Debakel: Die Credit Suisse hatte 2021 nach dem Zusammenbruch von Greensill Capital Fonds mit Vermögen von rund zehn Milliarden US-Dollar geschlossen. Greensill hatte Unternehmensforderungen mit Abschlag erworben und in die Lieferkettenfonds eingebracht.

Analysten-Einordnung: Der Vergleich beseitigt eine konkrete Prozessunsicherheit und beendet einen weiteren Teil der Greensill-Altlasten. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung aber noch keine klare Aussage zur finanziellen Entlastung: Entscheidend sind die vertraulichen Vergleichskonditionen und deren Verbuchung im dritten Quartal. Der Fall sollte zudem von der separat laufenden Schweizer Kapitaldebatte unterschieden werden. Die UBS hatte erklärt, dass eine mögliche Verschärfung der Eigenmittelregeln zusätzliche Anforderungen an hartes Kernkapital auslösen könnte.

Fazit & Ausblick

Der für kommende Woche erwartete Prozessbeginn entfällt für den beigelegten Streit mit IAG. Im Fokus steht nun, ob und in welcher Höhe sich der Vergleich im UBS-Quartalsbericht niederschlägt. Ein weiterer Rechtsstreit im Greensill-Komplex, jener mit der Investmentgesellschaft White Oak, ist weiterhin offen.

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