Zuckersteuer: Was sie für Coca-Cola, PepsiCo und ihre Aktionäre bedeutet
Die Zuckersteuer rückt näher – und damit eine neue Herausforderung für Coca-Cola und PepsiCo. Für Anleger lohnt sich ein Blick hinter die Schlagzeilen.
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Goldesel Kompakt
Das Wichtigste in Kürze
- Kabinett stimmt zu: Die Bundesregierung hat die geplante Zuckersteuer auf den Weg gebracht. Der parlamentarische Beschluss steht noch aus, der Start ist für Juli 2027 vorgesehen.
- Unterschiedliche Rezepturen: Nach den derzeit veröffentlichten Nährwertangaben würden Coca-Cola Original und Pepsi Original in verschiedene Steuerstufen fallen.
- Entscheidend für Anleger: Die Belastung hängt von Absatz, Preisweitergabe und Produktmix ab. Bei Coca-Cola müssen zudem Markenunternehmen und Abfüller unterschieden werden.
Eine Dose Cola, eine neue Steuer – und zwei Getränkekonzerne, die unterschiedlich betroffen wären. Die geplante Zuckersteuer könnte in Deutschland den Abstand zwischen klassischen Softdrinks und zuckerfreien Alternativen vergrößern. Für Coca-Cola und PepsiCo geht es dabei nicht nur um höhere Preise: Entscheidend wird, ob Kunden ihrer Marke treu bleiben, zu Zero wechseln oder weniger kaufen. Ein Blick auf die Rezepturen zeigt bereits einen Unterschied, der in der Börsendebatte leicht untergeht.
Zuckersteuer: Was das Kabinett auf den Weg gebracht hat
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober einer Formulierungshilfe zur Einführung der Abgabe zugestimmt. Die Regierungsfraktionen sollen die Regelung nun im Bundestag beraten und umsetzen. Ein endgültig beschlossenes Gesetz ist das noch nicht. Nach dem aktuellen Modell sind ab dem 1. Juli 2027 zwei Stufen vorgesehen:
| Zuckergehalt je 100 Milliliter | Geplante Steuer je Liter |
|---|---|
| Unter 5 Gramm | Keine Abgabe nach diesen Schwellen |
| Ab 5 bis unter 8 Gramm | 0,26 EUR |
| Ab 8 Gramm | 0,32 EUR |
Die Beträge beziehen sich auf einen Liter Getränk, nicht auf 100 Milliliter. Zuckerfreie Varianten würden die genannten Schwellen nicht erreichen. Für kleine Hersteller sind außerdem Ausnahmen vorgesehen.
Coca-Cola und Pepsi: Die Rezeptur macht den Unterschied
Coca-Cola Original enthält laut der deutschen Produktdeklaration bei Rossmann 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Die deutsche Pepsi-Produktseite nennt für Pepsi Original derzeit 7 Gramm.
Bei unveränderten Rezepturen und Umsetzung der vorgesehenen Schwellen ergäbe sich folgende Einordnung:
| Produkt | Zucker je 100 Milliliter | Rechnerische Steuer je Liter |
|---|---|---|
| Coca-Cola Original | 10,6 Gramm | 0,32 EUR |
| Pepsi Original | 7 Gramm | 0,26 EUR |
| Zuckerfreie Zero-Varianten | 0 Gramm | Keine Abgabe nach den genannten Schwellen |
Grundlage sind die am 14. Oktober recherchierten Produktangaben. Maßgeblich wären die tatsächlich verkaufte Rezeptur und die endgültige gesetzliche Regelung.
Pepsi Original hätte in diesem Vergleich einen Steuervorteil von sechs Cent je Liter. Daraus folgt allerdings noch kein entsprechender Vorteil für die gesamte PepsiCo-Aktie: Beide Konzerne verkaufen zahlreiche weitere Produkte, deren Absatzanteile und Margen ebenfalls zählen.
Wer bezahlt: Hersteller, Handel oder Kunden?
Die zusätzliche Belastung kann entlang der Lieferkette unterschiedlich verteilt werden. Geben Hersteller und Handel sie vollständig weiter, verteuern sich betroffene Getränke. Bleiben die Verkaufspreise unverändert, muss jemand die geringere Marge tragen.
