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Lars Weigand in Wissen

21.10.2025 16:39

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Verlustverrechnungstopf – Aktienverluste & Steuern

Wer in Aktien investiert, hofft auf Gewinne. Doch nicht immer läuft alles nach Plan – Kursverluste gehören genauso zum Leben eines Traders oder Inverstors wie Kursgewinne. Was viele Privatanleger dabei übersehen: Auch Verluste können steuerlich eine wichtige Rolle spielen. Mit dem richtigen Wissen lassen sich Verluste geschickt nutzen, um die Steuerlast zu reduzieren.

Verluste und Fehler vermeiden!

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Abgeltungssteuer und Verlustverrechnung

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge – also Gewinne aus Aktienverkäufen, Dividenden oder Fonds – der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Wenn ihr noch Mitglied in der Kirche seid, dann kommt hier zusätzlich noch Kirchensteuer oben drauf.

Verluste werden dabei nicht einfach ignoriert, sondern in sogenannten Verlustverrechnungstöpfen beim Broker gesammelt. Solltet ihr dann in den kommenden Jahren wieder Gewinne erwirtschaften, könnt ihr zunächst auf den Verlustverrechnungstopf zurückgreifen, bevor ihr Steuern bezahlen müsst.

Der Verlustverrechnungstopf ist nochmal in zwei verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Verlusttopf Aktien: Hier landen ausschließlich Verluste aus dem Verkauf von Aktien. Sie können nur mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien verrechnet werden.
  • Allgemeiner Verlusttopf: Hier werden Verluste aus anderen Kapitalanlagen (z. B. Fonds, Anleihen, Derivate) verbucht – dazu gehören auch Verluste mit ETFs. Diese können mit fast allen Kapitalerträgen verrechnet werden – aber eben nicht mit Aktiengewinnen.
Verluste in mehreren Depots

Verluste in einem Depot werden standardmäßig nur mit Gewinnen in demselben Depot ausgeglichen. Wer mehrere Depots bei verschiedenen Banken hat, muss daher aktiv werden. In diesem Fall benötigt man eine Verlustbescheinigung vom Broker. Diese muss bis zum 15. Dezember eines Jahres beantragt werden, damit die Verluste in der Steuererklärung des gleichen Jahres berücksichtigt werden können. So lassen sich Verluste aus Depot A mit Gewinnen aus Depot B verrechnen – und man spart Steuern.

Praxisbeispiel

Stellen wir uns vor, Anlegerin Nina hat zwei Depots:

  • Depot A: Sie verkauft Telekom-Aktien mit einem Verlust von 2.000 EUR, nachdem die Papiere aufgrund der Ankündigung, dass SpaceX ins Telekommunikationsgeschäft eingestiegen ist, deutlich vom Jahreshoch abgegeben haben.
  • Depot B: Gleichzeitigt verkauft sie in einem anderen Depot Basler-Aktien, nachdem sie mit einem Trade bei Goldesel Premium einen Gewinn von 3.000 EUR gemacht hat. Die Aktie wurde nach guten Quartalszahlen von unserem Experten Christian Berlich gehandelt.

Ohne den Antrag auf Verlustbescheinigung würde der Broker in Depot A den Verlust von 2.000 EUR lediglich in den dortigen Verlusttopf eintragen. Die 3.000 EUR Gewinn in Depot B würden dagegen voll besteuert – Lisa zahlt rund 750 EUR Abgeltungsteuer.

Beantragt Lisa jedoch rechtzeitig eine Verlustbescheinigung für Depot A, kann sie die 2.000 EUR Verlust in ihrer Steuererklärung mit dem Gewinn aus Depot B verrechnen. Ihr steuerpflichtiger Gewinn reduziert sich auf 1.000 EUR, und die Steuerlast sinkt auf 250 EUR. Ergebnis: Eine Steuerersparnis von 500 EUR.

Fazit

Verluste mit Aktien sind ärgerlich – doch sie müssen nicht umsonst sein. Dank der Verlustverrechnungstöpfe lassen sie sich steuerlich nutzen, um Gewinne zu reduzieren. Wer mehrere Depots hat, sollte unbedingt an die rechtzeitige Beantragung einer Verlustbescheinigung denken. So wird aus einem Minus an der Börse zumindest ein Plus bei der Steuer.

Wenn ihr langfristig erfolgreich sein wollt, dann schaut unbedingt mal bei Goldesel Premium vorbei oder testet unsere App, in der es auch zahlreiche kostenlose Inhalte gibt, um dauerhaft erfolgreich an der Börse zu sein.

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