Deutsche Lufthansa Aktie: BER streicht späten Lärmaufschlag – Kostenwirkung bleibt offen

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Der BER will den Lärmaufschlag für Starts und Landungen zwischen 22.00 und 23.59 Uhr abschaffen.
  2. Gleichzeitig steigen die regulären Lärmentgelte am Flughafen insgesamt um zehn Prozent.
  3. Die Änderung könnte Airlines mit spätabendlichen Rückflügen entlasten; der Effekt für Lufthansa hängt von Flugzeugtyp und Flugplan ab.
  4. Das Nachtflugverbot von Mitternacht bis 5.00 Uhr und der dortige Aufschlag von 500 Prozent bleiben bestehen.

Marktanalyse & Details

Neue Gebührenlogik am BER

Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg will den zeitabhängigen Aufschlag für Flüge zwischen 22.00 und 23.59 Uhr streichen. Bislang wurden in diesem Zeitfenster – abhängig von der Uhrzeit – Zuschläge von 100 bis 300 Prozent auf das jeweilige Lärmentgelt erhoben. Die Änderung ist nach Angaben der Flughafengesellschaft vom zuständigen Ministerium Brandenburgs bereits genehmigt.

Unabhängig davon sollen die regulären Lärmentgelte um zehn Prozent steigen. Ihre Höhe richtet sich nach Größe und Lautstärke des Flugzeugs. Damit verschiebt sich der Kostenanreiz: Nicht mehr die späte Uhrzeit allein löst den bisherigen Aufschlag aus, sondern stärker die Lärmbelastung des eingesetzten Flugzeugtyps.

Mögliche Bedeutung für Lufthansa

Die Flughafengesellschaft begründet den Schritt damit, dass der Abendaufschlag vor allem Airlines belastet habe, deren Maschinen über Nacht in Berlin bleiben oder früh am Morgen von dort starten. Im Schnitt landen am BER 37 Flugzeuge pro Abend zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht. Ob die Zahl künftig steigt, soll laut Flughafen vor allem vom gesamten Flugverkehr abhängen.

Analysten-Einordnung: Dies deutet darauf hin, dass die Reform eher eine gezielte Entlastung bestimmter Umläufe als einen pauschalen Kostenvorteil für alle Airlines darstellt. Für Lufthansa bedeutet die Änderung nur dann einen spürbaren Vorteil, wenn eigene Flüge regelmäßig in das betroffene Zeitfenster fallen und die wegfallenden Zuschläge die höheren Grundentgelte überwiegen. Ohne Angaben zu den konkreten BER-Flügen und Flugzeugtypen lässt sich der Nettoeffekt nicht beziffern.

Nachtregeln bleiben unverändert

Das Nachtflugverbot gilt weiterhin von Mitternacht bis 5.00 Uhr. Auch der Aufschlag für Flüge während dieser Zeit bleibt laut Flughafengesellschaft bei 500 Prozent des Lärmentgelts. Für die Stunde vor und nach dem Verbot gelten weiterhin besondere Vorgaben zu den zulässigen Starts und Landungen.

Fazit & Ausblick

Die Neuregelung verändert die Gebührenstruktur am BER, ist für Lufthansa aber kein eindeutig positiver Kostenimpuls: Der Wegfall des späten Zuschlags steht höheren regulären Lärmentgelten gegenüber. Für die Aktie dürften die direkten Folgen daher erst mit belastbaren Angaben zu betroffenen Flügen und Kosten einschätzbar werden. Im Blick steht außerdem der 3. November, an dem Lufthansa die Zahlen für das dritte Quartal vorlegen soll.

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