Dazwischen liegen Mischformen: weniger Rabattaktionen, kleinere Packungen oder eine teilweise Weitergabe. Gerade im preisempfindlichen Handel könnte die Frage, wer welchen Anteil übernimmt, zu schwierigen Verhandlungen führen.
Für die Konzerne wäre ein Wechsel innerhalb der eigenen Marke vergleichsweise günstig. Wer statt einer klassischen Cola künftig die Zero-Variante kauft, bleibt als Kunde erhalten. Wechselt der Käufer dagegen zu einer anderen Marke oder reduziert seinen Konsum, geht Absatz verloren. Deshalb ist die Entwicklung des gesamten Portfolios aussagekräftiger als der Rückgang einer einzelnen zuckerhaltigen Sorte.
Bei Coca-Cola trifft die Steuer auf ein geteiltes Geschäftsmodell
Für Aktionäre ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Die Coca-Cola Company ist nicht mit dem deutschen Abfüllunternehmen gleichzusetzen.
Coca-Cola Europacific Partners Deutschland ist hierzulande für Abfüllung und Vertrieb verantwortlich. Die zur Coca-Cola Company gehörende Coca-Cola GmbH übernimmt dagegen Markenführung sowie Produkt- und Verpackungsentwicklung.
Eine Belastung des deutschen Getränkegeschäfts lässt sich deshalb nicht eins zu eins als Gewinnverlust der US-Mutter ansetzen. Sie kann sich zunächst in den Abläufen und Margen des Abfüllgeschäfts zeigen. Veränderte Absatzmengen und die Zusammenarbeit mit den Abfüllpartnern bleiben aber auch für das Markenunternehmen relevant.
Für eine belastbare Gewinnrechnung fehlen insbesondere die künftig steuerpflichtigen Absatzmengen, die Preisweitergabe und die vertragliche Verteilung der wirtschaftlichen Belastung. Einfach den gesamten deutschen Getränkeabsatz mit 32 Cent zu multiplizieren, würde zudem zuckerfreie und andere nicht betroffene Produkte fälschlich einbeziehen.
PepsiCo ist breiter aufgestellt – aber nicht automatisch der Gewinner
PepsiCo verkauft neben Getränken auch Lebensmittel und Snacks. Laut Geschäftsbericht 2025 entfielen weltweit 58 % des Umsatzes auf Lebensmittel und 42 % auf Getränke.
Eine deutsche Steuer auf gesüßte Getränke erfasst damit nur einen Ausschnitt des Konzernportfolios. Das Snackgeschäft fällt nicht unter diese geplante Getränkeabgabe. Die breitere Aufstellung kann die Wirkung eines einzelnen regulatorischen Eingriffs auf Konzernebene begrenzen.
Sie ist allerdings kein Beleg für eine bessere Gesamtentwicklung. Auch Lebensmittel unterliegen Kosten-, Wettbewerbs- und Nachfragerisiken. Für den Aktienvergleich müssen deshalb operative Fortschritte und Bewertung hinzukommen. Die niedrigere Steuerstufe von Pepsi Original allein reicht als Kaufargument nicht aus.
Was Großbritannien über mögliche Reaktionen zeigt
Ein Blick nach Großbritannien zeigt, dass eine Zuckerabgabe mehr auslösen kann als höhere Verkaufspreise. Nach einer Auswertung des britischen Finanzministeriums und der Steuerbehörde sank der durchschnittliche Zuckergehalt der erfassten Softdrinks zwischen 2015 und 2020 um rund 46 %. Die Behörden führen dies wesentlich auf Rezepturänderungen im Zusammenhang mit der Abgabe zurück.
Für Deutschland ist das ein Hinweis auf mögliche Anpassungen, keine Vorhersage eines identischen Ergebnisses. Hersteller können Zucker reduzieren oder zuckerfreie Varianten stärker vermarkten. Rezepturänderungen kosten jedoch Geld und müssen geschmacklich akzeptiert werden.
Besonders interessant sind die Schwellen: Eine Verringerung des Zuckergehalts bringt steuerlich erst dann einen Vorteil, wenn das Produkt in eine niedrigere Stufe fällt oder die Abgabe ganz entfällt. Kleine Anpassungen innerhalb derselben Stufe ändern den Steuersatz dagegen nicht.
Quellen & weiterführende Berichte