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Florian Behlau in Goldesel Akademie
11.09.2026 12:08

Ausländische Quellensteuer zurückholen: So sicherst du dir zu viel gezahlte Dividendensteuer
Dividendenaktien aus Nachbarländern wie der Schweiz (z. B. Nestlé, Novartis oder Roche) oder Österreich sind in vielen Anleger-Depots feste Renditebausteine. Doch beim Blick auf die Abrechnung folgt häufig die Ernüchterung: Statt der gewohnten deutschen Abgeltungssteuer fehlt plötzlich ein deutlich größerer Batzen der Ausschüttung auf deinem Konto. Der Grund dafür ist die ausländische Quellensteuer. Während die meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine automatische Verrechnung bis 15 % vorsehen, behalten einige Länder spürbar mehr ein. Wie du dir diese zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen kannst, ab wann sich der bürokratische Aufwand wirklich rechnet und wie das Verfahren für die Schweiz und Co. abläuft, erfährst du in dieser Anleitung.
Warum muss man Quellensteuer überhaupt manuell zurückholen?
Wenn ein ausländisches Unternehmen eine Dividende ausschüttet, greift der Fiskus des jeweiligen Heimatlandes direkt an der Quelle zu. Damit Anleger nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, existieren zwischen Deutschland und den meisten Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Die 15-%-Grenze des deutschen Finanzamts (DBA)
Nach den gängigen DBA-Regeln rechnet das deutsche Finanzamt maximal 15 % der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer (25 % zzgl. Soli) an.
- Liegt die Quellensteuer im Ausland bei maximal 15 % (wie bei US-Aktien mit hinterlegtem W-8BEN-Formular), regelt dein deutscher Broker die Verrechnung vollautomatisch: Er zieht nur noch 10 % Rest-Abgeltungssteuer ab – du hast keinen Mehraufwand.
Der „überhängende“ Steuerabzug in Hochsteuerländern
Problematisch wird es bei Ländern, deren gesetzliche Quellensteuer über diesen 15 % liegt:
- Schweiz: 35 % Verrechnungssteuer (15 % in DE angerechnet → 20 % zu viel einbehalten)
- Österreich: 27,5 % KESt (15 % in DE angerechnet → 12,5 % zu viel einbehalten)
- Dänemark: 27 % Quellensteuer (15 % in DE angerechnet → 12 % zu viel einbehalten)
Die Differenz behält der ausländische Staat vorerst ein. Dein deutscher Broker darf diesen überhängenden Betrag nicht verrechnen. Das Geld gehört rechtmäßig dir, du musst es dir jedoch aktiv über einen Erstattungsantrag von der ausländischen Steuerbehörde zurückholen.
Der Wirtschaftlichkeits-Check: Ab wann lohnt sich der Aufwand?
Bevor du Formulare ausfüllst, solltest du prüfen, ob sich der Antrag finanziell rechnet.
Die Kostenfalle: Tax-Voucher-Gebühren deutscher Broker
Um im Ausland die Erstattung zu beantragen, fordern ausländische Steuerämter meist einen amtlichen Steuerbeleg – den sogenannten Tax Voucher (eine gesonderte Bescheinigung über die abgeführte Quellensteuer).
- Gebührenmodell der Broker: Einige Neobroker oder Direktbanken stellen die Standard-Dividendenabrechnung kostenfrei zur Verfügung, die für manche Online-Anträge bereits ausreicht. Andere klassische Banken verlangen für die Ausstellung eines offiziellen Tax Vouchers allerdings Gebühren zwischen 15 EUR und über 50 EUR pro Wertpapierposition und Ausschüttung.
Faustformel: Ab wie viel Euro Dividende rechnet sich der Antrag?
Rechenbeispiel Schweiz (20 % Erstattungsanspruch):
- Du erhältst 100 EUR Bruttodividende von einer Schweizer Aktie.
- Dein Erstattungsanspruch beträgt 20 % = 20 EUR.
- Verlangt deine Bank für den Tax Voucher eine Gebühr von 25 €, machst du durch den Antrag 5 EUR Verlust.
Faustformel für die Praxis: Ein manueller Antrag auf Quellensteuer-Rückerstattung lohnt sich in der Regel erst ab einem Rückforderungsbetrag von mindestens 50 EUR bis 100 EUR (entspricht bei Schweizer Werten einer Bruttodividende von ca. 250 EUR bis 500 EUR pro Position und Jahr).
Schritt-für-Schritt: Quellensteuer aus der Schweiz zurückfordern (Formular 85)

Die Schweiz ist der mit Abstand häufigste Fall für eine Erstattung unter deutschen Privatanlegern. Das Verfahren läuft über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) digital und strukturiert ab.
1. Benötigte Dokumente sammeln
- Original-Dividendenabrechnung deines Brokers mit Ausweis von ISIN, Valutadatum, Bruttobetrag und abgezogener 35 % Verrechnungssteuer.
