US-Justiz prüft Beitritt zu Kartellklage gegen BlackRock und State Street
Aktien im Artikel
Goldesel Kompakt
Das Wichtigste in Kürze
- Das US-Justizministerium erwägt, einer Kartellklage gegen BlackRock und State Street beizutreten.
- Texas und zwölf weitere republikanische Generalstaatsanwälte werfen den Vermögensverwaltern Einflussnahme auf Kohleproduzenten vor.
- Die Kläger behaupten, die Produktionskürzungen hätten zu höheren Strompreisen geführt.
- Die State-Street-Aktie notierte am 18. September 2026 bei 157,80 Euro, 0,88 Prozent unter dem Vortag und 41,55 Prozent über dem Jahresbeginn.
Marktanalyse & Details
Möglicher Einstieg des DOJ erhöht den Regulierungsdruck
Führende Mitarbeiter des US-Justizministeriums haben in den vergangenen Wochen offenbar erörtert, ob sich die Bundesbehörde der bereits laufenden Kartellklage anschließen soll. Eine Entscheidung über diesen Schritt liegt bislang nicht vor.
Ein Beitritt des DOJ würde dem Verfahren gegen BlackRock und State Street zusätzliches Gewicht verleihen. Neben möglichen finanziellen Folgen könnten sich dadurch auch die regulatorische Prüfung der Abstimmung im Asset-Management-Sektor und die Anforderungen an die Dokumentation von Stimmrechts- und Engagement-Entscheidungen verschärfen.
Vorwurf: Einfluss auf Kohleproduktion und Strompreise
Texas und zwölf weitere republikanische Generalstaatsanwälte beschuldigen die beiden Vermögensverwalter, ihre Marktmacht genutzt zu haben, um Kohleproduzenten zu einer Verringerung ihrer Produktion zu bewegen. Nach Darstellung der Kläger habe dies das Stromangebot belastet und die Elektrizitätspreise erhöht.
Die Vorwürfe sind nicht mit einem gerichtlichen Schuldspruch gleichzusetzen. Für die weitere Entwicklung kommt es darauf an, ob die Kläger einen belastbaren Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der Vermögensverwalter, den Entscheidungen der Kohleunternehmen und den Strompreisen nachweisen können.
Operative Stärke trifft auf Rechtsrisiko
Die Nachricht trifft State Street in einer Phase vergleichsweise stabiler operativer Erwartungen. Finanzchef John Woods hatte für das dritte Quartal eine weitgehend stabile Entwicklung bei Gebühren, Nettozinserträgen und Kosten im Vergleich zum Vorquartal in Aussicht gestellt. Für das Gesamtjahr stellte er zudem eine operative Hebelwirkung von etwas mehr als 500 Basispunkten in Aussicht.
Analysten-Einordnung: Dies deutet darauf hin, dass der mögliche DOJ-Beitritt vor allem ein Bewertungs- und Risikothema ist, während die kurzfristige operative Entwicklung zunächst intakt erscheint. Für Anleger bedeutet diese Entwicklung, dass die bisher starke Jahresperformance der Aktie von 41,55 Prozent nicht automatisch vor regulatorischen Rückschlägen schützt. Entscheidend sind nun der Umfang einer möglichen Bundesbeteiligung, die Beweislage im Kartellverfahren und die Frage, ob daraus Rückstellungen, Vergleichszahlungen oder Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten entstehen.
Fazit & Ausblick
Die nächste wichtige Weichenstellung ist eine mögliche formelle Beteiligung des US-Justizministeriums. Bis dahin bleibt der Vorwurf rechtlich ungeklärt. Anleger sollten neben den Quartalszahlen insbesondere neue Verfahrensschritte und Aussagen des Managements zu möglichen finanziellen oder regulatorischen Auswirkungen beobachten.
Hinweise zu diesem Inhalt
Diese Inhalte wurden ganz oder teilweise automatisiert unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt und können Fehler, Ungenauigkeiten oder unvollständige Informationen enthalten. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Die Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen keine individuelle, fachkundige Beratung.
Eine Haftung für Vermögensschäden oder sonstige Schäden, die aus der Nutzung der Inhalte entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.