Apple unter Rechtsdruck: UK-Klage zugelassen, US-Patenturteil über 5,7 Milliarden Dollar offen

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Ein britisches Tribunal lässt Teile einer Verbraucherklage gegen Apple und Amazon zu Käufen über Amazons Marktplatz weiterlaufen.
  2. Ansprüche zu Apple-Produkten aus Direktkäufen und Käufen bei anderen Händlern wies das Gericht zurück.
  3. In den USA sprach eine Jury Taction Technology mehr als 5,7 Milliarden US-Dollar wegen Patentverletzungen zu; Apple will Berufung einlegen.
  4. Apple notierte am 28. September bei 299,35 Euro nahezu unverändert, die Aktie lag seit Jahresbeginn aber 28,92 Prozent im Plus.

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Zwei unterschiedliche Rechtsverfahren

Apple sieht sich am 28. September mit zwei voneinander unabhängigen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. In Großbritannien hat das Competition Appeal Tribunal Teile einer Verbraucherklage gegen Apple und Amazon zur weiteren Prüfung zugelassen. Im Kern geht es um den Vorwurf, die Unternehmen hätten begrenzt, welche Händler Apple- und Beats-Produkte über Amazons Marktplatz anbieten dürfen. Weiterverfolgt werden können Ansprüche zu entsprechenden Käufen auf dem Marktplatz. Die weiter gefassten Forderungen für Produkte, die direkt bei Apple oder bei anderen Händlern gekauft wurden, ließ das dreiköpfige Tribunal nicht zu.

US-Patenturteil ist noch nicht endgültig

Separat sprach eine Jury in San Diego Taction Technology mehr als 5,7 Milliarden US-Dollar Schadenersatz zu. Sie sah Patente zur haptischen Technologie durch Apples Taptic Engine verletzt. Apple bestreitet, Tactions Technologie zu verwenden, hält die eigene Technik für grundlegend verschieden und kündigte eine Berufung an. Das Juryvotum ist noch kein endgültiges Urteil: Apple kann zunächst nachträgliche gerichtliche Schritte einleiten, anschließend ist eine Prüfung durch ein Berufungsgericht möglich.

Burford Capital, das an dem Verfahren finanziell beteiligt ist, bezifferte einen möglichen Anspruch auf 1,4 Milliarden US-Dollar, falls die Summe des Jury-Urteils unverändert gezahlt würde. Das wäre nach Unternehmensangaben ungefähr zur Hälfte für die eigene Bilanz und zur Hälfte für Investmentfonds bestimmt. Burford betonte zugleich, dass der Betrag sich im weiteren Verfahren deutlich ändern könne und weder ein endgültiger Anspruch noch bereits vereinnahmtes Geld sei.

Einordnung für Anleger

Analysten-Einordnung: Die beiden Verfahren schaffen unterschiedliche Risiken: Die britische Klage betrifft mögliche Wettbewerbsbeschränkungen auf einem konkreten Vertriebskanal, während das US-Verfahren eine potenziell hohe, aber noch nicht abschließend festgestellte Zahlung betrifft. Dies deutet darauf hin, dass die Schlagzeilensumme von 5,7 Milliarden US-Dollar nicht mit einem unmittelbar fälligen Mittelabfluss gleichzusetzen ist. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung vor allem anhaltende Rechtsunsicherheit; entscheidend sind die nachfolgenden Gerichtsentscheidungen und nicht allein das Juryvotum. Die Aktie bewegte sich am 28. September mit 299,35 Euro und einem Tagesplus von 0,05 Prozent kaum, während sie seit Jahresbeginn 28,92 Prozent gewonnen hatte.

Fazit & Ausblick

Als nächste wichtige Schritte stehen im US-Verfahren Apples Anträge nach dem Juryurteil und eine mögliche Berufung an. In Großbritannien kann der zugelassene Teil der Verbraucherklage weiterverhandelt werden. Ein Zeitplan für eine endgültige Entscheidung ist aus den vorliegenden Angaben nicht ersichtlich. Bis dahin bleiben sowohl die Höhe einer möglichen Zahlung im Patentfall als auch der Ausgang der britischen Ansprüche offen.

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