- Ggf. Tax Voucher deines Brokers (sofern verlangt).
2. Online-Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
- Rufe das Online-Portal der ESTV (ePortal) auf und erstelle ein Benutzerkonto.
- Wähle das digitale Formular 85 (Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Empfänger mit Wohnsitz im Ausland).
- Trage deine persönlichen Daten, deine deutsche Steuer-ID sowie die Bankverbindung (IBAN) ein.
- Erfasse die Dividendenpositionen (Name der Aktie, Valuta, Betrag in CHF).
3. Bestätigung durch das deutsche Wohnsitz-Finanzamt
- Nach dem Ausfüllen generiert das System einen PDF-Antrag inklusive einer Ansässigkeitsbescheinigung.
- Reiche diesen Bogen bei deinem zuständigen deutschen Wohnsitz-Finanzamt ein, um dir bestätigen zu lassen, dass du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist.
- Sende den abgestempelten Antrag zusammen mit den Belegen online oder per Post an die ESTV in Bern.
Ausblick: Erleichterung durch die EU-Initiative FASTER
Das bisherige System aus nationalen Formularen, Papierbescheinigungen und teuren Tax Vouchern soll innerhalb der Europäischen Union bald der Vergangenheit angehören.
Die Europäische Union hat das FASTER-Gesetzespaket (Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes) beschlossen:
- Digitales Ansässigkeitszertifikat (eTRC): Anleger können künftig innerhalb eines Tages eine EU-weit standardisierte, digitale Ansässigkeitsbescheinigung abrufen.
- Standardisierte Schnellverfahren: EU-Staaten müssen künftig entweder eine direkte Entlastung an der Quelle (Relief at Source) anbieten oder zu viel gezahlte Quellensteuern innerhalb einer kurzen Frist (max. 28 bis 50 Tage) unbürokratisch digital erstatten.
Zusammenfassung: Das solltest du mitnehmen
✅ Behalten Staaten mehr als die in Deutschland anrechenbaren 15 % Quellensteuer ein (z. B. Schweiz 35 %, Österreich 27,5 %), kannst du dir die Differenz direkt von der ausländischen Steuerbehörde zurückfordern.
✅ Wirtschaftlichkeits-Check: Achte auf eventuelle Tax-Voucher-Gebühren deiner Bank und sammle Dividendenansprüche idealerweise über mehrere Jahre in einem Antrag.
✅ Für die Schweiz läuft die Rückerstattung digital über das Formular 85 der ESTV; die Antragsfrist beträgt drei Jahre nach Ablauf des Dividendenjahres.
✅ Das EU-Projekt FASTER wird Erstattungsverfahren innerhalb Europas in den kommenden Jahren durch digitale Zertifikate vereinheitlichen und drastisch beschleunigen.
Häufige Fragen
Warum muss man ausländische Quellensteuer bei manchen Ländern manuell zurückfordern?
Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) rechnet das deutsche Finanzamt maximal 15 % der im Ausland gezahlten Quellensteuer auf die inländische Abgeltungsteuer an. Behalten Staaten wie die Schweiz (35 %) oder Österreich (27,5 %) höhere Sätze ein, darf dein Broker diesen überhängenden Teil nicht verrechnen – du musst die Differenz aktiv über einen Erstattungsantrag beim jeweiligen ausländischen Finanzamt zurückholen.
Ab welchem Dividendenbetrag lohnt sich ein Erstattungsantrag finanziell?
Da einige Depotbanken für die Bereitstellung eines amtlichen Tax Vouchers Gebühren von 15 € bis über 50 € pro Position verlangen, lohnt sich der Antrag in der Praxis meist erst ab einem Erstattungsanspruch von mindestens 50 € bis 100 €. Bei Schweizer Aktien (20 % Erstattungsanspruch) entspricht dies einer Brutto-Ausschüttung von ca. 250 € bis 500 € pro Wertpapier.
Wie läuft die Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer in der Praxis ab?
Der Antrag wird digital über das ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mit dem Formular 85 ausgefüllt. Die vom System generierte Ansässigkeitsbescheinigung lässt du von deinem zuständigen deutschen Wohnsitz-Finanzamt abstempeln und reichst sie zusammen mit den Dividendenabrechnungen deines Brokers bei der ESTV in Bern ein.
Welche Erleichterungen bringt die EU-Initiative FASTER für Anleger?
Das EU-weite FASTER-Paket führt ein einheitliches digitales Ansässigkeitszertifikat (eTRC) ein und verpflichtet Mitgliedsstaaten zu schnelleren Verfahren. Dadurch können Anleger zu viel einbehaltene Quellensteuern innerhalb der EU künftig entweder direkt an der Quelle vermeiden (Relief at Source) oder innerhalb standardisierter Fristen von 28 bis 50 Tagen digital und ohne teure Tax-Voucher-Bürokratie zurückfordern.
