Alphabet: US-Richter spricht Klägeranwälten 147 Mio. US-Dollar in Datenschutzklage zu
Kurzüberblick
- Ein US-Bundesrichter sprach Klägeranwälten am 28. August 2026 fast 147 Mio. US-Dollar an Gebühren zu.
- Eine Jury hatte Google im September wegen der heimlichen Sammlung von App-Aktivitätsdaten zu einem Urteil über 425 Mio. US-Dollar verpflichtet.
- Betroffen sind rund 98 Mio. Nutzer, die laut Klage eine Tracking-Funktion deaktiviert hatten; jeder erhält weniger als 5 US-Dollar.
- Google bestreitet Fehlverhalten, will Berufung einlegen, und der Richter wies einen Antrag auf eine Entscheidung zugunsten des Unternehmens ab.
Marktanalyse & Details
Gericht setzt außergewöhnlich hohe Anwaltsgebühren fest
US-Bezirksrichter Richard Seeborg sprach den Kanzleien Boies Schiller Flexner, Susman Godfrey und Morgan & Morgan in San Francisco fast 147 Mio. US-Dollar für ihre Arbeit an der Datenschutz-Sammelklage zu. Einige Mitglieder der Klägergruppe hatten gegen die Gebühren protestiert.
Das Verfahren betrifft den Vorwurf, Google habe App-Aktivitätsdaten von Millionen Nutzern gesammelt, obwohl diese eine Tracking-Funktion abgeschaltet hatten. Eine Jury hatte Google im September des Vorjahres haftbar gemacht und einen Schadenersatz von 425 Mio. US-Dollar zugesprochen. Die Klägeranwälte hatten ursprünglich Schadensersatz in Milliardenhöhe gefordert und nach eigenen Angaben mehr als 49.670 Stunden in den Fall investiert.
- Der Richter bezeichnete den Gebührenantrag als außergewöhnlich, hielt ihn wegen der Bedeutung des Falls und der Leistung der Anwälte jedoch für gerechtfertigt.
- Von den rund 98 Mio. Mitgliedern der Klägergruppe legten nach Angaben der Kläger lediglich 269 Personen Einspruch gegen die Gebühren ein.
- Google argumentiert, die Kläger hätten keine einheitlichen Beweise dafür vorgelegt, dass Nutzer durch die Datenschutzangaben tatsächlich irregeführt wurden.
- Seeborg lehnte sowohl Googles Antrag auf eine Entscheidung zugunsten des Unternehmens als auch den Antrag der Kläger auf ein neues Teilverfahren ab.
Rechtsrisiken reichen über diesen Einzelfall hinaus
Die Entscheidung kommt in einer Phase, in der Alphabet mit weiteren rechtlichen und regulatorischen Belastungen konfrontiert ist. Google hat sich in Großbritannien zuletzt mit App-Entwicklern auf eine Zahlung von 260 Mio. GBP geeinigt, darunter 160 Mio. GBP für die Entwickler und 100 Mio. GBP für Anwaltskosten. Ein Fehlverhalten wurde dabei nicht eingeräumt. Zudem prüft die US-Handelsaufsicht nach vorliegenden Angaben, ob YouTube mit der Sperrung von Nutzerkonten gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen haben könnte.
Die Alphabet-A-Aktie notierte an der Lang & Schwarz Exchange am 28. August um 23:00 Uhr bei 298,80 Euro. Das entsprach einem Tagesplus von 2,29 Prozent und einem Anstieg von 12,23 Prozent seit Jahresbeginn. Die positive Kursentwicklung zeigt, dass die Gebührenentscheidung den Handelstag nicht sichtbar belastete; daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die zugrunde liegenden Rechtsrisiken vom Markt dauerhaft ausgeblendet werden.
Analysten-Einordnung: Dies deutet darauf hin, dass Anleger den konkreten Gebührenbetrag derzeit eher als begrenztes Einzelrisiko bewerten. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung, dass weniger die isolierte Zahlung von 147 Mio. US-Dollar als vielmehr die mögliche Signalwirkung entscheidend ist: Datenschutzklagen, Berufungsverfahren und weitere Verfahren könnten die Kosten und den regulatorischen Druck auf Alphabet erhöhen. Die Berufung kann zudem den Zeitplan und die endgültige finanzielle Belastung verändern.
Fazit & Ausblick
Google will das Urteil anfechten. Im Fokus stehen daher die nächsten Schritte im Berufungsverfahren sowie mögliche weitere Datenschutzklagen mit ähnlichen Vorwürfen. Einen konkreten Termin für die Berufungsverhandlung nennen die vorliegenden Angaben nicht. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt der Fall ein zusätzlicher rechtlicher Unsicherheitsfaktor für Alphabet, auch wenn die Aktie am Freitag zunächst freundlich tendierte.
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