VW Aktie: Gericht spricht Ex-Manager rund 300.000 Euro Gehalt zu

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Arbeitsgericht Braunschweig verpflichtet Volkswagen, einem gekündigten Ex-Manager rund 300.000 Euro Gehalt nachzuzahlen.
  2. Die Summe betrifft etwa ein Jahr und die Differenz zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung.
  3. VW scheiterte mit der Forderung, unter anderem rund 380.000 Euro Anwaltskosten erstattet zu bekommen.
  4. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich; ein weiterer Rechtsstreit der beiden Manager liegt beim Bundesarbeitsgericht.

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Nachzahlung trotz wirksamer ordentlicher Kündigung

Der Streit geht auf interne Revisionsberichte zu den VW-Modellen Crafter und Grand California zurück. Volkswagen warf den beiden Managern vor, Informationen unbefugt an Medien und öffentliche Stellen weitergegeben zu haben. Die Männer berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und erklärten, nach ihren Meldungen unter Druck geraten und benachteiligt worden zu sein.

Das Arbeitsgericht hatte bereits entschieden, dass die außerordentlichen Kündigungen nicht fristgerecht ausgesprochen wurden. Die ordentlichen Kündigungen sind dagegen wirksam. Die aktuelle Gehaltsnachzahlung von rund 300.000 Euro betrifft deshalb die Zeit, um die sich die fristlose Trennung gegenüber einer ordentlichen Kündigung verschoben hätte. Im September hatte das Gericht einem zweiten Manager rund 200.000 Euro zugesprochen.

Keine Erstattung der Anwaltskosten

Volkswagens Forderung, unter anderem etwa 380.000 Euro für Anwaltskosten ersetzt zu bekommen, wies das Gericht ebenfalls ab. Zugleich erhält der Konzern nach dieser Entscheidung keine Auskunft darüber, welche konkreten Informationen die beiden Manager gemeldet hatten. Die arbeitsrechtlichen Urteile klären damit die Ansprüche aus den Kündigungen, nicht aber die inhaltliche Richtigkeit der gemeldeten Vorwürfe.

Analysten-Einordnung: Für Anleger bedeutet die Entscheidung zunächst eine begrenzte direkte finanzielle Belastung: Die Nachzahlung ist im Verhältnis zur Größe des Volkswagen-Konzerns überschaubar. Relevanter ist der mögliche Folgewert des Falls für interne Kontroll- und Hinweisgebersysteme. Der Rechtsstreit zeigt, dass Kündigungen nach Meldungen über mögliche Missstände auch dann rechtliche und Reputationsrisiken bergen können, wenn eine ordentliche Trennung letztlich Bestand hat. Aus dem Urteil allein lässt sich jedoch keine Aussage über die Richtigkeit der zugrunde liegenden Hinweise ableiten.

Fazit & Ausblick

Gegen die jüngste Entscheidung ist Berufung möglich; ob VW diesen Schritt nutzt, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Separat verfolgen die beiden Manager eine Millionenklage auf Schadenersatz, die vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht gescheitert ist und nun das Bundesarbeitsgericht beschäftigt. Ein Termin für die weitere Befassung wurde nicht genannt.

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