Porsche SE im KapMuG-Prozess: OLG Braunschweig vernimmt Zeuge Hatz – 4,3 Mrd.-Schadensforderungen

Porsche Automobil Holding SE Vz

Kurzüberblick

Im milliardenschweren Anlegerprozess zur VW-Dieselaffäre setzt das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig die Verhandlung im KapMuG-Musterverfahren fort. Die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE, Vorzugsaktien) ist dabei als Musterbeklagte beteiligt – gemeinsam mit der Volkswagen AG.

In dieser Woche stehen zwei Verhandlungstermine an (Dienstag und Mittwoch, jeweils um 10:00 Uhr). Erwartet wird unter anderem die Aussage des früheren Audi-Entwicklungschefs Wolfgang Hatz. Im Kern streiten Anleger um Schadenersatzansprüche wegen möglicher Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Informationspflichten – der Streitwert liegt nach Angaben des Gerichts bei rund 4,3 Milliarden Euro.

Marktanalyse & Details

KapMuG verschiebt den Streit auf die Informationsfrage

Anders als in strafrechtlichen Verfahren geht es im KapMuG nicht um die Frage, wer persönlich betrogen hat, sondern um die zivilrechtliche Haftung: Haben VW und der Hauptaktionär Porsche SE die Märkte rechtzeitig über die Folgen der Abgasmanipulation informiert?

  • Ein Musterentscheid soll für eine Vielzahl ausgesetzter Einzelverfahren bindend sein.
  • Der Prozess kann damit sehr direkte finanzielle Wirkung entfalten, etwa über Vergleiche oder Rückstellungs- und Bilanzthemen.
  • Damit wird die juristische Bewertung zur potenziellen Kurs- und Risiko-Komponente für Anleger.

Zeuge Hatz: Keine Kenntnis von VW-Vorstandsrolle

Im weiteren Verlauf soll unter anderem Wolfgang Hatz vernommen werden. Nach den bisherigen Verhandlungsinhalten geht es dabei auch um die Frage, wer zu welchen Zeitpunkten interne Kenntnis von den Risiken bzw. der technischen Problemlage hatte. Laut Verhandlungsstand hat Hatz ausgesagt, ihm sei keine Kenntnis eines VW-Vorstands von dieser Funktion bekannt.

Für die Klägerseite ist der Punkt entscheidend, weil es um die zeitliche Einordnung der Informationspflichten geht. Die Beklagten hingegen bestreiten eine kapitalmarktrelevante Pflichtverletzung und verweisen darauf, dass es aus ihrer Sicht zunächst keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz gegeben habe, bevor die US-Behörden am 18. September 2015 die Vorwürfe öffentlich machten.

Warum der Streitwert von rund 4,3 Milliarden € für Porsche SE mehr als nur „Verfahrenslärm“ ist

Das Verfahren dauert bereits seit Jahren, und genau deshalb ist es für die Marktteilnehmer so schwer einzuordnen: Die heutige Beweisaufnahme kann den Druck zu einer Einigung erhöhen – oder die Erfolgschancen der Anleger deutlich senken. Da ein rechtskräftiger Musterentscheid viele ausgesetzte Verfahren bindend beeinflussen kann, ist das Risiko nicht auf einen Einzelfall begrenzt.

Analysten-Einordnung: Für Anleger bedeutet diese Phase vor allem eine Verschiebung von „politischer/medialer“ Unsicherheit hin zu konkret beobachtbaren Gerichtsindikatoren. Wenn Zeugen wie Hatz Aussagen liefern, die die Klägerthese zur Kenntnis und zur rechtzeitigen Information nicht stützen, deutet das darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit von Vergleichsszenarien eher steigen könnte, aber zu schlechteren Konditionen für die Anspruchsteller – oder dass die Klagewucht sich anders verteilt. Umgekehrt kann jede Festigung der Anlegerargumentation den Verhandlungsdruck auf VW und den Hauptaktionär Porsche SE erhöhen. Der konkrete finanzielle Hebel entsteht dann weniger durch den Einzelfall, sondern durch die Breite der bindenden Wirkung des Musterentscheids.

Kurskontext: Porsche SE verliert weiter – Rechtsrisiko bleibt ein Unsicherheitsfaktor

Zuletzt lag der Kurs der Porsche Automobil Holding SE Vz bei 31,85 EUR (12.05.2026, 17:35 Uhr). Am Tag zeigte sich die Aktie schwächer (−0,28%), und seit Jahresbeginn steht ein Rückgang von −19,89%. Auch wenn die Kursbewegung nicht eindeutig einem einzelnen Termin zugeordnet werden kann, passt das Bild dazu, dass Investoren Rechts- und Risikoereignisse rund um den Dieselskandal weiterhin hoch gewichten.

Fazit & Ausblick

In den beiden Terminen dieser Woche liegt der Fokus auf weiteren Zeugenbefragungen und darauf, wie der Senat die bisherige Beweisaufnahme bewertet. Ein Musterentscheid ist weiterhin nicht absehbar – entscheidend für die nächsten Marktimpulse werden daher weniger Schlagzeilen als vielmehr konkrete Verhandlungsfortschritte und Signale aus dem Gericht.

Für Anleger bleibt deshalb das Zusammenspiel aus Aussagequalität, rechtlicher Würdigung und der Frage relevant, ob der Prozess eher in Richtung Vergleichslogik oder in Richtung weiterer Eskalation der Anspruchshöhen tendiert.

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