EasyJet Aktie: BER streicht Abendzuschlag, erhöht Lärmentgelte insgesamt
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Goldesel Kompakt
Das Wichtigste in Kürze
- Der BER will den Lärmaufschlag für Starts und Landungen zwischen 22.00 und 23.59 Uhr abschaffen.
- Gleichzeitig sollen die regulären Lärmentgelte insgesamt um zehn Prozent steigen.
- Die Gebühren richten sich künftig stärker nach Größe und Lautstärke des Flugzeugs.
- Das Nachtflugverbot von Mitternacht bis 5.00 Uhr und der dortige Aufschlag von 500 Prozent bleiben bestehen.
Marktanalyse & Details
Neue Gebührenlogik am BER
Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg will den pauschalen Abendaufschlag für Flüge zwischen 22.00 und 23.59 Uhr streichen. Bislang wurden in diesem Zeitfenster – abhängig von der Uhrzeit – Aufschläge von 100 bis 300 Prozent auf die regulären Lärmentgelte erhoben. Die Änderungen sind nach Angaben der Flughafengesellschaft vom zuständigen Ministerium Brandenburgs bereits genehmigt; ein konkreter Starttermin wurde nicht genannt.
Parallel steigen die regulären Lärmentgelte um zehn Prozent. Sie werden unabhängig von der Uhrzeit berechnet und bemessen sich nach Größe und Lärmwirkung des Flugzeugs. Die Flughafengesellschaft begründet die Abschaffung des Abendaufschlags damit, dass dieser vor allem Airlines belastet habe, deren Maschinen über Nacht am BER bleiben, ohne den Abendverkehr erkennbar zu verringern.
Was die Änderung für EasyJet bedeutet
Im Schnitt landen laut Flughafengesellschaft 37 Maschinen pro Abend zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht am BER. Wie sich die Zahl künftig entwickelt, hänge vor allem vom gesamten Flugverkehr ab. Für Flüge während des Nachtflugverbots bleibt der bisherige Aufschlag von 500 Prozent des Lärmentgelts unverändert.
Konkrete Angaben dazu, wie viele EasyJet-Flüge oder welche Kostenpositionen des Unternehmens von der Neuregelung betroffen sind, liegen nicht vor. Für Airlines mit spätabendlichen Ankünften kann der Wegfall des Zuschlags entlastend wirken; die Erhöhung der regulären Entgelte wirkt dem teilweise entgegen.
Analysten-Einordnung: Dies deutet auf eine Verlagerung der Gebührenwirkung hin: Statt den Abend pauschal stärker zu belasten, soll der Lärm des eingesetzten Flugzeugs stärker über die Kosten entscheiden. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung, dass sich die Nettoauswirkung auf EasyJet erst anhand der tatsächlichen Flugpläne, der eingesetzten Flugzeugtypen und der endgültigen Gebührenordnung beurteilen lässt. Eine wesentliche Ergebniswirkung für die Airline lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten.
Fazit & Ausblick
Entscheidend sind nun der noch nicht genannte Umsetzungszeitpunkt und die konkrete Gebührenordnung des BER. Anleger sollten außerdem beobachten, ob EasyJet Angaben zu den Auswirkungen auf ihre Kosten am Standort macht. Das Nachtflugverbot selbst wird durch die Änderung nicht angetastet.
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