Sparerpauschbetrag: So nutzt du den Freibetrag für Aktiengewinne & Dividenden

Vater Staat greift bei Börsengewinnen und Kapitalerträgen zwar pauschal zu, gewährt Anlegern aber jedes Jahr ein steuerfreies Polster. Wenn du dein Erspartes gewinnbringend anlegst, musst du deine Erträge nicht ab dem ersten Euro versteuern.

Wer diesen gesetzlichen Freibetrag – den sogenannten Sparerpauschbetrag – jedoch nicht nutzt oder ihn falsch einrichtet, verschenkt jedes Jahr bares Geld an das Finanzamt. In diesem Artikel erfährst du, wie hoch der Freibetrag ist, für welche Erträge er gilt und mit welchen Strategien du das Maximum aus deinem Depot herausholst.

Was ist der Sparerpauschbetrag? (Definition & gesetzliche Höhe)

Infografik zum Sparerpauschbetrag: Übersicht zur Definition, den gesetzlichen Freibeträgen (1.000 € für Singles, 2.000 € für Ehepaare) sowie ein Rechenbeispiel, das den Steuervorteil von 263,75 € bei 1.000 € Kapitalerträgen veranschaulicht.
Der Sparerpauschbetrag im Überblick – Höhe der Freibeträge und konkrete Steuerersparnis im Vorher-Nachher-Vergleich.

Der Sparerpauschbetrag (geregelt in § 20 Abs. 9 EStG) ist ein gesetzlicher Freibetrag auf Kapitalerträge. Bis zu diesem Betrag bleiben deine Erträge aus Geldanlagen komplett steuerfrei – es fällt weder Kapitalertragssteuer noch Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer an.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Die Sparerpauschbetrag Höhe unterscheidet sich je nach deinem Familienstand:

  • Singles / Einzelveranlagung: 1.000 € pro Kalenderjahr.
  • Ehepaare / Eingetragene Lebenspartner (bei gemeinsamer Veranlagung): 2.000 € pro Kalenderjahr.
Gut zu wissen!

Dieser Freibetrag steht jeder steuerpflichtigen Person in Deutschland einmal pro Kalenderjahr zu. Er gilt über alle deine Banken und Broker hinweg, nicht etwa pro einzelnem Depot!

Welche Kapitalerträge fallen unter den Freibetrag?

Der Sparerpauschbetrag deckt sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen ab. Dazu zählen insbesondere:

  • Dividenden: Ausschüttungen von Einzelaktien aus dem In- und Ausland.
  • Kursgewinne: Gewinne beim Verkauf von Aktien, ETFs, Anleihen oder Derivaten.
  • Zinserträge: Zinsen von Tagesgeld-, Festgeld- oder Verrechnungskonten sowie P2P-Krediten.
  • Fonds- & ETF-Erträge: Ausschüttungen von Investmentfonds sowie die jährliche Vorabpauschale.

Kein zusätzlicher Werbungskostenabzug: Früher konnten Anleger tatsächliche Werbungskosten (z. B. Depotführungsgebühren oder Fachliteratur) von den Erträgen abziehen. Seit der Einführung der Abgeltungsteuer sind diese mit dem Sparerpauschbetrag pauschal abgegolten und können nicht mehr separat geltend gemacht werden.

So funktioniert der Sparerpauschbetrag in der Praxis (Rechenbeispiel)

Wie viel Geld spart man durch den Freibetrag konkret ein? Das lässt sich anhand der pauschalen Abgeltungssteuer von 26,375 % (inkl. Soli, ohne Kirchensteuer) leicht vorrechnen.

Steuerersparnis im Vergleich: Mit vs. ohne Freibetrag

Nehmen wir an, du erzielst in einem Kalenderjahr insgesamt 1.000 € Ertrag durch Dividenden und Aktiengewinne.

Vergleichsrechnung: 1.000 € Kapitalerträge

  • Szenario A: Ohne Sparerpauschbetrag
    • Zu versteuernder Betrag: 1.000 €
    • Steuerabzug (26,375 %): 263,75 €
    • Dein Netto-Ertrag: 736,25 €
  • Szenario B: Mit Sparerpauschbetrag (1.000 € hinterlegt)
    • Zu versteuernder Betrag: 0 €
    • Steuerabzug: 0,00 €
    • Dein Netto-Ertrag: 1.000,00 €

Dein Ersparnis-Effekt: Du behältst exakt 263,75 € mehr in deinem Geldbeutel (bei Verheirateten mit 2.000 € Freibetrag sind es sogar bis zu 527,50 € pro Jahr)!

