VW Aktie: Gericht verpflichtet Volkswagen zu rund 300.000 Euro Gehaltsnachzahlung

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Arbeitsgericht Braunschweig verurteilte Volkswagen zur Nachzahlung von rund 300.000 Euro Gehalt an einen früheren Manager.
  2. Die Zahlung betrifft etwa ein Jahr und die Differenz zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung.
  3. VW hatte dem Manager vorgeworfen, interne Informationen weitergegeben zu haben; der genaue Inhalt der Meldungen bleibt dem Unternehmen laut Gericht unbekannt.
  4. Eine Berufung gegen die jüngste Entscheidung ist möglich; ein weiterer Rechtsstreit der beiden Manager ist noch nicht abgeschlossen.

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Gehaltsanspruch trotz wirksamer ordentlicher Kündigung

Volkswagen muss einem gekündigten Manager rund 300.000 Euro Gehalt für ungefähr ein Jahr nachzahlen. Das Arbeitsgericht Braunschweig begründete die Zahlung mit der Differenz zwischen der fristlosen und der ordentlichen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung war nach einer früheren gerichtlichen Entscheidung nicht fristgerecht; die ordentliche Trennung vom Unternehmen blieb hingegen wirksam.

VW hatte dem Mann vorgeworfen, interne Revisionsberichte zu den Modellen Crafter und Grand California unbefugt an Medien und öffentliche Stellen, darunter das Landeskriminalamt, weitergegeben zu haben. Die beiden Manager beriefen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und erklärten, sie hätten auf vermeintliche Missstände aufmerksam gemacht. Das Gericht wies auch die Forderung von VW zurück, unter anderem rund 380.000 Euro Anwaltskosten erstattet zu bekommen. Volkswagen erhält nach der Entscheidung keine Auskunft darüber, was die Manager konkret gemeldet hatten.

Zweiter Fall und weitere Verfahren

Bereits im September hatte das Arbeitsgericht einem zweiten Manager eine Gehaltsnachzahlung von rund 200.000 Euro zugesprochen. Beide Männer hatten zudem Schadenersatz in Millionenhöhe verlangt. Diese Klage scheiterte vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht; damit ist der Rechtsstreit jedoch nicht vollständig beendet, denn das Bundesarbeitsgericht muss sich noch damit befassen. Gegen die jüngste Entscheidung über die Nachzahlung kann Berufung eingelegt werden.

Analysten-Einordnung: Dies deutet darauf hin, dass das unmittelbare finanzielle Gewicht der aktuellen Entscheidung für Volkswagen begrenzt sein dürfte: Im Mittelpunkt steht eine individuelle Gehaltsforderung, nicht ein Urteil über die Berechtigung der zugrunde liegenden Hinweise. Für Anleger bedeutsamer ist das mögliche Signal für den Umgang mit internen Meldungen und die fortdauernde juristische Auseinandersetzung. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch keine wesentliche Auswirkung auf die Konzernfinanzen ableiten.

Fazit & Ausblick

Als Nächstes ist zu beobachten, ob Volkswagen gegen die Gehaltsentscheidung Berufung einlegt und wie das Verfahren der beiden Manager vor dem Bundesarbeitsgericht weitergeht. Die Entscheidung betrifft zunächst die Nachzahlung und klärt nicht abschließend die Vorwürfe rund um die Weitergabe interner Unterlagen.

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