DocMorris im Wettbewerbsumfeld: Gericht prüft Legalität von dm-med
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Goldesel Kompakt
Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht Karlsruhe verhandelt am 23. September 2026 über die Online-Apotheke dm-med.
- Die Wettbewerbszentrale will den Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel durch dm-med an Endverbraucher untersagen lassen.
- dm wickelt das Angebot über eine tschechische Tochtergesellschaft ab und verlinkt den Shop von der eigenen Homepage.
- Das Verfahren könnte wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung bis zum Bundesgerichtshof führen.
Marktanalyse & Details
Gericht prüft Geschäftsmodell von dm-med
Das Landgericht Karlsruhe befasst sich am 23. September 2026 ab 10.30 Uhr mit der Frage, ob die Online-Apotheke dm-med rechtlich ausreichend vom Drogeriegeschäft von dm getrennt ist. Im Mittelpunkt steht damit nicht nur der Arzneimittelverkauf selbst, sondern auch die konkrete Einbindung des Angebots in die digitale dm-Plattform.
dm hatte den Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Medikamenten kurz vor Weihnachten 2025 gestartet. Verantwortlich ist eine in Tschechien ansässige Tochtergesellschaft. Der Shop wird auf der dm-Homepage als Partnerangebot geführt. Seit Anfang September bewirbt dm zudem einen gemeinsamen digitalen Bestellvorgang für Drogerieartikel und Apothekenprodukte.
Wettbewerbszentrale fordert Unterlassung
Die Wettbewerbszentrale verlangt, dass dm-med das Anbieten, Verkaufen und Inverkehrbringen apothekenpflichtiger Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern unterlässt. Zur Begründung verweist sie unter anderem auf Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung.
dm hält die gewählte Struktur nach eigenen Angaben für rechtskonform. Das Unternehmen strebt zugleich Rechtssicherheit an. Ob die Kammer bereits am Verhandlungstag ein Urteil verkündet, ist offen. Wegen der möglichen grundsätzlichen Bedeutung gilt ein weiterer Instanzenzug bis zum Bundesgerichtshof als möglich.
Bedeutung für DocMorris und den Online-Apothekenmarkt
Analysten-Einordnung: Dies deutet darauf hin, dass der Rechtsstreit über dm-med für den gesamten deutschen Online-Apothekenmarkt relevant werden kann. Sollte das Gericht die enge Verknüpfung von Drogerieplattform, Partner-Shop und gemeinsamem Warenkorb beanstanden, könnte dies die Expansionsmöglichkeiten großer Handelskonzerne im Arzneimittelversand begrenzen. Für DocMorris wäre das grundsätzlich wettbewerblich relevant, weil ein eingeschränktes dm-Angebot den zusätzlichen Preisdruck und die Reichweitenkonkurrenz im OTC-Geschäft reduzieren könnte.
Umgekehrt würde eine Bestätigung des dm-Modells den Wettbewerb um Kunden, Sichtbarkeit und Bestellvolumen weiter verschärfen. Für Anleger ist deshalb weniger ein kurzfristiger Kurseffekt entscheidend als die Frage, welche Anforderungen Gerichte künftig an Plattformverknüpfungen, ausländische Tochtergesellschaften und den Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente stellen.
Fazit & Ausblick
Ein unmittelbares Urteil ist nicht garantiert. Die weitere Entwicklung hängt vom Ausgang des Verfahrens und möglichen Berufungen ab. Für DocMorris bleibt der Fall ein wichtiger rechtlicher Frühindikator dafür, wie stark klassische Handelsunternehmen in den deutschen Online-Apothekenmarkt vordringen dürfen.
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