Wie du dir den Sparerpauschbetrag sicherst

Damit der Staat dir dein Geld nicht vorab vom Konto abbucht, gibt es zwei Wege, den Freibetrag zu nutzen:

Weg 1: Der Freistellungsauftrag bei der Bank (automatisch)

Das ist der einfachste und smarte Weg: Du erteilst deiner Bank oder deinem Broker einen sogenannten Freistellungsauftrag. Damit weist du das Institut an, Gewinne und Dividenden bis zur Höhe deines eingetragenen Freibetrags brutto für netto auf dein Konto auszuzahlen, ohne Steuern einzubehalten.

Weg 2: Die Steuererklärung (Anlage KAP im Nachhinein)

Hast du es versäumt, einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einzurichten, oder war der Auftrag zu niedrig angesetzt? Kein Grund zur Panik: Die Bank zieht die Steuer dann zwar vorerst ab, aber du kannst dir das Geld über deine jährliche Steuererklärung zurückholen. Im Formular Anlage KAP rechnet das Finanzamt deinen ungenutzten Sparerpauschbetrag nachträglich an und erstattet dir zu viel gezahlte Steuern zurück.

Strategische Tipps: Freibetrag auf mehrere Depots verteilen

Besonders Anleger, die mehrere Depots oder Tagesgeldkonten nutzen (z. B. ein Depot bei Trade Republic, eines bei Scalable Capital und ein Tagesgeldkonto bei der Hausbank), stehen vor der Frage: Wie teile ich die 1.000 € am besten auf?

Verteilerschlüssel bei Trade Republic, Scalable & Co.

Du musst deine 1.000 € keineswegs komplett bei einer einzigen Bank hinterlegen. Du kannst den Betrag beliebig stückeln – etwa 600 € beim Brokern mit vielen Dividendenwerten und 400 € beim Zinskonto oder anderweitig, sodass dieser optimal ausgeschöpft wird.

Achtung vor der Freistellungsfalle!

Die Gesamtsumme all deiner erteilten Freistellungsaufträge darf zusammen niemals mehr als 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Ehepaaren) betragen! Das Bundeszentralamt für Steuern (BZST) gleicht die gemeldeten Daten der Banken automatisch ab. Wer vorsätzlich zu hohe Freistellungsaufträge verteilt, riskiert Nachzahlungen und empfindliche Bußgelder.

Sonderfälle: Ehepaare & Kinder-Depots

  • Ehepaare: Ihr könnt wahlweise gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen (2.000 € auf gemeinsame oder Einzelkonten) oder Einzelaufträge nutzen.
  • Kinder-Depots: Kinder gelten als eigenständige Steuerpflichtige. Ein Kinder-Depot besitzt daher einen eigenen vollen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. In Kombination mit dem Grundfreibetrag (mittels Nichtveranlagungs-Bescheinigung) können Kinder pro Jahr oft über 11.000 € an Erträgen komplett steuerfrei einnehmen.

Zusammenfassung: Das solltest du mitnehmen

✅ Der Sparerpauschbetrag sichert dir jedes Jahr 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Verheiratete) an steuerfreien Kapitalerträgen.

✅ Er gilt pauschal für alle Dividenden, Zinsen, ETF-Erträge sowie Gewinne, die beim Aktien versteuern anfallen.

✅ Richte bei deinem Broker einen Freistellungsauftrag ein, damit dir deine Erträge ohne Steuerabzug direkt netto gutgeschrieben werden.

✅ Du darfst deinen Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen, aber die Gesamtsumme aller Aufträge darf 1.000 € / 2.000 € nicht überschreiten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Der gesetzliche Freibetrag liegt bei 1.000 € pro Kalenderjahr für Alleinstehende und bei 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge vollständig von der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit.

Für welche Erträge kann der Freibetrag genutzt werden?

Der Sparerpauschbetrag deckt alle Arten von Einkünften aus Kapitalvermögen ab. Er greift bei realisierten Kursgewinnen aus Aktien- und Wertpapierverkäufen, Dividendenzahlungen, Zinsen aus Tages- oder Festgeld sowie laufenden ETF-Ausschüttungen und der jährlichen Vorabpauschale.

Kann ich den Freibetrag auf mehrere Depots und Konten aufteilen?

Ja, du kannst deinen Sparerpauschbetrag beliebig stückeln und bei verschiedenen Banken oder Neobrokern hinterlegen – etwa 600 € beim Hauptdepot und 400 € beim Zinskonto. Du musst lediglich sicherstellen, dass die Summe aller eingerichteten Freistellungsaufträge das Maximum von 1.000 € (bzw. 2.000 €) insgesamt nicht überschreitet.

Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag vergessen habe?

Ohne Freistellungsauftrag behält deine Bank die Steuern ab dem ersten Euro Ertrag ein und überweist sie an das Finanzamt. Das Geld ist jedoch nicht verloren: Du kannst deinen ungenutzten Sparerpauschbetrag im Folgejahr über das Formular Anlage KAP in deiner Steuererklärung geltend machen und die zu viel gezahlte Steuer zurückfordern.

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